Geſchichte Deutſchen Ritter⸗Ordens ſeinen zwölf Balleien in Deutſchland.
Johannes Voigt.
Berlin. Druck und Verlag von Georg Reimer. 1859.
Vorwort.
Man ſtellt an den Geſchichtſchreiber mit vollem Recht die Forderung, daß er ſeine Stoffe zu ſichten und zu ordnen, zu beherrſchen und darzuſtellen wiſſe. Doch muß man im einzelnen Falle billig erwägen, inwiefern die Bearbeitung eines Thema's wieder durch die Natur und die Fülle des Stoffes bedingt iſt. Denn während der jahrelangen Beſchäftigung mit demſelben ergiebt ſich für den Forſcher ein nothwendiger Schwerpunkt der Sache, während ſich der Beurtheiler leicht zu Forderungen verleiten läßt, die zwar das e aber nicht das Mögliche treffen. 5
So hat der Verfaſſer dieſes Werks ſich in dieſem zweiten Bande auf einen andern Weg gedrängt geſehen, als den er im erſten einſchlug. In dieſem nämlich galt es wenig, die Theil⸗ nahme des Deutſchen Ordens an der großen Politik Deutſch⸗ lands darzulegen, weil der Grad dieſer Theilnahme während des Mittelalters ein äußerſt geringer war; hier ſollte vor Allem das Bild dieſer eigenthümlichen, geiſtlich⸗weltlichen Kör⸗
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perſchaft gezeichnet, es ſollten die Theile, das Wachsthum und die Haushaltung dieſes Organismus dargelegt werden. Der zweite Band, der die Geſchichte des Ordens in der neuern Zeit ſchildert, findet demgemäß eine andere Aufgabe. Seit Markgraf Albrecht von Brandenburg aus dem Orden aus⸗ geſchieden und Preußen von dem Ordensſtaat getrennt war, ſeit der Deutſchmeiſter, nun nicht mehr der untergeordnete Gebietiger, ſich als Adminiſtrator des Hochmeiſterthums an die Spitze des Ordens geſtellt ſah, trat der Orden ſelbſt auch aus ſeiner theilnahmloſen Abgeſchloſſenheit heraus, milderte die einſtige Strenge ſeines geiſtlichen Characters, die ſtrengen Formen ſeines ernſten Lebens und miſchte ſich nun mehr als je in die weltliche Politik oder ward von außenher zur Theil⸗ nahme an den Welthändeln hingetrieben. Und ſo verwelt⸗ lichte ſich, könnte man ſagen, auch ſeine Geſchichte.
Wenn der Verfaſſer dieſes Werks im Vorwort zum erſten Bande ſich verpflichtet fühlte, den hohen Miniſterien in Wien, München und Stuttgart und den Vorſtänden der dor⸗ tigen Archive ſeinen ehrerbietigſten und innigſten Dank zu bezeugen, ſo erfüllt er jetzt dieſelbe Pflicht auch gegen den Kammerherrn, Herrn Baron von Buddenbrock und den Herrn Archivar und Profeſſor Dr. Wattenbach in Breslau. Erſterer, der Schwiegerſohn des letzten Komthurs zu Nams⸗ lau in Schleſien Herrn Baron von Hettersdorf, war der Erbe eines vom Letztern ſorgſam aufbewahrten, reichen ge⸗ ſchichtlichen Materialien⸗Vorraths für die Geſchichte des Or⸗
> dens in ie Zeit. Er hatte dieſen werthvollen Quellen⸗ Schatz freigebig dem Provinzial⸗Archiv zu Breslau zugeeignet und ſchon früher bei einer perſönlichen Begegnung mit mir bekannt, ließ er mir auf die freundlichſte Weiſe die ganze Sammlung durch Herrn Dr. Wattenbach zu unbeſchränkter Benutzung für meinen Zweck zur Hand ſtellen. Beiden Herren fühle ich mich zum verbindlichſten Dank verpflichtet, denn den Werth des Materials mag man nach der hohen Stellung ermeſſen, welche Herr von Hettersdorf, wie ſich in den letzten Kapiteln dieſes Bandes zeigt, eine lange Zeit im Orden ein⸗ nahm. Nicht minder erkenne ich es endlich mit dem verbind- lichſten Danke an, daß der hochverehrte hoch- und deutſch⸗ meiſterliche Rath Herr Dr. von Schön mit freundlichſter Bereitwilligkeit mehre ſehr werthvolle Mittheilungen aus dem Deutſchen Ordens⸗Archiv zu Wien mir zugehen ließ.
Das treffliche Werk des Herrn Profeſſor Dudik: „Des hohen Deutſchen Ritterordens Münz-Sammlung zu Wien,“ würde wohl noch Einzelnes für meinen Zweck ergeben haben, iſt mir jedoch erſt zugekommen, nachdem das Manuſcript dieſes Bandes nicht mehr in meinen Händen war. Eben ſo wenig war es mir möglich, die zwei Abhandlungen in Win⸗ kopp's Rhein. Bund Bd. XIX. Heft 55. und Bd. XXL Heft 62.: „Ueber das Hoch- und Deutſchmeiſterthum und den Deutſchen Ritterorden im Jahre 18097 und „Ueber die Lage der Central⸗Staatsdiener und Gläubiger des Hoch- und Deutſchmeiſterthums und des Deutſchen Ordens rechtzeitig
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zur Einſicht zu bekommen. So weit ich ſie indeß jetzt kenne, enthalten ſie in breiter und weiter Ausführlichkeit nicht viel mehr als das auch in kürzerer Faſſung von mir Geſagte oder anderes für meinen Zweck nicht Nutzbares.
Das dieſem Bande beigegebene alphabetiſche Verzeichniß
der vornehmſten Ordens⸗Gebietiger und höherer Ordens⸗ Beamten wird, wie ich hoffe, manchem Leſer willkommen ſein. Königsberg, am 4. Januar 1859.
Johannes Voigt.
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Inhalt.
Erſtes Kapitel. Der Orden unter dem Deutſchmeiſter Dietrich von Clee.
1525 —1526. Seite Austritt des Hochmeiſters Albrecht von Brandenburg aus dem Deut⸗ ſchen Orden ee 8 Der Bauernkrieg in ſeinen unheilvollen Folgen für 5 Orden 4—17 Mergentheim des Deutſchmeiſters neue Reſidentnz . . 17—18 Verhalten des Deutſchmeiſters gegen den abgefallenen Hochmeiſter . . 18—20
Anschluß mehrer Ordens⸗Komthureien an den Schwäbiſchen Bund 21 Der Orden und die Brandenburgiſchen an ee Sa‘ 22 Der Orden und Kaiſer Karl W e 23 Der Deutſchmeiſter und Herzog Erich von Braunschweig . . 24 —25 Anklage des abgefallenen . auf dem . Seine
Rechtfertigung * . . 25 —26 Schuldenlaſt des Ordens. Beihüllfe a Türtenkrieg. 9 26—28 General⸗Kapitel zu Mergentheim 1526. Abdankung des Deutiämaiter 28 Wahl des Deutſchmeiſters Walther von ee . e Bi 29
Zweites Kapitel. Der Orden unter dem Deutſchmeiſter Walther von Cronberg.
1526 — 1543. Neue Stellung des Mae, als Adminiſtrator des Hochmeiſter⸗ thums . . * . 0 0 0 32—34 Kaiſer Karl V Erklärung über die Administration des egal tbums . . } 35
Streit des Deutſchmeiſters mit dem Landgrafen Philipp o en Heſſen . 87-40
VIII
Streit deſſelben mit dem a. von ae und den Grafen von Hohenlohe. 5 5 ee a Streit mit der Stadt Nürnberg. N un Der Deutſchmeiſter auf dem Reichstage zu Speer 1529. „ General⸗Kapitel⸗Schlüſſe zu Frankfurt. „ Rüſtung zum Türkenkrieg (152909 a Vertreibung der Wiedertäufer und Zigeuner aus den Ordenslanden . Der Herzog von Preußen und der Landkomthur zu Koblenz ; Beſchwerden des Deutſchmeiſters auf dem Reichstage zu Augsburg 1530 Belehnung des Deutſchmeiſters mit dem A und mit Preußen aa 8 Die Ordens⸗Conſtitution des Deutſchmeiſters R Sicherſtellung des Herzogs von Preußen gegen den Orden Neue Rüſtung zum Türkenkrieg (1531 Verhalten des Herzogs von Preußen zn das an ihn gang Pönal⸗ Mandat 32 . Neuer Streit bes Deuts mit Nürnberg und mit rf Die⸗
trich von Naſſavuu . 225 Die Reichsacht gegen den Herzog von u Preußen 1532 . Bee re Verhandlungen auf dem Reichstage zu Regensburg u
Mehrfache Eingriffe in des Ordens alte Ordnungen und Rechte ii Aufnahme neuer Ordensbrüder und des Maria Worfig . . . -
Das Executorial⸗Mandat der Acht gegen den Herzog von Preußen Verhalten des Kaiſers zum König von Polen in der ae des
Ordens 0 0 0 0 0 0 . 0 0 0 + 0 0 |
Recuſation der evangeliſchen Stände gegen das Kammergericht . Geſandtſchaft des Deutſchmeiſters an den Röm. en rs Kapitel⸗Verhandlungen zu Horneck 154 . > ern Mißliche Verhältniſſe im Innern des Orden??̃ A ar Verhandlungen im General-Rapitel zu Mergentheim 1536 . . a Beihülfe des Ordens zum Krieg gegen Franz von . % Streit mit Herzog Ulrich von Wirtemberg 1 Sicherſtellung des Herzogs von Preußen gegen ben Orden Ba Neue Eingriffe der Fürſten in des Ordeus Freiheiten. ; Aufhebung der Leibeigenſchaft in Mergentheim . . + » Fortdauernde Streitigkeiten des Ordens mit mehren Deutſchen Furſten Verhandlungen im Provinzial⸗Kapitel zu Neckars⸗Ulm 1538 Neuer Streit mit dem Landgrafen Philipp von Heſſenn Streit mit dem Kurfürſten von Sachen l Neue Eingriffe mehrer Fürſten in des Ordens Freiheiten En Zwiſt im Orden über die Meiſterwahl Er Unordnungen in einzelnen Komthureien
Verordnung des Deutſchmeiſters gegen den Zuden-⸗Wucher Suspenſion der Acht gegen den Herzog von Preußen
2 13 [2
IX
Schutznahme des Ordens gegen fremde Gerichtsbarkeie Verhandlungen auf dem Reichstage zu Regensburg 1541.
Streit des Deutſchmeiſters mit dem Rath in Nürnberg. Tod des Deutſchmeiſters. Seine Verdienſte um den Orden
Drittes Kapitel.
Seite 87—88 88—89 90—91 91—93
Der Orden unter dem Deutſchmeiſter Wolfgang Schutzbar,
genannt Milchling. 1543 — 1566.
General⸗Kapitel zu Speier. Die nene Meiſterwahl. Das Haupt Ordenshaus zu eh Die ae des Deutſchmeiſters ’ 3 er: Anlage einer General-Orbenstaffe Be ae Reviſion der Ordens⸗Statuten „ Verhandlungen über mancherlei Mißbräuche in im Orden e Klagen der Gebietiger über mancherlei Uebelſtände in den Balleien Beläſtigungen des Ordens durch die Brandenburgiſchen Fürſten Gewaltthätigkeiten des Landgrafen von Heſſen gegen den Orden Streitbändel des Landkomthurs von Koblenz mit dem Erzbiſchof von Trier e Drohende Pläne gegen den PR von Preußen in. a . Gunſterwerbung des Deutſchmeiſters beim Kaiſer Ausgleichung des Streits mit dem Landgrafen von Heſſen Aufrechthaltung der Anrechte des Ordens an Preußen Verhandlung um die Propſtei zu Ellwbangen Finanzielle und Disciplinar⸗Verhältniſſe im Orden 6 Verhandlungen des Deutſchmeiſters mit 1 en von Bran⸗ denburg⸗ Kulmbach . 2282 Der Deutſchmeiſter im Kriegsfelde 1546 W ae Wiedergewinn entriſſener Ordenshäuſer in Thüringen und Sachſen Der Deutſchmeiſter und der gefangene Landgraf von Heſſen Verhandlungen auf dem Reichstage zu N (1548) nr Preußen N . ‚Die Partei der Brandenburger für den Herzog von Preußen Die Partei des Deutſchmeiſters für den Orden Beſchlüſſe des Provinzial⸗Kapitels zu Heilbronn 1543. Der Deutſchmeiſter und Markgraf Albrecht von Branbenbung- aul. bach wegen des Herzogstitels Verhandlungen und Beſchlüſſe auf dem Genaue zu Mergent⸗ heim 1548 Streit des Deutſchmeiſters mit den Erzbiſchöſen von Trier und Köln
106—111 112 : 113 114—115 115 116 117—118
119 120—121 122 123—124
124 —128 129 130 131132
133
134—138 138—139
FT
Verhandlungen zwiſchen dem Deutſchmeiſter und dem Röm. König
wegen der Komthurei Brixenei e
Verhandlungen des Markgrafen Albrecht des Jungern mit be Kai⸗ | fer wegen Preußen Verſuch zur Ausgleichung des Streits zwiſchen bei Orden 9 dem Herzog von Preußen Vertrag zu Oudenarde zwiſchen dem Orden und dem Laudgrafen von Heſſen te Streithändel des Deutſchmeiſters mit Verschiedenen Furſten . ei Innere Spaltung im Orden. * über . en des Deutfchmeifter . . . Verhandlungen über den Vertrag zu Oudenarde A Gewaltthaten des Markgrafen Albrecht des . en die Kom- thureien in Franken . 5 Streit mit dem Pfalzgrafen Otto Heinrich Verluſte des Ordens im Krieg der Bundesfürſten gegen den Raifer Verhandlung wegen Vereinigung des Deutſchen Ordens mit dem der Johanniter a Neue Streithändel mit be 0 Philipp es Heffen . ; Streit wegen der Propftei zu Ellwangen . Anforderungen an den Orden von Seiten des Raifers und ber Frän⸗ kiſchen Einungs verwandten 3 Verhandlungen im General⸗Kapitel zu Frankfurt 1554 8 5 Verhandlungen im Provinzial⸗Kapitel zu Heilbronn 15565 Verhandlung im Provinzial⸗Kapitel zu Mergentheim 1557 wegen des Deutſchmeiſters Competenenn 20. Br Verhandlungen im General⸗Kapitel zu Frankfurt Verhandlungen auf dem Reichstage zu Augsburg 1559 in der Streit⸗ ſache wegen Preußen 3 5
0 0 . 0 0 9 0
Erneuerte Verordnung gegen den Judenwucher Er Kaiſer Ferdinand I als Schutzherr des Ordeus in oeh und Lo⸗
thringen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 *
Drückende Finauzverhältniſſe des Ordens 1
Des Livländiſchen Meiſters Gotthard von Kettler Abfall en Orden
Mittheilungen des Deutſchmeiſters an den Kaiſer über den innern Zuſtand des Ordens „ ar Ar, RL
Kaiſerliches Decret über Viſitation ber Orbenshäuſer e
Streit des Deutſchmeiſters mit dem Landkomthur von Franken
Streithändel des Deutſchmeiſters mit dem Landkomthur von Thü⸗ ringen Hans von Germar
Verſuch zur Ausgleichung des Streits mit dem daes von Preußen
Tod des Deutſchmeiſters :
Seite 140 141
142—143
143—145 146
147—148 150
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159 160—162 163—164
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172 173 173—174
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— XI —
Viertes Kapitel. Der Orden unter dem Deutſchmeiſter Georg Hund von Wenckheim.
1566—1572. Seite Wahl des neuen Dentjchmeifters im Kapitel zu Mergentheim 181 Aufnahme des Hans Cobenzl von Kroſeck in den Deutſchen Orden 182 Verleihung des Ordenshauſes N an den Grafen Prosper von i der Arch En hr Bas ige 183
Verhandlungen im General⸗Kapitel 5 Heilbronn 1566 . .. . q 184 —188 Streit zwiſchen dem Deutſchmeiſter und dem n Ludwig IV
von Heſſnn . . . 189-190 Verordnung wegen Aufnahme neuer Kitterbrüder in ben Orden . 10-191 Streit des Dentſchmeiſters mit dem Landkomthur im Elſaß. 192 N Der Deutſchmeiſter der. -Brunt des Herzogs Franz 19 .
von Lochringen 2 es na .. Glo, eb. L. . Jr dg. V b Neuer Verſuch zum Wiedergewinn Preußens für den Orden = Regulirung verſchiedener innern Angelegenheiten des Ordens 194
Verhandlungen im General⸗Kapitel zu Frankfurt 1569 . . „ . 195—199 Der Deutſchmeiſter Ehrenbegleiter der Braut des er en II.
von Spanien 5 200—202 Verordnung des Dentſchmeiſters für bie Ballei Utrecht . . . 202—203 Verhandlungen auf dem Reichstage zu Speier 15710. 203—204 Streit des Deutſchmeiſters mit dem Rath zu Nürnberg r 205 Verhandlungen im General⸗Kapitel zu . 1571. . 205—207 Tod des Deutſchmeiſters e e 208
*
Fünftes Kapitel. | Der Orden unter dem Deutſchmeiſter Heinrich von Bobenhauſen.
1572-1588.
Das Wahlkapitel zu Nedars-Um . . 2. . 209—210 Verhandlungen im Kapitel zu Neckars⸗Ulm 1572 e 211—212 Bemühungen des Deutſchmeiſters zum Wiedergewinn Preußens 213— 214 Vertrag mit dem Rath zu Altenbug Fe 215 Streit des Deutſchmeiſters mit der Ballei Alten-Biefen u 215—217 Plan des Kaiſers 5 Verſetzung des Ordens an die Gränze Un Ä
garns 3 218
Verhandlungen im General⸗Kapitel zu Neckars⸗Ulm af 2. 219—2%6 Klagen der Landkomthure über drückende Beſchwerden ihker Balleien 227 Vorſchlag zum Wiedergewinn verlorener Ordenshäuſer in Italien 228 Fortgeſetzte Verhandlungen über des Kaiſers erwähnten Plan . 228 —239
7
Sechſtes Kapitel.
— XII — Seite Ausgleichung eines Streits zwiſchen dem r und der Ballei Koblenz 239 Fortwährender Streit des Deutſchmeiſters it dem . von Hefien . ee u 240 Der Deutſchmeiſter Verwalter der Abtei Fulda au 241 Verſuch des Deutſchmeiſters zum „ giolanbs für Er Orden nennen. 241-242 Innere Angelegenheiten der Balleien : 243 Gründung einiger Burſen an der Univerſität zu Köln 244 Disciplinar⸗Beſtimmungen in der Ballei im Elf. . . » 245 Streit des Deutſchmeiſters mit der Ballei Alten-Bieſen 246 — 248 Aufnahme des Erzherzogs Maximilian von Oeſterreich in den Orden 248 — 249 Der Karlſtadter Vertrag zwiſchen dem Deutſchmeiſter und dem Land⸗ grafen von Heſſen . 250— 251 Beilegung des Streits nn et Bauleiter und de Bali Alten⸗Bieſen. 8 5 . ; . 251 — 252 Die Burſen⸗Stiftung in Köln 253 Wahl des Erzherzogs Maximilian von Oeſterreich 1 55 dealt des Deutſchmeiſters 254 —255 Wahl des Erzherzogs maren von Weben an ang 8 Polen ; 256— 257 Gefangenſchaft des Erzherzogs a. 8 257 —258 Verhandlungen im General⸗Kapitel zu Neckars⸗ Ulm 1588 259 — 260 Streit zwiſchen dem Orden und dem n Johann Caſimir vom Rhein BA ar . 261—262 Befreiung des gefangenen Erzherzogs von Deterei . 264 Finanz⸗Zuſtände der Balleien - 9 . 2865 —266 Milde Stiftungen in mehren Balleiie nas 267-268
N Orden unter dem Hoch- und Deutſchmeiſter Maximilian
Erzherzog von Oeſterreich. 1589-1618.
Ausgleichung der Irrungen wee dem en und dem alten Deutſchmeiſter 2 ; 8
Tod des alten Deutſchmeiſters 5
Verhandlungen im General⸗Kapitel zu Mergentheim 1593 .
Fürſt Bernhard von Anhalt als Verwalter der Ballei Thüringen
Ausgleichung der Irrungen zwiſchen Kur⸗Sachſen und dem en meifter über die Ballei Thüringen A ;
Verluſt des Ordenshauſes zu Altenburg - » nn“
270—271
271 272 273-275
275 276
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— —
— XIII
Verhandlungen über die verlorenen a in Italien und Spanien ; . Verordnung wegen Befleibung ber Ordensritter Mandat des F wegen ſtrengerer 5 der Or- densgelübde » . ur Theilnahme des Ordens am Türkenkrieg 1594 ; 1 Der Deutſchmeiſter Ehrenbegleiter der Braut des Fürſten von Sieben⸗ bürgen 2 Der Deutſchmeiſter oberſter Befehlshaber i im Türkenkrieg. ; Herzog Karl II von Lothringen als Gönner des Ordens Erneuerung des Plaus zur Verſetzung des Ordens nach Ungarn Streit des Deutſchmeiſters mit der Ballei im Elſaß wegen der Land⸗ komthurwal!l 5 . Streit des Deutſchmeiſters mit be Rath hi Nüenberg ; Streit des Deutſchmeiſters mit dem Landgrafen Moritz von Heſſen Plan des Deutſchmeiſters zu einer Reform der Ordens⸗Statuten Das General: Kapitel zu Mergentheim 1606. Das neue Ordensbuch Erneuerte Anſprüche des Ordens an den Beſitz Preußens.. Bedrängte finanzielle Verhältniſſe des Ordens 8 Gründung des Seminars zu Mergentheim für Prieſterbrüder
Erneuerte kaiſerliche Belehnung des Ordens-Adminiſtrators mit
Preußen. 8
Neue Beläſtigungen des Ordens in den Balleien Grauen und Hefien . i
Aufnahme der Erzherzoge Maximilian ern und carl 985 ehe. reich in den Orden ;
Aufnahme des jungen Herzogs Johann Ernſt von Weimar als Landkomthur von Thüringen
Beſorgniſſe wegen Verluſtes der Balleien mcc Bernie ie Bieſen
Das General⸗Kapitel zu Mergentheim 1618 re 2
Erzherzog Karl von en A N des Dae meiſters 8
Tod des Deutſchmeiſters Be A ae A a 5
Siebentes Kapitel.
Seite
277—278 278
279—280 280—281
281 282
283 284
296 297 — 298 299
300 —301 302
302 303
Der Orden unter den Hohe und Deutſchmeiſtern Karl Erzherzog von Oeſterreich und Johann Euſtach von Wee
1618 1624. 1625 —1627.
Eintritt des Erzherzogs Karl ins Meiſteram . . Neuer Streit mit dem Rath zu Nürnberg
305 306
IV —
Trennung der Ballei Utrecht aus dem Verband des Ordens Erwerb der Herrſchaften Freudenthal und Eulenberg
Günſtigere Geſtaltung der Dinge in der Ballei in R
Tod des Deutſchmeiſters Erzherzog Karl . Erneuerter Streit mit dem Rath zu Nürnberg .
General⸗Kapitel zu Mergentheim 1625 ns 8 Bewerbung des Feldmarſchall von Tilly um die Meiſterwürde 8 Vorſchlag des Erzherzogs Leopold Wilhelm von Oeſterreich zum Co- | abjutor des Deutſchmeiſters
Wahl des Landkomthurs Johann Euſtach von Beten zum Deutſch⸗
meiſter Verhandlungen des Gaal genus. 625 über innere agu heiten ;
Politiſche Stellung es Ordens im 30jäbrigen Krieg de Verhandlungen im General⸗Kapitel zu Mergentheim 1627 Verſuche zum Wiedergewinn der verlorenen Ordens⸗Beſitzungen Plan des Deutſchmeiſters zur Begründung einer N u. ſchule (exereitium militare) . 8 2 BR: Tod des Detuſchmeiſtes«
Achtes Kapitel.
Seite 307—308 308— 310 310-311
812 313 314 314—317
317
Der Orden unter dem Hoch⸗ und Deutſchmeiſter Johann Kaspar
von Stadion. 16271641.
Wahl des neuen Deutſchmeiſters im F zu Mergent⸗ heim 1627ꝛ 2... a r
Verhandlungen im General-⸗Kapitel. Das i militare
Kirchliche Reaction in den Ordens⸗Beſitzungen
Anregung neuer Streithändel in der Ballei Helfen . 5
Unheilvolle Geſchicke der Ballei Franken im n Krieg
Traurige Schicksale der Ballei Heſſen ;
Kaiſerliche Verleihung der Grafſchaft Weikersheim an den Orden
Aufnahme des Erzherzogs Leopold Wilhelm in den Orden und als Coadjutor des Deutſchmeiſters iz
Erzherzog Leopold Wilhelm Feldherr des ferien Ser
Tod des Deuntſchmeiſters2 8
337—338
339—340 340 —341 342
XV
Neuntes Kapitel.
Der Orden unter dem Hoch- und Deutſchmeiſter Leopold Wilhelm
Erzherzog von Oeſterreich. 1641 — 1662.
Uebernahme der Meiſter⸗Würde .
Der Deutſchmeiſter im Kriegsfelde gegen die Schweden Gr aid
Beiſteuer des Ordens zu Kriegsbedürfniſſen ;
Verhandlungen des Deutſchmeiſters mit dem Rurünten von Sachſen wegen der Ballei Thüringen
Ungünſtige Verhältniſſe in den Balleien Lothringen, Bien und Franken .
Der Deutſchmeiſter im Kriegsfelde 195 die Schweden
Der Deutſchmeiſter kaiſerlicher Statthalter in den Niederlanden 1647 N
Trauriger Zuſtand der Balleien Bieſen und Lothringen Der Weſtphäliſche Friede in Beziehung auf den Orden Verarmter Zuſtand des Ordens durch den 30jährigen Krieg. 5 Herzog Moritz von Sachſen Statthalter in der Ballei Thüringen Ausgleichung der Mißhelligkeiten zwiſchen dem Landkomthur von Franken und Nürnberg 5 Kaiſerliche Belehnung des Ordens mit Br Herrſchaft Absberg ; Neue Streithändel in der Ballei Heſſen 1 Beläſtigungen des Ordens durch Anforderungen er damen . Die Kaiſerwahl (1658) und der Deutſchmeiſter ; g Verhandlungen im General⸗Kapitel zu Wien 1662 Aufnahme des Erzherzogs Karl Joſeph von Oeſterreich in den Orden Verordnungen des General⸗Kapitess Herzog Moritz von Sachſen lebenslänglicher Statthalter der Ballei Thüringen g . Plan zu einem militöriſchen chan fue den Orden in ungen Tod des Dentſchmeiſters g 5
Zehntes Kapitel.
348—349
350—353
359 360—361
368 - 371
372 373 374
Der Orden unter den Hoch- und Deutſchmeiſtern Karl Joſeph Erz⸗ herzog von Oeſterreich und Johann Kaspar von Ampringen.
1662 —1664. 1664 —1684.
Verhandlungen im General⸗Kapitel zu Mergentheim . . Das militäriſche 9 Der 1 des Se dae meiſters f .
7
376
377—378
XVI
Neue Streithäudel zwiſchen dem Deutſchmeiſter und Senf ; Ausgleichung der Streitigkeiten mit Heſſen⸗Caſſel :
Seite Der Judenſchutz zu Mergentheim 379 Tod des Deutſchmeiſters Erzherzog Karl Seth. 380 Innerer Zuſtand des Ordens 8 381 Wahl⸗Kapitel zu Mergentheim 1664 a 382 Der neue Deutſchmeiſter. Drohende Turkengefahr s 383 Kriegsrüſtung im Orden gegen die Türren 384 Amtliche Stellung der Rathsgebietiger. Beſtimmung über bie «Auf ſchwörer g 8 3 . 385 Der Deutſchmeiſter im Türkenkrieg in Ungarn 386 Beihülfe des Ordens zum Türkenkrieg auf Candia . 387 —389 Verhandlungen im General⸗Kapitel zu A 1671 390 General⸗Kapitelſchlüſſſee ; 391—393 Berathung über das militäriſche Exercitium ; 394 Berathung über Ballei⸗Angelegenheiten in Thüringen und Heſſen . 394—395 Berathung über den Verkauf des Ordenshauſes Mainau im Bodenſee 395 Finanz⸗Angelegenheiten und fremde Herrendienſte der Ordensritter 396 - Veſchluß wegen Aufnahme neuer Ordensritter und Verleihung der Ordensämter 8 e 397 Borichriften über das Noviziat und die Ordenskleidung ; 398 Verhandlung des Deutſchmeiſters mit dem in en urban eines feſten Platzes in Ungarn . 399—401 Politiſcher Zuſtand der Dinge in Ungarn. 8 402 Der Deutſchmeiſter Verwalter der Statthalterſchaft i in Ungarn : 403 —405 Bemühungen des Deutſchmeiſters zum „ der entfrem⸗ deten Ballei Utrecht 406 Traurige Schickſale der Ballei Franken im Krieg mit Ludwig XIV 407 Verluſt des Ordens durch Ludwig XIV jenſeits des en 407 Bedrängte Lage des Deutſchmeiſters in Ungarn 408 Vorſtellen des Deutſchmeiſters an den Kaiſer über den traurigen Zuſtand des Ordens .. 409 —410 Erwirkte Ermäßigung des Matricular⸗Anſchlags des Ordens 411—412 Des Deutſchmeiſters Rückkehr aus Ungarn 412 Aufnahme des Pfalzgrafen Ludwig Anton von bur Neuburg in den Orden. 413 Wahl deſſelben zum Coadjutor des Deutſchmeiſters 414 Erſte bekannte Wahl⸗ Kapitulation ; 415—419 Verhandlungen des General⸗Kapitels zu Mergentheim 1679 : 419 Kapitel⸗Schlüſſe über den Nachlaß der Ordensritter und die a denlaſt der Ballei Heſſen . 419—410 Disciplinar⸗Geſetz ; 420 Mittheilungen zwiſchen dem Deutſchmeiſtr uud dem nale über 1 Pfälziſchen Kur⸗Erben Karl. — 421—422 423
424 —425
— XVII —
: Seite Ernennung des Deutſchmeiſters zum mn in Ober⸗ und Nieder⸗Schleſien . 425 Streit des Deutſchmeiſters mit dem Giesen von ag Wege Per Komthurei Buro 6 „ 426
Tod des Deutſchmeiſterr 00 nee 427
Elftes Kapitel.
Der Orden unter dem Hoch⸗ und Deutſchmeiſter Ludwig Anton Herzog von Pfalz⸗Neuburg.
1684 —1694. Bemühungen auf dem Reichstage zu Regensburg um den Wieder⸗ gewinn verlorener Ordensbeſitzungen . 429 — 430 Beſchluß zur Aufnahme des Marquis von Bouillon in aber Orden 431
Geſandtſchaft des Komthurs von Siersdorf an Ludwig XI) . . 431-432 Klage des Deutſchmeiſters über die unwürdige Aufnahme ſeines Ge⸗
ſandten in Paris ; e . 432—433 Bemühungen des Kaiſers um den Kitergein der dem Orden
entriſſenen Beſitzungen ee 434 Theilnahme des Deutſchmeiſters am Türkentrieg in Auger 8 436 Opfer und Verluſte des Ordens im Krieg gegen N XIV... 437 Der Deutſchmeiſter als kirchlicher Fürſt . 438 Verhandlungen des Deutſchmeiſters mit dem Kaiſer wan Eremtion
der Ballei Koblenz r 439 Brandenburgiſche Beläſtigungen der Ballei Best. . 441 Tod des Deutſchmeiſterrrs e ea 442
Zwölftes Kapitel.
Der Orden unter dem Hoch⸗ und Deutſchmeiſter Franz Ludwig Herzog von Pfalz⸗Neuburg.
1694 —1732. Verhandlung des General⸗Kapitels zu Mergentheim 1694 über die Meiſter⸗Wahl . . 0 0 . . 444—445 Kapitelſchluß über eonkrabite Schulden des Deutſchmeiſters 5 3 446
Beſchwerde des Deutſchmeiſters wegen des dem Kurfürſten von
Brandenburg ertheilten Herzogstitels von Preußen. . 447—449 Herzog Chriſtian Auguſt von Sachſen Statthalter in der Ballei
Thüringen 8 .. 450
Wiedergewinn ber geraubten Ordensbeſttzungen i im Elſaß u. Lothringen 451 b
— XVII —
Seite Verhandlung im General⸗Kapitel zu N 1700 über den
Preußiſchen Herzogs titel a 452 General⸗Kapitelſchlüͤſſe und . een. 453—454 Verleihung der Königskrone an Kur⸗ Brandenburg 454 —455 Proteſtation des Dentſchmeiſters dagegen. Antwort des nen
darüber „ an 1 . 455 —456 Streithändel über die Preußiſche Königswürde „ 8 457 Contributions⸗Forderungen an den Orden im Spaniſchen Erbfolge:
Krieg . . . 458—462 Erwerb des töniglichen Burglehens Namslau in Schleſien de 462 Gefangennehmung des Deutſchmeiſters im Schlangenbad 463 Vorſtellung des Deutſchmeiſters an den Kaiſer in Betreff der Preu⸗
ßiſchen Königswürde Er RE! 464
Streit des Deutſchmeiſters mit der Reichsſtadt Worms e 465 — 466 Streithändel über den zehnten Artikel der beſtändigen wellen. lation. n 467 — 472 Kaiſerliche Belehnung des Deutſchmeiſters mit Preußen 8 472 Viſitations⸗Bericht über den Zuſtand der Ballei Koblenz . . 474-475 Zuſtände der Balleien Heſſen und e ·ũ ..... . . 476—476 Tod des Deutſchmeiſtetrs . N N 476
Dreizehntes Kapitel.
Der Orden unter dem Hoch- und Deutſchmeiſter Klemens Auguſt Herzog von Bayern.
1732—1761. Frühere Jugendſchickſale des neuerwählten Deutſchmeiſters . . 478 —479 Streithändel mit Heſſen⸗Caſſel und Nürnberg 480 ‚Hortgefegter Streit über die Preußiſche Königskronnrnrnne 481
Verhandlungen im General⸗Kapitel zu Mergentheim 1733. . 481—483 Verhandlung über die Streitſache mit dem Rath von Nürnberg . 483—484 Verordnungen über das innere Verfaſſungsweſen des Ordens. . 484—485 Beſchwerde des Deutſchmeiſters beim Kaiſer über a. der
Freiheiten des Ordens in den Niederlanden 8 487 Stellung des Ordens zum Kaiſer Karl VII. . 487 —488 Geſuch des Deutſchmeiſters an Kaiſer Franz I um ein Salvatorium
der Gerechtſame des Ordens er 489 Vertrag zwiſcheu dem Markgrafen von Brandenburg ⸗Kulmbach 115 N
den Kommenden Virnsberg und Nürnberg 490
Tod des Deutſchmeiſterrrrr sse 491
— XIX —
Vierzehntes Kapitel.
Der Orden unter dem Hoch⸗ und Deutſchmeiſter Karl Alexander
Herzog von Lothringen.
1761—1780. N . Seite Verhandlungen im General⸗Kapitel zu Mergentheim 1761 493—495 Wahl des neuen Deutſchmeiſters . ; 496 Verhandlungen im General⸗Kapitel zu Mergentheim 1764 - 497—500 Ernennung des Grafen von Walbot zu Aa zum Erbritter des Ordens . 501 Streit des Ordens mit dem Landlomthur von Franken Friedrich von Eybbb 502-506 Uebereinkommen des Deutſchmeiſters mit Ber Ballei Franken über das Steuer⸗ Regal ; a . 506-507 Das General⸗Kapitel zu Brüſſel 1769 5 8 507 Aufnahme des Erzherzogs Maximilian Franz Joseph von daha. reich in den Orden . 508-509 Gen eral⸗Kapitel⸗Verhandlungen über Diseiplinar-Sachen 510 Wahl des Erzherzogs Maximilian Franz Joſeph zum nn des N Deutſchmeiſters 511—512 Ueberblick des Zuſtandes des Ordens und feine Umwandlung 5 513—516 Finanzielle Verhältniſſe der Balleien ; 516—517 Streithändel mit Nürnberg, dem mn von Mainz und Heſſen⸗ Caſſel. 517 Verhandlung mit dem Grafen v. Walbot 10 Baſſenheim als Burg mann von Friedberg 518—521 Begünſtigung mehrer Ordenshäuſer durch ben Rurfnpen Karl ra. dor von Bayern . ; 522 Tod des Deutſchmeiſter se 523
Fünfzehntes Kapitel.
Der Orden unter dem Hoch⸗ und Deutſchmeiſter Maximilian Franz,
Erzherzog von Oeſterreich. 17801801.
Verhandlungen im General⸗Kapitel zu Mergentheim 17890 Beſtimmung über die Ordens⸗Uniform und den Hochmeiſter⸗Titel Criminal⸗Gerichtsbarkeit des Landkomthurs von Franken Beſtand des Ordens überhaupt ; Finanz⸗Verhältniſſe und Perſonal- Beſtand ber Ballei Franten Die Deputate der Ordensritter in der Ballei Frankeeeeeeeee
524 — 526
526—527
— XXX —
Seite Der Incorporations⸗Vertrag über die Ballei-Güter zwiſchen dem Hochmeiſter und den Gebietigern in Franken .. 531-535 Beſtimmung der Deputate der Ordensritter in nn 118 1 Prädicate Be 536 Feierliche Aufnahme des Freiherrn e von And in Ben Orden * 537 Streit des Hochmeiſters mit der Regierung zu Freiburg.. 538 Verhandlung im Provinzial-Kapitel zu Ellingen über den e rations⸗Vertraa A2 539 Verhandlung über die Rathsgebietiger: .. e 540 Beſtimmungen über die Aufnahme neuer O Seller er 8 541 Berathung im Kapitel über die „Geſchichte des Deutſchen Ordens⸗ von Wal. . . . .541— 542 Kapitel⸗Schlüſſe über er Ballei-Angelegenheiten . . . . 542—543 Stimmen über den Incorporations- Vertrag 544 Abermalige Belehnung des Hochmeiſters mit Preußen.. 545 Drohende Verluſte des Ordens in Franken durch König Friedrich Wilhelm Il von Preußen. N N 546 Vergleichs⸗Verhaudlung über die elenden Sun in Franten 547 Militäriſche Beſetzung mehrer Ordensbeſitzungen in Franken durch Preußen a 548 Proteſtation von Seiten der Fränkiſ chen Keen Dr 549 Bemühungen des Hochmeiſters um Verbeſſerung des Oeconomie⸗We⸗ ſens in Franken 5 . . 550—552 Verfügungen des Hochmeiſters zur Beſetzung 5 Ordens hänſer Ellin⸗ gen und Mergentheim . . 553— 554 Verluſt der Balleien jenſeits des Rheins ure ben Lüneviller Frieden 555 Schreiben des u wegen der un Würde e R 555—556 Das General⸗Kapitel A Wien 1801 N 557 Aufnahme des Erzherzogs Karl Ludwig von Oeſterreich i in be Orden 557 Wahl des genannten Erzherzogs zum Coadjutor des Hochmeiſters. 557 —558 Verhandlung über den Maria⸗Thereſien⸗Ordeu des Coadjutors. . 558 Aufnahme des Erzherzogs Maximilian en von A in den Orden ; 1 8 are 559 Tod des Hoch» und Dentfämeitere u ee a 560
Sechszehntes Kapitel. Der Orden unter den Hoch- und Deutſchmeiſtern Karl Ludwig und Anton Victor, Erzherzogen von Oeſterreich. 1801-1835.
Blick auf den Umfang der Ordens⸗ ö im N des 19. Jahr⸗ hunderts 2 . . 562—563
— 1 —
Seite
Finanzieller Zuſtand des Ordenss 564 Der Erzherzog Karl Ludwig als Hochmeiſter 565 Das Teſtament des letztverſtorbenen Hochmeiſters 8 2 566 Verhandlungen über die . in a der ae
des Ordens 5 5 567—570 Das General⸗Kapitel zu Wien 1803 1 571 Aufnahme des Erzherzogs Anton Victor” von Oeſterreich i in den
Orden und feine Coadjutor⸗ Wahl un 2 572 Berathung über die ehemaligen Balleien jenſeits des Rheins .. 573 Schreiben des Hochmeifters Karl nn wegen „ der
Hochmeiſter⸗Würde 5 574-576 Austritt des Erzherzogs Karl Ludwig 405 ein Orden .. . „q 576—578 General⸗Kapitel zu Mergentheim 185 . e 579 Uebernahme des Hochmeiſter⸗Amts durch den Erzherzog Anton Victor 579 Der Purifications⸗ und Austauſch⸗Vertrag mit Kur-Bayern . 580 Kapitel⸗Schlüſſe über verſchiedene Ballei⸗Verhältniſſe SR 581 Das Ordens⸗Archiv und von Wal's Ordens⸗Geſchichte 582 Beſtimmungen über die Aufnahme neuer Ordensritter und Prieſter 582—583 Beſitznahme Deutſcher Ordens-Güter durch Bayern, n
und Baden N 585 Schreiben des Kaiſers über den Presburger Friedensſchluß in Ber
treff des Ordens R 585—588 Schreiben des Hochmeiſters über die ben Orden betroffene Umwandlung 588 —590 Urtheile über die Umgeſtaltung der Verhältniſſe des Ordens. . 590—591 Reſcript des Hochmeiſters über die Deputate an die Mitglieder der
Ballei Franke u er 592 Verhandlungen über die Serriigeriing der Deputate en Se . 593-596 Berlufte des Ordens durch die Rhein. Bundesacte . ; 597 Verhandlungen zwiſchen dem en von Branfen und dem |
Kaiſer . 597 —598 Reſcript des Landtomthurs von Franken an die Ballei-Mitgliever . ; 599 Beantwortung des Referipts durch den Komthur von Hettersdorf . 600—602 Zugeſicherte Beihülfe des . von . zum e der
Ordensritter . . q. 602 —603 Finanzielle Bedrängniſſe . . a 603—604 Verhandlungen zwiſchen dem Landlomthur von Heſſen und dem
Hochmeiſter . ; 605—607 Aufhebung des Ordens durch Ben Machtſpruch donde 1809 608 Aufruhr in Mergentheim . 609 Beſtand des Ordens in ber Ballei Oeſterreich und in Tirol. . 611 Säculariſation der Commende Namelaı . . . 612—613 Reorganiſirung des Ordens in den Oeſterreichiſchen Kaiefaaten . 614—617 Wiederherſtellung der Ballei Tirol. g 617 Tod des Hochmeiſ ters 618
— XII —
Siebenzehntes Kapitel.
Der Orden unter dem Hoch⸗ und Deutſchmeiſter Erzherzog Maxi⸗
milian von Oeſterreich⸗Eſte.
1835 —1858. 5 | Seite General» Kapitel zu Wien 1835. Ren des Erzherzogs Maximilian? . e e 619 Das neue Ordens⸗Buch vom 3. 1839 621 Beſtätigungs⸗Urkunde des Kaiſers Franz I ; 621— 623 Kaiſerliches Patent über die ſtaats⸗ und Pisten Berti des Ordens 3 624— 628 Aufnahme des Erzherzogs Wilhelm Franz Karl Son Dekane in f den Orden, Coadjntor des Hochmeiſters . 629 Beſtand des Ordens im J. 18477 629 —630 Wiedereinführung der ne Orbes-Sgwefern zur Kranlen⸗ pflege 630—631 Aufnahme des Grafen a. 8 9015 Auersperg in den Orden 1857 631 Die Ballei Utrecht ſeit dem Jahre 1660. 632 —636 Beilage. Alphabetiſches Verzeichniß der vornehmſten Deutſchen Ordens⸗ ritter, Landkomthure, Komthure, Hauskomthure und anderer höherer Ordens⸗ Beamte) 637-698
) Es muß bemerkt werden, daß die Namen meiſt ſo wiedergegeben ſind,
wie ſie in Urkunden gefunden wurden.
Erſtes Kapitel.
Der Orden unter dem Deutſchmtiſter Dietrich von Clee. 1525— 1526.
——
Es war der Vorabend des Palmſonntags, der achte April des Jahres 1525, an welchem der Hochmeiſter des Deutſchen Or⸗ dens Markgraf Albrecht von Brandenburg den Ordensmantel ab⸗ warf, ſich mit dem eines Herzogs ſchmückte und das vor drei Jahr⸗ hunderten vom Deutſchen Orden eroberte, der Deutſchen Bildung zugeführte Land Preußen in ein weltliches Fürſtenthum verwandelte: — ein Tag von hochwichtigſter Bedeutung, denn an ihm geſtalteten ſich mit einemmal auch alle Verhältniſſe des Ordens in Deutſch⸗ land völlig um. Wie er ſich ſelbſt ſeit dieſem Tage ohne das ge⸗ bietende Oberhaupt ſah, welches das alte Geſetz vorſchrieb, fo ſtau⸗ den in ihm die hochmeiſterlichen Balleien ohne ihren geſetzlichen Oberherrn, ohne ihren Meiſter da. Und in dieſer verhängnißvollen Zeit welches Bild bot der ganze Orden dar, wenn man hinſah auf feine troſtloſe Verarmung, feine tiefe Verſchuldung, aus der eine Rettung, eine Befreiung von der ſchwerdrückenden Laſt kaum noch möglich ſchien, oder wenn man hinblickte auf die vielfache Zerriſſen⸗ heit ſeines innern Verbandes, auf die ſchon überall ſichtbare Auf⸗ löſung altgeſetzlicher Ordnung, auf die fittliche Entartung fo vieler feiner Glieder höheren und niederen Ranges, bei denen kaum eine Schranke des Geſetzes, eine der altgeheiligten Ordensregeln noch einige Achtung und Geltung fanden, oder auch wenn man wahr⸗ nahm, wie oft in den Balleien die ſchweren Verſündigungen an
Boigt, d. Deutſche Orden. II. 1
ai. Di
den heiligen Gelübden des Gehorſams, der Entſagung und Enthalt⸗ ſamkeit trotz allen Warnungen und Strafen, ſelbſt bei höheren Be⸗ amten des Ordens, dennoch immer wiederkehrten. Fürwahr der Orden ſtand in dieſer Zeit wie in ſeiner äußeren, ſo in ſeiner in⸗ nern Beſchaffenheit in einem ſo tiefen Verfall da, daß eine Wieder⸗ erhebung zu ſeiner früheren Kraft und Würde kaum noch irgend denkbar ſchien.
Männer von Einſicht hatten bereits auch längſt erkannt, daß eine tief in alle Verhältniſſe des Ordens eingreifende Umwandlung deſſelben, eine ſeinem Geiſte und zugleich auch den Anforderungen der Zeit entſprechende Umgeſtaltung feiner Ordnungen und Satzun⸗ gen dringend nothwendig ſei. Zwei Jahrzehnte ſchon hatte ſich der Gedanke der Nothwendigkeit einer gründlichen Reform des Ordens immer wieder aufgedrängt, waren wiederholte Verſuche derſelben angeregt und Entwürfe in Vorſchlag gebracht worden. Stets ohne Erfolg!). Der Krebsſchaden, der in feinen Gliedern fraß, die ſchweren Gebrechen, an denen er ſchon ſeit langen Zeiten erkrankte, erforderten eine zu ſchmerzliche Heilung, als daß man ſich ihr von allen Seiten mit Aufopferung deſſen, was das Leben noch an Luft und Genuß darbot, bereitwillig hätte unterwerfen wollen.
Seit den erften Jahrzehnten des ſechszehnten Jahrhunderts hatte man keinen ſolchen Verſuch zu einer Reform des Ordens wie⸗ der in Anregung gebracht. Das niederdrückende, abhängige und untergeordnete Verhältniß des Hochmeiſters zur Krone Polen, in welchem er, ſelbſt noch in der Würde eines Deutſchen Reichsfürſten, dem Polen⸗Könige als deſſen Vaſall zu Gehorſam und Lehensdienſt verpflichtet war, die Unfreiheit, in der er gegen dieſen ſeinen Nach⸗ bar ſtand und dann vor Allem die ſeit längerer Zeit immer mehr emporgeſtiegene Obergewalt des Dentſchmeiſters über den Orden in Deutſchland, ſein immer entſchiedener hervortretendes Streben nach möglichſter Unabhängigkeit vom Hochmeiſter in Preußen, ſowie feine fo. häufig wiederkehrende ſchroffe und feindſelige, die Würde und das Anſehen des Oberhaupts des Ordens immer mehr erniedrigende Stellung gegen den Oberſten Meiſter: dieß Alles konnte wohl an ſich ſchon an die Möglichkeit eines vereinten Zuſammenwirkens zu einer im ganzen 9 „ u nicht denken .
9 ueber die S in den Jahren 1479, 1488, 1490 und 1499 N Geſchichte Preußens IX. 121, 161, 179, 268. ö
— 8 — 8
Kein Wunder, wenn ſich Markgraf Albrecht von Brandenburg in feiner Jugendkraft vielleicht ſchon längſt, bevor fein letzter Schritt geſchah, aus den Verhältniſſen hinaus geſehnt haben mag, in denen er für ſich und feinen Orden kein Heil mehr ſah. So ging im Anfang des Jahres 1524 auch wirklich ſchon in Deutſchland das Gerücht, der Hochmeiſter ſei geſonnen, aus dem Orden auszuſcheiden. Der Deutſchmeiſter Dietrich von Clee hatte es kaum vernommen, als er ſofort ein General⸗Kapitel nach Boppard berief, den dort verſammelten Landkomthuren durch Abgeordnete anzeigen zu lafſen, daß der Hochmeiſter Willens fei, ſein Ordenskreuz abzulegen, Preu⸗ ßen in ein weltliches Fürſtenthum umzuwandeln und es ſeinem Hauſe als erbliches Beſitzthum zuzueignen. Weil ein ſolches Vor⸗ haben allem Recht und allen Geſetzen des Ordens widerſtreite, rieth er, alle Mittel anzuwenden, um ihm mit aller Kraft entgegenzu⸗ treten, vornehmlich bei einigen vertrauten, dem Orden wohlgefinnten Fürſten, beſonders bei den Pfalzgrafen, den Herzogen Wilhelm und Ludwig von Bayern und zugleich auch bei der Deutſchen ee um Beiſtand und Rath zu bitten).
Als es indeß im Frühling des Jahres 1525 gewiß ward, daß ſich der Hochmeiſter des Ordensmantels und ſeiner Gelübde ent⸗ ſchlagen habe, ſtand man im Orden dennoch ohne Rath und that⸗ los da. Zu ſolcher Thatloſigkeit ſah ſich freilich der Deutſchmeiſter ſammt ſeinem Orden, dem jungen Herzog in Preußen gegenüber, gerade in der Zeit des Austritts des Letzteren aus dem Orden, durch den wilden Sturm gezwungen, der eben damals wie über das ganze ſüdliche Deutſchland, ſo beſonders über Frankenland heranzog. Die Schrecken des Bauernkriegs verbreiteten ſich auch über die dor⸗ tige Ballei mit Unheil und Verderben, denn vornehmlich waren auch die Deutſchen Ordensherren dem ergrimmten Bauernvolk ein Gegenſtand ſeines Haſſes und ſeiner Rache. Wohl waren warnende Zeichen der Zeit wie überall, ſo auch in den Gebieten des Ordens vorausgegangen; aber man hatte ſie nicht beachtet oder nicht ver⸗ ſtanden. Schon im Jahre 1524 waren die ſchwergedrückten Land⸗ leute der Ballei Franken vor dem Landkomthur in Ellingen mit der Bitte erſchienen, ihre harte Dienſtarbeit in der Erndte zu ermä⸗ ßigen und zu en san: u: die N NN |
5 Darüber eine kurze Angabe im Reichs ⸗Archiv zu Stuttgart. a Nachrichten von dieſem Kapitel find bis jetzt nicht .
1 *
=. 4 =:
eines gedungenen Schnitters zu gewähren. Allein der Landkomthur ließ das bittende Landvolk unbefriedigt von dannen ziehen, meinend, er werde die Gährung, die er in der Bitte ſah, noch mehr beför⸗ dern, wenn er das Verlangen bewillige). Das Volk zog in Un⸗ muth hinweg.
Die Nemeſis aber folgte auf dem Fuße nach. Schon in den erſten Frühlingstagen des Jahres 1525 warfen ſich bewaffnete Bauernhaufen unter ihren Führern in die Gebiete der Stadt Heil⸗ bronn und des Deutſchen Ordens. Am 2. April forderte der Wein⸗ wirth Jacob Rohrbach, der Anführer einer ſolchen Schaar, gemein⸗ hin das Jäcklein genannt, von Böckingen aus die Bewohner des dem Orden gehörigen Orts Sontheim) auf, mit ihrem Zuzug zu ihm zu ſtoßen, mit Mord und Brand drohend, wenn es nicht noch in derſelben Nacht geſchehe. Man ſandte ſofort Eilboten hinüber in das nahe Heilbronn, um bei dem dortigen Komthur Rath und Hülfe zu ſuchen. Durch die Botſchaft erſchreckt gab er die Ant⸗ wort: „Sie ſollten ſich halten wie fromme Leute; könnten ſie ſich aber nicht länger enthalten, ſo möchten ſie thun, wie Andere, er wolle ſie nicht verderben.“ Es kam den bedrängten Sontheimern keine Hülfe und da Jäcklein mit Tagesanbruch ſeine Drohung er⸗ neuerte, ſandten ſie ihm den geforderten Zuzug entgegen und ſchloſſen ſich nun der Bewegung des Bauernvolkes an.).
Wenige Wochen nachher, nachdem ſich auch Götz von Ber⸗
lichingen von ſeiner Burg Hornberg am Neckar herab als oberſter
Hauptmann mit an die Spitze des wild umherſtürmenden Bauern⸗ volkes geſtellt, am ſtillen Freitag, (14. April) erſchien Jäcklein mit einer Bauernſchaar, dem hellen Haufen, durch Landvolk aus Ordens⸗ beſitzungen, aus der Gegend von Heilbronn und einem Volkshaufen aus der Stadt noch bedeutend verſtärkt, vor dem wenig befeſtigten Städtchen Neckarsulm. Er fand keinen Widerſtand. Die Bürger, den Ordensherren längſt abgeneigt, nahmen die Bauern mit Freude und als Freunde auf und theilten und verzehrten mit ihnen die 3 Vorräthe, die man im dortigen Ordenshauſe e 9).
) Zimmermann Allgemeine Geſchichte des Bauernkriegs II. 208.
2) Im Oberamt Heilbronn, am Neckar.
) Zimmermann II. 275.
) Peter Harer in der Historia rusticorum tumultuum bei Freher Scriptt. rer. German. III. 201 ſagt von Neckarsulm: haud difficulter obse- quentibus incolis captum est.
—
ze BE | *
Zwei Tage darauf, am Morgen des erſten Oſtertages (16. April) ſtand der helle Haufen vor den Mauern von Weinsberg. Graf Ludwig Helfrich von Helfenſtein, ein muthiger, junger Ritter und Liebling des Erzherzogs Ferdinand, war kurz zuvor von der Oeſter⸗ reichiſchen Regierung zu Stuttgart mit etwa ſiebzig Reiſigen dahin geſandt, um den Ort mit Hülfe der Bürger zu behaupten, und ſie leiſteten einige Tage dem Bauernhaufen muthvollen Widerſtand. Sei es aber daß die Bürger endlich ermüdeten und an ihrer Ret⸗ tung verzweifelten oder auch daß Verrätherei mit im Spiele war, Jäckleins heller Haufe drang in die Stadt ein und alle Ritter und Reiſige fielen in ſeine Hände. Es erfolgte eine ſchreckliche Blut⸗ rache. Nach Beſchluß des Bauernrathes wurden ſie ſämmtlich nach Gebrauch der Lanzknechte durch die Spieße gejagt). Die Anführer des Bauernvolkes forderten von hier aus den Deutſchmeiſter, der ſich nach Heidelberg geflüchtet, zur Annahme ihrer bekannten zwölf Artikel auf. Er wies ſie aber in einer ernſtlich ermahnenden Zu⸗ ſchrift, die er ihnen nach Weinsberg ſandte, mit feſtem Muthe zu⸗ rück und ließ ihnen mündlich erklären: er ſei nicht geſonnen ſich mit dem Bauernvolke in weitere Unterhandlung einzulaffen. “).
Ergrimmt über dieſe Antwort warf ſich hierauf ein Heerhaufe in der Nacht auf Oſtermontag (17. April) vor die nahe gelegene feſte Ordensburg Stocksberg. Sie ward durch Verrätherei leicht gewonnen. Man fand darin reiche Vorräthe und anſehnliches ſchwe⸗ res Geſchütz verſchiedener Art. Nachdem der Feind das Haus völlig ausgeplündert, legte er es noch an demſelben Tage durch Feuerbrände in Aſche ).
Am zweiten Tag nach Oſtern ging nun der Zug des hellen Haufens von Weinsberg aus gegen die freie Reichsſtadt Heilbronn. Die Bauernhaufen hatten fie zuvor ſchon oft umſchwärmt). Jetzt erſchienen ſie in ungleich größerer Zahl und ihre Macht wuchs durch den Zuzug anderer Schaaren aus dem Odenwald, aus dem Hohen⸗
1) Anonymi Narratio de bello rusticano bei gene erg Anecdota IV. 687 nennt als Tag der Einnahme von Weinsberg den Mittwoch nach Oſtern (19. April). Zimmermann II. 284—301.
2) Bericht des Deutſchmeiſters an den Schwäbiſchen Bund, dat. Heidelberg am T. S. Georgs 1525. bei Jaeger IV. 49.
) Zimmermann II. 316.
) Nach Harer I. e. 202 würde das erſte Erſcheinen der Bauern vor Heilbronn ſchon am IX Cal. Martii (21. Februar) erfolgt ſein.
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lohenſchen und andern Gebieten von Tag zu Tag noch immer mehr. Während von ihren Führern bald drohende, bald lockende Aufforde⸗ rungen zur Ergebung und Vereinjgung mit ihnen an die Stadt ergingen, herrſchte zwiſchen dem Rath und einem Theil der Bürger⸗ ſchaft Hader und Streit und unter den Bürgern ſelbſt auch Zwiſt und Haß. Trotz allen Verhandlungen aber zwiſchen dem Rath; und der meuteriſchen Partei, trotz allen an ſie ergangenen Ermahnungen konnte es zu keiner Einigung, zu keinem Entſchluß und Plan für die Vertheidigung der Stadt kommen. Die Bauern hatten ſchon von Neckarsulm aus an die Heilbronner mehre Forderungen geſtellt, vor allen auch die, daß man ſie nach ihrem Willen die Geiſtlichen in der Stadt beſtrafen laſſen ſolle; ſie meinten damit vornehmlich die Ordensherren des dortigen Deutſchen Hauſes, die, wie ſie er⸗ fahren, einige der Ihrigen erſtochen hatten. Der Komthur des Hauſes Eberhard von Ehingen hatte dem Rath zwar früher erklärt: er werde bei ihnen ſtandhaft bleiben und Blut und Gut bei ihnen laſſen. Als er aber jetzt, von jener Forderung der Bauern bedroht, den Schutz des Raths in Anſpruch nahm, die Gemeinde jedoch ſich dahin äußerte: ſie ſei auf die Gefahr hin, daß die Bauern ihnen mit Raub und Mord in ihre Häuſer und Güter einfallen würden, keineswegs geſonnen, ſich um den Schutz des Komthurs, der Mönche und Pfaffen irgend viel zu kümmern, als es ferner auch fruchtlos blieb, daß der Rath der Bürgerſchaft vorſtellte: das Deutſche Haus in Heilbronn ſei ein Glied des Schwäbiſchen Bundes und die Stadt als Bundesglied darum auch verpflichtet, den Ordensherren in der Noth treulich mit Hülfe und Rath beizuſtehen, als endlich die Gäh⸗ rung und Meuterei unter der Bürgerſchaft immer höher ſtieg und der Komthur nun ſah, daß der Rath, von ſeiner Gemeinde mehr und mehr verlaſſen und in ſeinem Anſehen und Einfluß immer mehr geſchwächt, nur noch etwa hundert Knechte zu ſeinem Schutz in Sold hatte, fand er es rathſam, die Stadt heimlich zu verlaſſen und ſich nach Heidelberg zu flüchten). Die Bäueriſchgeſinnten in der Ge⸗
meinde erhielten nun immer entſchiedener die Oberhand. Die Bauern
ließen in der Stadt verkündigen: wenn man ihnen die Thore nicht
) Zimmermann II. 449 tadelt es an dem Komthur, daß er „ſein; Wort vergeſſen, welches er dem Rath kurz zuvor gegeben hatte.“ Wir fragen aber, was hätte es geholfen, wenn er in der menteriſchen Stadt bei dem Rath ohne Macht und Anſehen geblieben wäre?
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öffne, würden fie die Mauern ſtürmen und die Weinberge rings umher vernichten. Und als endlich die Schreckens ſcene im benach⸗ barten Weinsberg die bisher noch wohlgefinnten und treuen Bürger völlig entmuthigte und nun auch ſie die Hoffnung zur Rettung ſinken ließen, ſah ſich der Rath, um einem Aufruhr der meuteriſchen Bür⸗ gerſchaft vorzubeugen, nothgezwungen, mit den Anführern der Bauern⸗ haufen in Unterhandlung zu treten ). Sie war von kurzer Dauer. Außer andern ſchweren Forderungen, die der Rath bewilligen mußte, hatte auch die Beſtrafung der Geiſtlichen geſtattet werden müſſen. Für den Deutſchen Orden hatte er keine Schonung erlangen kön⸗ nen. Das Deutſche Haus gehöre nun ihnen, erklärten die Bauern und gegen Abend am 18. April wurden ihnen die Thore der Stadt geöffnet. Vor allem aber war jetzt das Ordenshaus der Schauplatz des Raubes und der Plünderung. „Die Hinterſaſſen des Ordens waren am freudigſten daran. Komthur, hörte man ſie rufen, wir haben lange Zeit herein geführt, nun wollen wir auch eine Weile hinausführen.“ Daß das Haus nicht zerſtört werde, hatte man dem Rath unverbrüchlich zugeſichert; im übrigen aber erklärten es die Hauptleute für gute Beute. Alles, was darin zu finden war, fiel in raubgierige Hände und die Deutſchherriſchen Bauern erwar⸗ ben ſich das Zeugniß, daß fie im Stehlen allzumal fonberlichen- Fleiß bewieſen. Weiber und Kinder ſchleppten Wein, Linnenzeug, Silbergeſchirr, Hausrath und Anderes der Art hinweg. Selbſt des Nutzloſen wurde nicht geſchont. Briefe, Rechnungen und andere Schriften des Haufes wurden zerriſſen, zerſtreut und in den nahen Bach geworfen. Jäcklein hatte in der Stadt bekannt machen laſſen, daß er auf dem Hofe des Hauſes Markt halte. Da verkaufte er Wein, Früchte und andere tragbare Habe, und Jung und Alt tru⸗ gen das wohlfeil Erkaufte fröhlich heim). =
„Als aber dieſes Raubgeſchäft beendigt war, heißt es dann weiter, wurde im Haufe luſtig getrunken und geſchmauſt. Diejenigen Ordeusherren, welche mit dem Komthur nicht entflohen und noch
) Harer I. o. 202 fagt ebenfalls: der Nath ſei zur Uebergabe der Stadt propter vulgi pertinaciam gezwungen worden, vulgus enim illic opes ingen- tes se sperabat acquisiturum. |
) Nach Zimmermann 474; vgl. auch Bucholtz Ferdinand I. II. 149. Die Narratio etc. bei Senckenberg 1. c. erwähnt der . des
Hauſes nicht.
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im Hanfe waren, mußten neben der Tafel ſtehend, die Hüte in der Hand, den ſchmauſenden Bauern zuſehen. Ein Bauer ſchrie einen der nahe ſtehenden Orvensherren an: „Heut, Junkerlein, ſeyn wir Deutſchmeiſter, und ſchlug ihn dabei ſo derb auf den Bauch, daß er jählings zurück ſtürzte. Nach dem Schmauſe wurde das dem Beutemeifter übergebene Geld getheilt. Die Hinterſaſſen des Or⸗ dens forderten für ſich das Meiſte. „Wir Deutſchmeiſteriſchen, ſagten ſie, haben den meiſten Theil hereingeführt, darum ſollte man auch was im Hofe iſt, niemand billiger als uns geben.“ Sie hat⸗ ten auch an Baarſchaft ſchöne Summen im Hauſe gefunden; erſt ein Paar Tage zuvor war für den Komthur von Winnenthal eine Truhe mit 4000 Gulden, von Heinrich Sturmfeder eine Summe von 200 Gulden u. ſ. w. in dem Hauſe niedergelegt worden. Der Orden ſchätzte feinen Schaden auf 20,700 Gulden. Wir hören, daß einer von den Hauptleuten für ſeinen Theil nicht weniger als 1300 Gulden erhielt und ähnliche Summen Andere ).
Mittlerweile hatte eine Streifſchaar des Bauernheers mit ſchwe⸗ rem Geſchütz aus Neckarsulm ſich auf das feſte und wohlverwahrte, auf einer Berghöhe liegende Ordenshaus Schauerberg geworfen), denn ſeine Erſtürmung war den Bauern beſonders wichtig. Zuvor ſchon von Heilbronn aus vor einem Ueberfall gewarnt, hatte ſich der dortige Hauskomthur reichlich mit Beſatzung, Pulver und Ge⸗ ſchütz verſehen. So ſah er unverzagt das Bauernvolk heranziehen. Obgleich jedoch feſt entſchloſſen, die Burg mannhaft zu vertheidigen, gab eine Meuterei unter ſeiner Mannſchaft ihm Anlaß, an ihrer Treue zu zweifeln und auf ſeine Frage an ſie: weſſen er ſich von ihr zu verſehen habe? erhielt er die Antwort: man ſei zu ſchwach, um das Haus zu behaupten. Dennoch traf er Anſtalt, den Feind, als er ihn am 19. April den Berg heraufrücken ſah, mit einigen Schüſſen aus ſchwerem Geſchütz zurückzuwerfen. Allein die Meu⸗ terer hatten die Büchſen vernagelt und das Pulver mit Waſſer ge⸗ tränkt. So blieb den Ordensherren im Drange der Gefahr nichts übrig, als mit Zurücklaſſung aller ihrer Habe in möglichſter Eile die Flucht zu ergreifen. Die Bauern bemächtigten ſich jetzt der Burg ohne allen Widerſtand und nachdem ſie dieſelbe völlig aus⸗
*) Nach en II. 475. Vgl. Jäger Geſchichte von Heilbronn II. 30 ff. ) So nennt es der Deutſchmeiſter, Zimmermann 486 Scheuerburg.
L — 9 e
geplündert, das zahlreiche Geſchütz und andern Schießbedarf hweg⸗ geführt, brannten fie fie bis auf den Grund nieder ).
Um dieſelbe Zeit ſtürmte eine andere Streifſchaar gegen die Stadt Gundelsheim hin, um ſich von da aus der oben auf der Berghöhe liegenden äußerſt ſchönen Ordensburg Horneck, des da⸗ maligen Wohnſitzes des Deutſchmeiſters, zu bemächtigen). Ob⸗ gleich die Gundelsheimer Bürgerſchaft ihm Beiſtand und feſte Treue zugeſagt, ſofern er treu zu ihr halten und für ſie Gut und Blut nicht ſchonen werde, ſo war er doch, als die Gefahr des Bauern⸗ aufruhrs auch die Burg Horneck bedrohte, mit den Koſtbarkeiten feiner Habe nach Heidelberg geflüchtet“), um, wie er erklärt, zum Schutz der Gundelsheimer den Pfalzgrafen um Hülfe zu bitten ). Die übrigen Ordensherren, hoffend, an der Bürgerſchaft kräftigen Beiſtand zu finden, waren im Hauſe zurückgeblieben. Als man nun aber den ſtarken Heerhaufen des Bauernvolkes den Mauern der Stadt ſich nähern ſah, als man zugleich Näheres über die verübte Blutrache in Weinsberg vernahm, entſank allen der Muth und wie unter der Bürgerſchaft, ſo unter der Beſatzung der Burg erhob ſich Meuterei. Es langte zur Stunde noch ein Schreiben des Deutſch⸗ meiſters an, worin er bat, die Gundelsheimer mochten ihm das Seinige nachführen und Kanzlei und Gewölbe des Hauſes wohl verwahren. Allein eine Vertheidigung war jetzt unmöglich. Es glückte den Ordensrittern in der Nacht durch einen geheimen Gang ſich aus der Burg zu flüchten und da man nun am folgenden Mor⸗ gen erfuhr, das Haus ſei leer und von allen verlaffen, ſtürmten die Bauern ungehindert hinein. Sie fanden eine reiche Beute, denn die Ordensherren hatten Alles, Kleider, Briefſchaften, ſelbſt ihre Kleinodien zurückgelaſſen. Es war des Hausgeräthes und der Vor⸗ räthe ſo viel, daß fünf Wagen mit der beſten Fahrniß beladen wer⸗ den konnten. Wein und Korn wurden verkauft und das gelösſte Geld unter die Rotten vertheilt, denn überall waren die Ba ern⸗
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) Schreiben des Deutſchmeiſters an den Schwäbiſchen Bund, dat. Heidel⸗ berg am T. Georgii 1525 bei Jae g er IV. 49. Zimmermann II. 486; als erbeutetes Geſchütz führt er an 26 Haken⸗, 29 Handbüchfen, eine elſſchühige Schlange, eine vierſchühige Bockbüchſe, 4 acht⸗ bis zehnſchühige Geſchütze.
) Hare r nennt fie Arx admodum egregia.
) Wie Harer 202 ſagt: cum e guppellectile. Würzburger Chronik II. 70.
) Bericht des Deutſchmeiſters an den Schwäbiſchen Bund a. a. O.
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haufen von nachziehenden Inden umſchwaͤrmt, die ihnen die Beute abhandelten ). Selbſt die Schätze des dortigen Archivs wurden nicht geſchont ).
Als ſo das Plünderungswerk vollbracht war, zog der Heer⸗ haufe hinüber nach Amorbach, an ſeiner Spitze als Feldhauptleute Götz von Berlichingen, Georg Metzler von Ballenberg und = Reiter von Birringen. Von dort erließen fie an den Rath und die Gemeinde zu Gundelsheim den ernſten Befehl, ſofort dafür zu ſorgen, daß die Burg Horneck ohne Verzug bis auf den Grund ge⸗ brochen und zerſtört werde. Schon nach wenigen Tagen ward das Vernichtungswerk von vierzehn Bauern ausgeführt und das ſchöne Ordenshaus, nachdem ſie es völlig ausgeleert, bis auf die letzten Reſte niedergebrannt).
Auch Mergentheim ward von dem wilden Sturm heimgeſucht. Dort brachen ſchon gegen Ende des März allerlei aufrühreriſche Bewegungen aus und der dortige Komthur Wolfgang von Bibra) hatte es nicht verhindern können, daß ein meuteriſcher Bürgerhaufe, den Hof des nahen Kloſters Schönthal erſtürmend, ſich der reichen Weinvorräthe der geiſtlichen Herren bemächtigte und Tage lang in vollem Jubel ſchmauſte. Nicht ſehr fern von der Stadt lag Georg Metzler von Ballenberg mit einem Haufen Odenwälder. Durch ſie aufgehetzt übte eine Partei aufbrauſender junger Leute ihren Ueber⸗ muth im Geſpött und trotzigen Reden über die Ordensherren und den Komthur aus. Noch war zwar die Mehrheit der Bürgerſchaft dem Be treu ergeben und man verſprach dem Komthur, man
) Nach Zimmermann II. 486. 491.
2) Nach einer Inſchrift am Thurm zu Horneck 5 die Burg am Sonn⸗ tag nach Oſtern, alſo am 23. April eingenommen und geplündert. Bucholtz Ferdinand I. II. 149. De Wal Recherch. I. 345 bemerkt dabei: C'est G. Spiess qui a été chancelier de Ordre sous le Grand-Maitre de Cronberg, qui nous apprend que la chancellerie des Maitres d' Allemagne & Horneck, a été en- tiérement devastée en möme tems que le chateau.
) Der Befehl der genannten Hauptlente bei Jaeger IV. 40 hat das Da⸗ tum: Freitag nach Miſericordia Domini 1525; dieß iſt der 5. Mai. Nach der erwähnten Thurminſchrift wurde aber die Burg ſchon am Freitag nach Qua- ſimodogeniti, alſo am 28. April gebrochen. Dieſe Angaben laſſen ſich nur da⸗ durch vereinigen, daß bei Jaeger ſtatt Freitag nach Miſericord. geleſen werden müßte: vor Miſericord., das iſt der 28. April. Ä
) Bibra war damals nicht Landkomthur in Franken, wie 15 Zimmer⸗
mann bezeichnet, ſondern Komthur in Mergentheim.
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werde ſich als treue, fromme Bürger beweiſen. Allein ſchon nach wenigen Tagen traten zuerſt in dem nahen Amt Neuhaus, wo auch oft auf dem Schloſſe der Deutſchmeiſter verweilte, drohende Er⸗ eigniſſe ein. Der Komthur erfüllte zwar die Forderung der dor⸗ tigen Bauern, daß ihre Beſchwerden erleichtert und ſie vom evan⸗ geliſchen Glauben nicht verdrängt werden ſollten, und ſtellte ihnen darüber eine Urkunde aus. Das genügte aber Andern noch nicht. Man müſſe, erklärten ſie, ſich mit den Bauern verbrüdern und ſich der Ordensgüter bemächtigen, ehe die Bauern fie wegnehmen; Ans dere wollten: Mergentheim müſſe eine freie Reichsſtadt und der Deutſche Orden von Haus und Stadt vertrieben werden ).
In Mergentheim ſelbſt erhob ſich bald Zweifel, ob man die Stadt gegen die heranziehenden Bauernſchaaren werde behaupten können. Man forſchte die Stärke der naheliegenden Bauernhaufen aus und fand ſie ſehr bedeutend. Da beſchloß die Gemeinde auf die Aufforderung ihrer Anführer, ſie dadurch zu befriedigen, daß ſie ein Fähnlein von hundert Mann zu ihnen hinausziehen ließ, und noch an demſelben Tage, am 5. April begab ſich der Komthur auch ſelbſt hinaus ins Bauernlager, um die Gefahr von der Stadt und von Neuhaus wo möglich abzuwenden. Gegen feine Zufage einer anſehnlichen Geldſumme und der nöthigſten Lieferungen gaben ihm zwar die Hauptleute das Verſprechen, die Stadt Mergentheim nicht zu berühren und „nicht einmal einem Hühnlein etwas Leides anthun zu wollen“ ). Allein ſchon am Tage darauf, vielleicht weil der Komthur ſeine Zuſage nicht ſchnell genug erfüllen konnte, be⸗ mächtigten fie ſich der Weinlager des Ordens in Markelsheim, leerten ſie völlig aus und lagerten ſich dann, an 5000 Mann ſtark, auf den Wieſen vor Mergentheim, vom Wein erhitzt und durch die Predigten der Prädicanten in dem Glauben befangen, daß keine feindliche Kugel ihnen ſchaden und niemand ihnen widerſtehen könne, weil Gott mit ihnen ſei. Die Bürger aber benutzten jetzt des Kom⸗ thurs Bedrängniß, ſich von ihm am 11. April durch eine Ver⸗ ſchreibung (die der ferne Deutſchmeiſter auch beſtätigen mußte) die Zuſicherung geben zu laſſen, er wolle nichts vorenthalten, was ihnen
) Nach Zimmermann II. 489 —440. |
) Zimmermann 443. Der Dentfehmeifter fagt in feinem Bericht eben⸗ falls: Man habe ſich gleich Anfangs gegen die Bauern verſchreiben müſſen, um aus den Schlöſſern Mergentheim und Neubaus nur Einiges zu retten. ö
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Gottes Wort als Recht zugeſtehe und ſie fortan mit nichts beſchwe⸗ ren, wogegen auch ſie gegen ihn als ihre Obrigkeit das thun wollten, was fie nach dem Evangelium ſchuldig feien. Sie felbft öffneten darauf den Bauern die Thore ihrer Stadt und dieſe drangen ſo⸗ fort auch ohne Widerſtand ins Schloß ein. Dem Komthur zwar fügten ſie weiter kein Leid zu; alles aber, was wie in der Burg ſo in der Stadt Eigenthum des Ordens hieß, ward geraubt und geplündert. Man wollte wiſſen, daß der Schloßverwalter ſelbſt, bäueriſch geſinnt, das was außer den geflüchteten Koſtbarkeiten an Silber und Vorräthen noch vorhanden war, den raubgierigen Bauern angezeigt habe. Ingleichen litt auch das Schloß in ſeinen Baulich⸗ keiten bedeutenden Schaden und man behauptete, daß die Unter⸗ thanen des. Ordens auch hier mit am eifrigſten an der Zerſtörung ihres Herrenhauſes gearbeitet hätten. Aehnliches geſchah in dem nahen Schloſſe Neuhaus, deſſen ſich jetzt die Bauern ohne Wider⸗ ſtand bemächtigten ).
Erſt gegen Ende des Mai ward die Ballei vom Feinde wieder völlig befreit. Der Deutſchmeiſter hatte mittlerweile alle möglichen Mittel verſucht, den Pfalzgrafen und den nahe geſeſſenen Adel zur Rettung feiner Häuſer zu gewinnen ); allein jeder dachte nur an ſein eigenes Heil, denn das Feuer des Aufruhrs brannte zugleich an allen Orten in ganz Frankenland.
Die Ballei hatte in dem wildem Sturm überall außerordentliche Verluſte erlitten). Man ſchlug den der Komthurei Mergentheim an geraubtem Vieh, Getreide, Wein, Geſchütz, vernichtetem Hausrath u. ſ.w. zugefügten Schaden auf eine Summe von 14,400 Gulden an. Auf Ausbeſſerung des Schadens am Hauſe ſelbſt mußten 1500 Gulden verwendet werden. Ebenſo war das nahe gelegene Haus und Amt
) Die Einnahme Mergentheims fällt ſchon in die erſten Wochen des April. Harer l. c. 200. Nach Fries Würzb. Chron. II. 20 würde der Odenwalder helle Haufen am Dienſtag nach Judica (4. April) nach Mergentheim gekommen ſein. Zimmermann 643.
2) Bericht des Deutſchmeiſters a. a. O.
) Der Deutſchmeiſter erwähnt in feinem Bericht, daß ach die Ordens⸗ burg Heuchlingen von den Bauern niedergebrannt und ebenſo „fein Schlöß⸗ lein Thalheim bei Mosbach“ beraubt und zerſtört worden fe. In Tyrol wurden die Ordenshäuſer Boten, Nengmos und Schlanders von den Land⸗ leuten eingenommen. Zimmermann II. 434. Georg Kirchmairs Denk⸗ würdigkeiten in Fontos rer. Austriac. I. 472. 474.
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Neuhaus völlig ausgeplündert und ein Theil feiner Gebäude nieder, gebrannt‘). Ueberall hatten ſich die Bauern alles ſchweren Ge⸗ ſchützes bemächtigt. In den ſechs Häuſern Mergentheim, Neuhaus, Horneck, Schauerberg, Stocksberg und Neckarsulm betrug die Anzahl der hinweggeführten Feldſchlangen, Hakenbüchſen, Doppelhaken, Mör⸗ fer u. dgl. beinahe 200 Stück). Am bedeutendſten war für die Ballei der gänzliche Ruin der als Wohnſitz des Deutſchmeiſters be⸗ ſonders ausgeſtatteten Ordensburg Horneck, ein Verluſt, den man auf 36,000 Gulden berechnete).
Eine Mitſchuld an dieſen Verluſten trugen allerdings auch
des Ordens eigene Unterthanen, nicht bloß das Landvolk aus einer
namhaften Zahl von Dörfern, welches ſich zum Theil den hellen, lichten Bauernhaufen anſchloß und an dem Raube Theil nahm, auch die Bürger der Städte hatten dem Feinde nicht nur keinen Wider⸗ ſtand geleiſtet, ſondern waren ihm zum Theil, um für ſich Scho⸗ nung zu erhalten, zu Raub und Plünderung der Ordenshäuſer ſogar noch behülflich geweſen. Die Stadt Neckarsulm war auch noch bis gegen Ende Mai in feindlicher Gewalt. Auf des Deutſchmeiſters Befehl rückte der Komthur mit einigem Kriegsvolk gegen ſie heran und ohne zu wiſſen, ob ſie noch von Bauern beſetzt ſei, forderte er ſie zur Uebergabe auf. Die darin liegenden Bauern aber, hoffend, ſich gegen des Komthurs ſchwachen Heerhaufen vertheidigen zu kön⸗ nen, antworteten mit einigen Schüſſen des ſchweren Geſchützes und tödteten mehre von der Ordensmannſchaft. Bald darauf indeß langte auch das ſchwere Geſchütz des Ordens an und einige hundert Schüſſe in die Stadt reichten ſchon hin, ſie zur Uebergabe auf Gnade und Ungnade zu zwingen“). Die Rädelsführer und Theil⸗ nehmer des verübten Frevels wurden ſofort in Ketten gelegt und dreizehn derſelben ſchon in folgender Nacht enthauptet '), andere Minderſchuldige auf Pflicht und Eid freigelaſſen. Die Bürgerſchaft mußte alsbald zur Strafe die Thore, Thürme und Mauern ihrer
1) Jaeger IV. 42. 45. 46., wo man über den erlittenen Schaden ſpe⸗ eielle Verzeichniſſe findet.
) Verzeichniß bei Jaeger IV. 43. f
) Des Deutſchmeiſters eigene Angabe bei Jae ger V. an. 1525.
) Die Würzb. Chron. II. 74 erwähnt, daß auch der Pfalzgraf und drei andere Fürſten den Orden bei der Einnahme von Neckarsulm unterſtützten.
) Nach der Würzb. Chron. a. a. O. wurden 20 Bürger und Bauern enthauptet. a
Stadt wieder abbrechen und außerdem eine Brandſchatzung ent- richten, mit deren Ertrag den Ordensherren ihre Verluſte zum Theil erſetzt wurden. In gleicher Weiſe wurden auch die Dorf⸗ bewohner, namentlich im Amte Schauerberg, ſo weit man ſie ſchul⸗ dig fand, mit Brandſchatzung ſchwer beſtraft ). Selbſt die Stadt Mergentheim büßte ihre Schuld mit einer bedeutenden Geldſtrafe, ebenſo auch Gundelsheim und die Bewohner im Hornecker Amt, die den Frevel am Haufe Horneck mit verſchuldet hatten ). Man ſtellte jeder Stadt kürzere oder längere Friſten zur Abzahlung der auferlegten Brandſchatzung.
Der aufgeregte Geiſt aber auf dem Lande wie in den Städten, wo man ſich hie und da der Strafe nicht immer fügen wollte, er⸗ forderte Maaßregeln der Vorſicht, um ähnlichen Ereigniſſen für die Zukunft vorzubeugen. Der Deutſchmeiſter berief daher in der Mitte Auguſts eine Anzahl Komthure aus der Ballei zu einer Berathung auf das Haus Kapfenburg, von wo darauf an alle Komthure der Befehl erging, gegen einen etwanigen neuen Bauernaufruhr ſich ſtets mit ihren Leuten gerüſtet und die Burgwehren überall in gutem Stand zu halten, damit der Deutſchmeiſter ſich an Mannſchaft nicht zu ſehr entblößen dürfe und Mergentheim ſtark genug beſetzt bleibe. Breche eine Empörung aus, ſo ſollten ſie eiligſt fremdes Fußvolk in ihre Burgen aufnehmen ). Die Städte glaubte man durch Re⸗ verſe von neuem feſter an die Pflicht des Gehorſams binden und im voraus jeder Auflehnung vorbeugen zu müſſen. Dem Rath und der Gemeinde zu Mergentheim ſchrieb man folgende Verpflichtungen vor: Sie ſollten 1. Alle Schuldigen zur Beſtrafung ſtellen, keinen Geflüchteten wieder bei ſich aufnehmen oder ihn gefangen den Amt⸗ leuten des Ordens überliefern; 2. Allen ihren der Ordensobrigkeit zuwiderlaufenden Verpflichtungen entſagen und ſich in keine fremde Verbindung einlaſſen; 3. Alle Waffen jeglicher Art an einer be⸗ ſondern Malſtatt abliefern und keine, außer dem Brotmeſſer, bei ſich führen ); 4. Fortan allen vorigen und vom Orden noch aus⸗
) Bericht des Secretärs des Deutſchmeiſters an benſelben, dat. Donnerſtag nach Exaudi 1525 bei Jae ger IV. 50.
) Ein Verzeichniß der Strafen und Brandſchatzungen bei I aeg er IV. 44. Mergentheim hatte zu zahlen 2000 Gulden, Gundelsheim 1000, Neckarsulm 1880 Gulden, das Amt Schauerburg 2936 Gulden. " |
) Geſpräch zu Kapfenburg im R.⸗Archiv zu Stuttgart.
) Vgl. Würzburg. Chronik II. 81. 83.
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gehenden Geboten ohne weiteres Folge leiſten; 5. Hinfort ihre Stadtſchlüſſel nur allein dem Hauskomthur oder des Ordens Amt⸗ leuten übergeben; 6. Ihre Fähnlein, Trommeln und Pfeifen über⸗ liefern und ſich der erſtern nicht weiter bedienen, auch bei Kirch⸗ weihen und Hochzeiten nicht; 7. Fortan ſollten der Deutſchmeiſter und “feine Nachfolger die Vollmacht haben, von den Nutzungen der Stadt, was ihnen beliebt, ſich zuzueignen; 8. Die Bürgerſchaft verpflichtet ſich, hinfort wie von Alters her alle Zehnten, Zinſen, Gülten und Gefälle unweigerlich zu entrichten; 9. Tritt jemand wegen Ent⸗ ſchädigung als Kläger gegen ſie auf, ſo ſoll ſie ſich des Deutſch⸗ meiſters Spruch jeder Zeit willig unterwerfen; 10. Sie ſoll dem Orden allen zugefügten Schaden erſetzen; auch 11. zum Wieder⸗ aufbau des Ordenshauſes zu Mergentheim die geforderten Frohn⸗ dienſte leiſten ). — Eben dieſe Verpflichtungen ſchrieb man auch der Stadt Gundelsheim vor; ſie verlor aber überdieß noch die fer⸗ nere Benutzung eines ihr bisher vom Deutſchmeiſter zugewieſenen Waldes ). Andere Städte, wie Heilbronn, Dinkelsbühl und Oettin⸗ gen, obgleich auch ſie nicht ohne Schuld daſtanden, fügten ſich doch nicht in die an ſie gethanen Forderungen. Man beſchloß daher im Geſpräch zu Kapfenburg, mit einer Klage gegen fie beim Schwäbi⸗ ſchen Bund Hülfe zu ſuchen, um die Widerſpänſtigen zur Entſchä⸗ digung für die durch fie erlittenen Verluſte zu zwingen ).
Bald darauf erließ der Deutſchmeiſter an alle wegen des Bauernaufruhrs flüchtig gewordenen Bürger und Unterthanen des Ordens eine öffentliche Aufforderung: ſie ſollten ſich, ſofern ſie ſich verantworten und ihre Unſchuld erweiſen könnten, in Monatsfriſt vor ihm oder ſeinem Bevollmächtigten in Mergentheim zum Verhör ſtellen. Er verhieß ſein ſicheres Geleit, doch mit der Drohung: wer widerſpänſtig nicht erſcheine und ſich vollkommen verantworte, den werde er an Leib und Habe nach ſeiner Verwirkung vornehmen,
) Auszug aus dem Revers der Stadt Mergentheim bei Jaeger IV. 47. Aus dem letztern Punkt muß man ſchließen, daß auch die Ordensburg zu Mer⸗ gentheim im Banernaufruhr großen Schaden erlitten und zum Theil e worden war.
) Revers der Stadt Gundelsheim, dat. N nach Darren Abend 1525. Jaeger V. 8. h. a. |
) Gefpräd zu Kapfenburg im R.⸗Archiv zu Stuttgart. Wegen Dettingen klagte man auf Schadenerſatz beim Grafen von Dettingen. 5
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was ihm zu Recht gebühre). Es mag Mancher gekommen ſein, um ſeine Unſchuld nachzuweiſen. Andere, die es nicht vermochten, wurden in gleicher Weiſe geſtraft. Eine anſehnliche Zahl von Dör⸗ fern gelobten dem Deutſchmeiſter wie dem Komthur zu Mergent⸗ heim von neuem Treue und Gehorſam, mußten ſich jedoch zum Schadenerſatz und zu den den Mergentheimern auferlegten Verpflich⸗ tungen ebenfalls verbindlich erklären ). |
Wie man aber ſtrafte, jo belohnte man auch. Die Gemeinde des Dorfes Kirchhauſen bei Heilbronn hatte, wie ſich ſpäter ermittelte, eine ſo feſte Treue und Anhänglichkeit gegen den Orden bewieſen, daß der Deutſchmeiſter ſie mit mehren ehrenvollen Vorrechten auszeichnete. Bei einem Auszuge ins Feld ſollten die von Kirchhauſen jeder Zeit den Vorzug haben. An drei Faſtnachtstagen ſollten jährlich Volks⸗ feſte ſtattfinden, wobei die Städte Neckarsulm und Gundelsheim von ihren Gefällen und Nutzungen die Koſten tragen mußten. Wer von den Dorfbewohnern nach Horneck komme, ſolle dort unentgelt⸗ lich verpflegt werden. Erſcheine einer von ihnen vor einem Be⸗ amten des Ordens, ſo ſolle ihm vor andern günſtiges Verhör und gütiger Beſcheid gewährt werden und wolle die Gemeinde ſich ein eigenes Rathhaus erbauen, ſo werde der Deutſchmeiſter ihr mit der Hälfte des Bauholzes zu ſtatten kommen ).
Wie aber der Bauernſtand in ſeiner wilden Empörung ſich ſeiner drückenden Feſſeln zu entledigen ſuchte, ſo widerſtrebte auch in mehren Städten die Bürgerſchaft der ihr je mehr und mehr läſtig gewordenen Ordnung der Dinge. Die Gemeinde zu Frank⸗ furt zwang den Komthur zu Sachſenhauſen nicht nur eine Brücke und ein Haus abzubrechen, welche ihr ſchädlich und gefährlich ſchie⸗ nen, ſondern auch allerlei Dienſte und bürgerliche Beſchwerden, als Wachen, Hüten, Beten, Steuern und Ungelder, wie ſie die Bürger tragen mußten, zu übernehmen, alle geiſtlichen und weltlichen Gülten, worüber er ſich nicht mit Brief und Siegel ausweiſen konnte, ab⸗ zuſtellen und alle ewigen Zinsleiſtungen, die mit Brief und Siegel erweislich ſeien, wie andere Gülten ablöſen zu laſſen. Gegen dieſe
) Mandat des Deutſchmeiſters, dat. Mergentheim Freitag nach Kreuz⸗ Erhöhung 1525 bei Jaeger IV. 51.
2) Revers der Dörfer, dat. Sonntag nach Eliſabeth 1525. I aeg er v. 8. h. a. 9 Privilegium des Doris N dat. Kirchhauſen Donnersfng nach Oſtern 1527 bei Jaeger IV. 63. nn | |
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Beſtimmungen ſoltten fortan keine erlangten Privilegien, Statuten und Satzungen weder von Kaiſern und Königen, noch von Päpſten und Biſchöfen mehr gültig ſein ). Derſelbige Geiſt waltete auch in der Bürgerſchaft zu Nürnberg. Man hatte während des Bauern⸗ aufruhrs auch dort den Komthur und Spitalmeiſter gezwungen, Bürgerpflichten über ſich zu nehmen, den Viertelmeiſtern den Bür⸗ gereid zu leiſten, die Güter des dortigen Hauſes an die Rathsobrig⸗ keit wie andere Bürger zu verſteuern und für die ins Haus und das Spital gebrachten Getränke an Wein und Bier das gewöhn⸗ liche Ungeld zu entrichten). Der Deutſchmeiſter ließ dem Rath zwar vorſtellen: ſein Verfahren widerſtreite nicht nur des Ordens Freiheiten, ſondern auch dem Reichsgeſetz, nach welchem jeder Reichs⸗ ſtand den andern bei ſeinen Rechten handhaben und ſchützen ſolle. So verlange es auch die Bundesordnung. Er hoffe, man werde die Neuerung wieder abſtellen, wie dieß auch in andern Städten geſchehen ſei; wo nicht, ſo werde er als Reichsfürſt und Bundes⸗ ſtand genöthigt ſein, den Rath an gebührenden Orten zu be⸗ langen ). Die Hoffnung des Meiſters ward nicht erfüllt; er mußte beim Schwäbiſchen Bund klagen und der Streit wurde end⸗ lich dahin beigelegt, daß der Landkomthur in Franken Wolfgang von Eiſenhofen dem Komthur zu Nürnberg die Weifung gab, nun „freiwillig“ den Forderungen des Raths nachzukommen und ſich der Bürgerpflicht zu unterziehen ).
Der Deutſchmeiſter hatte in dem Bauernaufruhr, wie erwähnt, nicht blos ſeinen bisherigen Wohnſitz in dem Hauſe Horneck ver⸗ loren, ſondern die raubgierigen Bauernhaufen hatten ſich auch aller ſeiner Vorräthe an Lebensmitteln und ſeiner ſämmtlichen fahrenden Habe bemächtigt, ſo daß er aller Mittel ſeines Unterhalts beraubt war ). Auf ſeinen Antrag bewilligten ihm der Landkomthur und
I Urkundliche Einwilligung des Komthurs zu Sachsenhausen e von Cronberg, dat. Samſtag nach Quaſimodogeniti 1525.
) Ueber das Hoſpital und das Deutſche Haus zu Nürnberg, Mser. in der Bibliothek zu Nürnberg. Acta in Sachen des Ordens gegen Nürnberg S. 169. Die Leiſtung der Bürgerpflicht war übrigens keine Neuerung; fie geſchah vom Komtbur und Spitalmeiſter auch ſchon im Jahre 1449. Ebendaſ. S. 167.
) Inſtruction des Deutſchmeiſters für feine Botſchafter nach g ‘im R.⸗Archiv zu Stuttgart.
) Acta in Sachen des Ordens u. ſ. w. S. 169.
) Der Deutſchmeiſter ſagt ſelbſt: Uns find im bauriſchen Uffrur alle des Maiſterampts Schlöſſer und Hewſer, in den Wir unſer Anwesen haben mochten
Voigt, d. Deutſche Orden. II. 2 f
die Gebietiger der Ballei Franken auf dem Tag zu Kapfenburg, daß ihm vorläufig auf acht Jahre das Haus Mergentheim als Wohnſtitz mit allen Zubehörungen eingeräumt werden ſolle ), doch dergeſtalt, daß er den Komthur des Hauſes, den Hauskomthur, Ueberreiter, Baumeiſter, Trappier und übrige Beamte nebſt dem Geſinde auf ſeine Koſten unterhalten, ſtets für die Erhaltung und Bewachung des Hauſes mit aller möglichen Umſicht ſorgen und es nach Ver⸗ lauf der acht Jahre an die Ballei wieder zurückgeben ſolle, und zwar mit ſo viel Vorräthen, wie es ihm überwieſen ſei. Der Meiſter erbot ſich von ſelbſt, jedes Jahr, wenn es die Gebietiger von ihm verlangten, von Einnahmen und Ausgaben ſeines Meiſter⸗ amts Rechnung zu legen, damit man dann erſehe, ob durch etwa⸗ nigen Ueberſchuß der Einnahme an den Penſionen und Beſchwerden für das Meiſteramt ein Theil nachgelaſſen werden könne. Er gab auch zu, daß das Ordenshaus zu Würzburg, welches ſehr im Ver⸗ fall war, dem dermaligen Komthur zu Mergentheim zugewieſen werde, da dieſer ſich erboten hatte, es auf ſeine Koſten wieder in guten baulichen Stand zu bringen, wogegen er verſprach, es mit Gaſtung oder Ueberlage ſtets zu verſchonen ).
Man berieth nun zu Kapfenburg auch über die Schritte, die man gegen den Abfall des letzten Hochmeiſters zum Beſten des Or⸗ dens zu thun habe. Da man ungewiß war, ob Markgraf Albrecht nicht vielleicht mit Zulaſſung und Einwilligung des Kaiſers gehan⸗ delt habe, ſo beſchloß man vor allem eine Botſchaft an den kaiſer⸗ lichen Hof, theils um darüber genaue Erkundigungen einzuziehen,
theils auch um dort in jedem Falle alle möglichen Mittel anzu⸗
wenden, daß der Vertrag mit dem Könige von Polen nicht vom Kaiſer beſtätigt werde, dieſen von neuem um Schutz zu bitten und gegen Alles, was dem Orden Nachtheil bringe, zu appelliren ).
zerriſſen und verterbt, daß Uns nit möglich mit Unſerm Geſinde dorynnen zu wonen und underzuſchleifen, zudem aller Unſer Vorrade und fahrende habe an Wein, Frucht und andrem gentzlich genommen, entwent und beraubt.
) De Wal Recherches I. 345.
9) Urkundliche Erklärung des Deutſchmeiſters, dat. Kapfenburg Samſtag nach Bartholomäi 1525 bei Jaeger IV. 58. Vom Haufe zu Würzburg heißt es, daß es ſeiner Vorräthe beraubt und die Gebäude ſehr zerſchoſſen ſeien. Würzburger Chronik II. 55.
) Geſpräch zu Kapfenburg im N. Archiv zu Stuttgart. Der Propſt zu Waldlirch ward an den kaiſerlichen Hof geſandt.
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Zwei andere Botfchaften gingen an den Meifter von Livland und an den Markgrafen Kaſimir von Brandenburg⸗Kulmbach, Albrechts Bruder; Beide ſollten benachrichtigt werden, daß der Deutſchmeiſter, zuvor ſchon durch Gerüchte von des Hochmeiſters verderblichem Vorhaben unterrichtet, dieſen, der damals einen ſolchen Schritt gänzlich abgeleugnet, aufs ernſtlichſte davor gewarnt habe. Man fand nöthig, den Markgrafen beſonders zu bitten, es nicht ungnädig und keineswegs als eine Verunglimpfung des Brandenburgiſchen Hauſes aufzunehmen, wenn jetzt ernſte Maaßregeln gegen ſeinen Bruder ergriffen werden müßten). Ueber dieſe Maaßregeln ſollte eine neue Berathung im October in einem Kapitel zu Speier ſtatt⸗ finden, denn man war noch ungewiß, ob man den Markgrafen Al⸗ brecht noch einmal auffordern ſolle, von ſeinem Schritte abzuſtehen und Alles in den alten Stand zu ſtellen, oder ob man ihn ohne weiteres zu einem Verhör citiren und des Meiſteramts förmlich entſetzen müſſe. Um zu dem Allem die nöthigen Geldmittel zuſam⸗ menzubringen, mußten die Landkomthure zu Weſtphalen, Utrecht, Bieſen u. a. gemahnt werden, ihre rückſtändigen Kammerzinſen an den Deutſchmeiſter einzuliefern ).
Dieſer fand es aber jetzt nothwendig, ſich über ſein bisheriges Verhalten gegen den abtrünnigen Hochmeiſter öffentlich zu erklären. Es ſei bekannt, hieß es unter andern in feinem Ausſchreiben, wie Markgraf Albrecht in die Weltlichkeit getreten, das Land Preußen vom Könige von Polen zu Lehen genommen und in ſeiner Familie zu erblichem Beſitz gemacht habe. Da eine ſolche Entäußerung aber von Land und Leuten nach des Ordens Statuten von einem Hoch⸗ meiſter nie ohne Gutheißen der Meiſter von Deutſchland und Liv⸗ land und deren Gebietiger geſchehen dürfe, ſo könne man vielleicht glauben, er habe Mitwiſſen und Antheil an dieſer Sache. Dagegen müſſe er ſich feierlich verwahren und werde dieß mit dem Meiſter von Livland auch bei dem Kaiſer und dem Papſte thun. Die Land⸗ komthure und übrigen Gebietiger forderte er zugleich um ihren Rath auf, ob man den Papſt und den Kaiſer ſofort um Hülfe
) Geſpräch zu Kapfenburg im R.⸗Archiv zu Stuttgart.
) Wir erfahren noch aus den Verhandlungen zu Kapfeuburg, daß der da⸗ malige Komthur zu Rothenburg wegen ſchwerer Vergehen ins Gefängniß geſetzt war und der Landkomthur in Lothringen Graf Dietrich von Naſſau ſchon da⸗ mals eine ſo unordentliche Verwaltung führte, daß eine Unterſuchung gegen ihn eingeleitet wurde.
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anrufen oder die Sache erſt auf nächſten Reichstag bringen ſolle, um ſich Preußens wieder zu bemächtigen “). Es gingen wirklich bald Gerüchte, daß der Orden zu Mitteln der Gewalt ſchreiten wolle und in den Rheinlanden gegen Herzog Albrecht Kriegsvolk ſammele '). Wenigſtens wollte man ſich gegen des Herzogs Brüder, die benachbarten Markgrafen Georg und Kaſimir von Brandenburg ſo viel als möglich ſicher ſtellen, denn von ihnen mochte man wiſſen, daß ſie ſich der Sache ihres Bruders mit Kraft und Eifer anneh⸗ men würden ).
Vor allem aber ſuchte man Adel und Ritterſchaft im ſüdlichen Deutſchland mit in das Intereſſe des Ordens zu ziehen. In einem am 22. April (1526) zu Mergentheim verſammelten Provinzial⸗ Kapitel erhielten verſchiedene Komthure den Auftrag, ſich nach dem Rhein, in die Wetterau, Bayern, Schwaben und Franken zu be⸗ geben und überall, wo der Adel und Ritterſtand Verſammlungen und Rittertage halte, ihm vorzuftellen, daß der Abfall des Hoch⸗ meiſters die Gemeinſache des geſammten Deutſchen Adels berühre und daß demnach auch ihm obliege, ſich über die zu ergreifenden Maaßregeln zu berathen und wie er ſich dabei betheiligen müffe. Auf nächſtem Reichstage ſollte dann darüber mit der Ritterſchaft ein feſter Beſchluß gefaßt werden ).
Aber man glaubte im Orden auch gegen gewaltſame Bewe⸗ gungen in Städten und von Seiten des Bauernſtandes noch keines⸗ wegs ganz ſicher zu ſein. Auf dem Schlachtfelde zu Königshofen, wo die Bauern eine ſo ſchwere Niederlage erlitten, hatten ſeit eini⸗ ger Zeit ſo zahlreiche Verſammlungen von Landleuten ſtattgefunden und es waren dort unter allerlei Klagen und Beſchwerden fo ver⸗
1) Publicandum des Deutſchmeiſters im Auszug ohne Dat. bei Jaeger IV. 54. Es gehört in das Ende des J. 1525 oder den Anfang des J. 1526. Der Hauptinhalt auch in Bock Leben des Herzogs Albrecht von Preußen 159 bis 160.
2) Schreiben Wolfs von Uttenhofen an Herzog Albrecht, dat. Kiel Don⸗ nerſtag nach Antonii 1526. Er meint freilich „Roß und Mann würden ſich in eine Wachtel verwandeln.“
9) Schreiben des Markgrafen Kaſimir an Herzog Albrecht, dat. Onolzbach Freitag nach Quaſtmodogeniti 1526. In einem Schreiben, dat. Plaſſenburg Montag nach Jubilate 1526 verſprach Kaflmir, er werde das Verfahren des Herzogs gegen den Orden mit allem Nachdruck vertheidigen.
)J Kapitel zu Mergentheim am Sonntag Jubilate 1526 im N.⸗Archiw zu Stuttgart.
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dächtige Berathungen gepflogen worden, daß der Deutſchmeiſter es rathſam fand, jeden fernern Beſuch des Orts und jede Verſamm⸗ lung aufs allerſtrengſte zu verbieten, ſelbſt mit Androhung der To⸗ desſtrafe). Mit den meiſten Städten der Ballei Franken lag ohnedieß der Orden immer noch in Streit, mit Frankfurt wegen Neuerungen in kirchlichen Ceremonien und andern Angelegenheiten des Gottesdienſtes, mit Regensburg und Speier wegen der den dor⸗ tigen Komthuren aufgedrungenen Bürgerpflichten und allerlei ſtädti⸗ ſchen Leiſtungen, mit Dinkelsbühl und Heilbronn wegen Entſchädi⸗ gung der durch ſie im Bauernaufruhr dem Orden zugezogenen Ver⸗ luſte. Auch in Ulm und Nürnberg waren die Streitfragen über verſchiedene gegen die dortigen Ordenshäuſer vorgenommenen Neue⸗ rungen und aufgebürdeten Beläſtigungen noch nicht ausgeglichen *). Man ſah wohl ein, daß gegen dieſen in den Städten den alten Ordnungen widerſtrebenden Geiſt mit Strenge nichts durchzuſetzen ſei. „Damit man nicht ein neues Feuer anblaſe, welches weiter greife und der Orden dann zu verſchulden habe,“ beſchloß man im Kapitel zu Mergentheim, überall mit möglichſter Schonung und Nachſicht zu Werke zu gehen, manche Streitfragen der Entſcheidung des Schwäbiſchen Bundes auf einem Bundestage anheimzuſtellen, andere auf nächſtem Reichstage vorzutragen oder ihre gütliche Aus⸗ gleichung den Komthuren anzuempfehlen ).
Unter dieſen Verhältniſſen und „in dieſen ſeltſamen Zeitläuften und geſchwinden Practiken“ fand man im Kapitel auch rathſam, ſich durch enges Anſchließen an den Schwäbiſchen Bund für alle Fälle deſſen Beihülfe zu verſichern und vornehmlich auch des Deutſch⸗ meiſters neuen Wohnſitz, das Haus zu Mergentheim, mit ſtärkerer Beſatzung und reichlicheren Unterhaltungsmitteln zu verſorgen. Es wurde beſchloſſen: die Mannſchaft ſolle ſofort noch mit 25 Fuß⸗ knechten verſtärkt, vom Komthur zu Kapfenburg noch ein Haufe von 40—50 derſelben angeworben und im Fall der Noth ſollten die Komthure zu Rothenburg, Münnerſtadt, Weinheim und Weißen⸗ burg aufgefordert werden, dem Hauſe eiligſt zu Hülfe zu kommen.
) Publicandum des Deutſchmeiſters o. D. (1526) bei Jaeger IV. 55.
) Acta in S. des Ordens gegen Nürnberg 167—16 99.
) Das Einzelne hierüber in den Kapitel⸗Verhandlungen im R. Archiv zu Stuttgart. Die Verhandlung zwiſchen dem Komthur zu Speier und dem dor⸗ tigen Rath über die dem erſtern aufgebürdeten Bürgerpflichten, wobei der Pfalz⸗ graf Ludwig vom Rhein als Schiedsrichter auftrat, bei Jaeger IV. 57.
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Sämmtliche Komthure Franfens wurden aufgefordert, auf jede ge⸗ fährliche Bewegung unter dem Volke zu achten, Kundſchafter umher zu ſenden, die bei Zechen und Zuſammenkünften unter den Bauern ausforſchen ſollten, was man rede und denke. Von Allem ſollte der Deutſchmeiſter ſofort genau unterrichtet werden, damit er durch augenblickliche Strafen dafür ſorge, „daß das Feuer nicht weiter brenne, weil es dann ſchwer zu löſchen ſei“ ).
Außer dieſen Vorkehrungen hoffte man bei etwanigen Empö⸗
rungen in Städten oder auf dem Lande auch auf die Beihülfe des
Adels, den man auf alle Weiſe zu gewinnen ſuchte, ſicher rechnen zu können. Aber auch vor manchen Fürſten, namentlich vor denen des Brandenburgiſchen Hauſes hegte man immer Beſorgniſſe, wenn etwa vom Orden ernſte Maaßregeln gegen ihren nahen Verwandten in Preußen ergriffen werden müßten. Der Kurfürſt Joachim, wenn er ſich über den friedlichen Vertrag zwiſchen Albrecht und dem Kö⸗ nige von Polen auch freute, billigte es zwar nicht, daß Preußen, „des Deutſchen Adels Hospital,“ in ein Herzogthum umgewandelt worden ſei, aber dieſes nur mißbilligte er, nicht den Austritt Al⸗ brechts aus dem Orden ). Die Fränkiſchen Markgrafen dagegen, Kaſimir, Georg, Johann Albrecht und mit ihnen mehre andere Fürſten bezeugten dem jungen Herzog nicht nur ihre Freude über
ſeinen kühnen Schritt und wünſchten ihm Glück in ſeinem neuen
Stande, ſondern verſprachen ihm auch in allen ſeinen Angelegen⸗ heiten jeden nur möglichen Beiſtand ).
Gegen dieſe Fürſten indeß glaubte man im Orden ſicher auf
des Kaiſers Hülfe rechnen zu können. Um ſich ſeiner Gunſt zu verſichern, hatte man ſchon in dem erwähnten Kapitel zu Mergent⸗ heim darüber berathen, wie man ihn bei ſeiner etwanigen Kaiſer⸗ krönung nach Rom von Seiten des Ordens möglichſt zahlreich und glänzend begleiten könne, denn außer den von ihm zu erbitten den Maaßregeln gegen Albrechts Abfall ſuchte man ihn auch zu Vor⸗ kehrungen zu gewinnen, die verhüten ſollten, daß das Beiſpiel der
) Kapitel⸗Schluß im R.⸗Archiv zu Stuttgart.
2) Schreiben des Kurfürſten von Brandenburg an Herzog Albrecht, dat. Rathenau Sonntag Miſericord. Domini 1525.
) Schreiben des Markgr. Johann Albrecht, dat. Auſpach Donnerſtag nach Aegidii 1525. Schreiben des Markgr. Kaſimir, dat. Speier Dienſtag nach Corpor. Chriſti 1526.
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Abtrünnigkeit bei Andern nicht Nachahmung finde). Er hatte freilich, ſeit er die Kaiſerkrone trug, dem Orden noch keine merk lichen Beweiſe von beſonderem Wohlwollen gegeben und außer einer Beſtätigung feiner Privilegien, Freiheiten, Rechte und Beſitzungen) überhaupt noch wenig Theilnahme am Intereſſe deſſelben gezeigt. Auf die vom Dentſchmeiſter an ihn ergangene Anzeige von des Hoch⸗ meiſters Abfall ſchrieb er ihm jetzt aus Sevilla: „Du magſt wohl leichtlich denken, nachdem der gebachte Hochmeiſter gegen feines Or⸗ vens Pflicht und Religion, auch unſer Edict, das Wir mit ein⸗ müthigem Rath auf unſerm gehaltenen Reichstage zu Worms der Lutheriſchen böſen Lehren und Zerfall halben aufgerichtet und im teil. Reiche haben ausgehen laſſen, unferm heiligen chriſtlichen Glau⸗ ben und Uns als deſſelben oberſten Advocat und Beſchirmer zu Ab⸗ fall, Verachtung und Ungehorſam vorgenommen hat, was gutes Gefallen Wir deß zu ihm haben; Wir geſchweigen, daß Wir ein Solches confirmiren und ihn dabei handhaben follten, an Deine Andacht mit Fleiß begehrend, Du wolleſt Dich mitſammt Deines Ordens Verwandten ſolchen ſeinen Ungehorſam und Frevel nicht bekümmern, noch auch dadurch von euerem geiſtlichen Gemüth nicht abwenden laſſen. Wir wollen Dir und Deinem Orden in der Sache allwege auch gnädigen, billigen Beiſtand, Rath und Hülfe thun und euch nicht verlaſſen“ ). Darin hielt ver Kaiſer aller⸗ dings wohl Wort, denn in dem langwierigen Streit des Herzogs mit dem Orden ſtand er immer weit mehr als ſein Bruder, der Röm. König Ferdinand auf des Ordens Seite, obgleich auch dieſer über Albrechts Schritt ſich gegen den Markgrafen Kaſimir ſehr un⸗ willig ausſprach ).
Auf dem im Juni (1526) eröffneten Reichstage zu Speier ge⸗ ſchah vorerſt noch nichts von ſonderlicher Bedeutung für den Orden. Jndeß gingen dort im Stillen, wie man erfuhr, doch Dinge vor, die beim Deutſchmeiſter neue Beſorgniſſe erregten. Die vier hoch⸗
) Kapitel⸗Schluß zu Mergentheim im R.⸗Archiv zu Stuttgart. Nament⸗ lich ſcheint man auch bedacht geweſen zu fein, durch den Kaiſer und den Papfl die Orbenshänfer in Italien, die zum Theil verloren waren, wieder zu erhalten.
9) Kaiſerliche Beſtktigungs⸗Urkunde, dat. In eivitate Imperiali Wormacis XZXVI Martii 1521 in Brandenb. Uſurp. Geſch. Urk. 81.
) Schreiben des Kaiſers, dat. Sevilla am 8. Mai 1526 bei Jaeger IV. 52.
) Schreiben des Markgrafen Kaſimir, dat. Speier Dienſtag nach Torpor.
Ehriſti 1528.
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meiſterlichen Kammer⸗Balleien, die man immer noch die Preußiſchen nannte, ſtanden noch ohne ein Oberhaupt da. Der Landkomthur an der Etſch wußte ſelbſt im Juni dieſes Jahres noch nicht, daß Markgraf Albrecht aus den Orden ausgeſchieden ſei, und betrachtete ihn noch als fein Oberhaupt). Den Deutſchweiſter erkannte er nicht als oberſten Gebieter in Dingen ſeiner Ballei an). Man durfte nun aber fragen: wer bei einer etwanigen Erledigung eines Landkomthuramtes in einer dieſer Balleien über die Wiederbeſetzung deſſelben zu entſcheiden habe, da dem Deutſchmeiſter dazu kein Recht zuſtand. Zwei Brüder ſchienen in Speier dieſe Frage löſen zu wollen. Herzog Erich von Braunſchweig, damals Komthur zu Koblenz, klagte ſeinem Bruder Herzog Heinrich, der eben aus Spa⸗ nien zurückgekehrt wichtige Befehle des Kaiſers auszurichten hatte, daß es ihm in feiner dermaligen Lage nicht mehr möglich fei, ſich ſeinem Stande gemäß zu unterhalten, da er in Koblenz all das Seinige habe zuſetzen müſſen. Der Bruder tröſtete ihn mit den Worten: er möge ſich nur gedulden; er ſtehe beim Kaiſer in hoher Gnade und hoffe, es werde ihm bei dieſem gelingen, ihn bald in einen andern Stand zu verſetzen. Herzog Heinrich hatte dann ein⸗ zelne Fürſten auf dem Reichstage auch ſchon erſucht, beim Röm. Könige und bei den Kurfürſten für feinen Bruder ein möglichſt günſtiges Fürwort einzulegen. Der Deutſchmeiſter hatte davon kaum Nachricht, als er ſofort ein Ordens⸗Kapitel nach Donauwörth berief und den dort verſammelten Ordensgebietigern vorſtellte, welche Gefahr dem ganzen Orden drohe; Herzog Erich ſuche ſich offenbar zuerſt ins hochmeiſterliche Amt einzudrängen; gelinge ihm dieß, ſo werde er ſich dann der dieſem Amte zugehörigen vier Balleien bemäch⸗ tigen und endlich, was ſehr zu fürchten ſei, zum Verderben des ganzen Ordens dem Beiſpiel des letzten abtrünnigen Hochmeiſters folgen. Dem Allem könne nur dadurch begegnet werden, wenn das Ordens⸗ geſetz in Anwendung komme, daß beim Abgange eines Hochmeiſters
) Schreiben des Landkomthurs a. d. Etſch Heinrich von Knoringen an den Hochmeiſter Albrecht (ſo nennt er ihn noch), dat. Stertzing am 26. Juni 1526 (im Archiv zu Königsberg). Er beklagt ſich über den Deutſchmeiſter, der von ihm 8000 Gulden zur Befriedigung der Söldner verlangt hatte.
) Als der Deutſchmeiſter ihm erklärte, daß ihm die Balleien Koblenz und an der Etſch zur Schadloshaltung verſchrieben ſeien, antwortete er ihm: die Ballei a. d. Etſch ſei dermaßen gefreit, daß ſie ewiglich in eines rn. Kammer gehöre.
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der Deutſchmeiſter des Ordens oberſtes Haupt und Jeder im Or⸗ den ihm Gehorſam ſchuldig ſei. Er erhob es daher im Kapitel zum Beſchluß, daß man ihn als Oberhaupt des ganzen Ordens anerkennen und keinem andern, als nur dem, der nach Vorſchrift des Orvensbuches und ſtatutenmäßig gewählt ſei, in Sachen des Ordens Gehorſam leiſten wolle, keineswegs aber einem ſokchen, „der ſich vom Orden eximire, befreie und ausſchlöſſe.“ Man fand aber rath⸗ ſam, auch den Kaifer in Kenntniß zu ſetzen, aus welchen Gründen man keinen neuen Hochmeiſter gewählt und dem Deutſchmeiſter die Adminiſtration oder Verwaltung des Hochmeiſter⸗Amtes übertragen Babe, zugleich ihm auch anzuzeigen, daß man wohl wiſſe, womit der Herzog von Braunſchweig umgehe, nach den Statuten des Or⸗ dens aber ſich niemand in ein Amt eindrängen dürfe ).
Bald darauf trat auf dem Reichstage zu Speier der Komthur zu Frankfurt Walther von Cronberg als Abgeordneter“) mit einer Schrift des Deutſchmeiſters auf, worin dieſer des Herzogs Albrecht Abfall vom Orden als ein Verbrechen gegen Religion und Kirche, als einen ſtrafbaren Bruch feiner Gelübde und einen offenbaren Raub am Eigenthum des Ordens darſtellte. Er verlangte, die Fürſten ſollten dieſe Schrift in ihren Ländern überall öffentlich ver⸗ breiten laſſen ). Der Kurfürſt Johann von Sachſen aber, der Landgraf Philipp von Heſſen, Herzog Ernſt von Lüneburg, die Grafen Georg von Werthheim, Ulrich von Helfenftein, Berthold von Henneberg und mehre andere Freunde des Herzogs Albrecht wollten die Schrift in ihren Landen nicht bekannt werden laſſen und da ein Gönner des Herzogs eine große Anzahl Exemplare ankaufen und vernichten ließ, ſo blieb das Unternehmen des Deutſchmeiſters ohne allen Erfolg, zumal da die genannten Fürſten und mehre andere
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') Rapitel-Berhandlungen zu Donauwörth, dat. Samſtag nach Jacobi 1526 im N.⸗Archiv zu Stuttgart. Die Anzeige beim Kaiſer ſollte wieder durch den Propſt von Waldkirch geſchehen.
*) Neue Sammlung der Reichs ⸗Abſchiede II. 279.
9) Der Ritter Chriſtoph von Taubenheim ſchrieb damals dem Herzog Al⸗ brecht aus Berlin: „Man ſteht in mancherlei Practiken, Ew. Fürſtl. Gnaden von wegen der Veränderung, die E. F. G. gethan, zu beſchweren, welche Prac⸗ tilen durch die getrieben werden, jo E. F. G. mit Freundſchaft und Gnaden verſehen und begnadet haben, ſonderlich ſuchen * Meuterei zwiſchen Polen und E. F. G. zu machen. » Be
nicht unterliegen, überall wo fie nur konnten, den Herzog in feinem ganzen Verhalten zu vertheidigen ). Bald darauf ließ Albrecht zu feiner Nechefertigung eine Ge⸗
genſchrift erſcheinen ), worin er zuerſt die Schrift des Deutſch⸗
meiſters abdrucken ließ, dann aber in einer Entgegnung theils bie Gründe entwickelte, die ihn zum Austritt aus dem Orden bewogen, theils auch ſeinen Schritt in Betreff der Veränderung Preußens in ein Herzogthum rechtfertigte. Und dieſe Schrift ließ er an alle geiſtlichen und weltlichen Reichsfürſten, an den 5 Adel und in die Reichsſtädte überall verbreiten ). |
Der alte Deutſchmeiſter war ſchwer von Sorgen niedergedrückt. Der Orden war noch in allen ſeinen Balleien mit einer ſo großen Schuldenlaſt beladen, daß vorerſt faft überall die Aufnahme nener Ordensbrüder zurückgewieſen werben mußte. In der Ballei Oeſter⸗ reich mußte der Deutſchmeiſter dem Landkomthur, um die nöthigſten Bedürfniſſe und aufgewandte Kriegskoſten beſtreiten zu können, ſchon wieder den Verkauf verſchiedener Güter des Ordens erlauben ). Die Ballei Lothringen ging durch die lieverliche Verwaltung und den ſittenloſen Lebenswandel des Landkomthurs faſt ganz zu Grunde). Die Ballei Franken hatte, ohne den von den Bauern verübten Raub an allerlei Vorräthen und fahrender Habe, bloß durch den Brand und Ruin der beiden Häuſer Horneck und Schauerberg einen Scha⸗ den von 18,000 Gulden erlitten. Mit den Städten aber, die die⸗ ſen und andere durch fie verſchuldeten Verluſte wiever erſetzen ſollten, mit Nürnberg, Ulm, Heilbronn und Dinkelsbühl lag der Orden nicht nur immer noch darüber im Streit, ſondern man beläftigte
) Bericht des M. Spielberger an Herzog Albrecht, dat. Speier 2. Auguſt 1526. Der Schrift des Deutſchmeiſters erwähnt auch De Wal Histoire de V’Ordre Teut. VIII. 273.
2) Sie führt den Titel: Chriſtliche verantwortung des Durchlauchtigen und Hochgebornen Fürſten und herrn, Herrn Albrechten Markgrafen zu Brandenburg, Herzogen ynn Prenſſen u. ſ. w. Auff Herr Diettrichs von Clee Meyſters Deutſch Ordens außgebreyten Druck und angemoßte verunglympffung. Ausgangen den
9. October 1526; Hauptinhalt bei Bock Leben Herzogs Albrecht 161 — 163. Hortleder Urſachen des Teutſ. Kriegs V. N I. 1061 ff. en Bil⸗ dung des Preuß. Staats. 442—444.
) Verzeichniß darüber vom 29. October 1526, im Archiv zu Königsberg.
) Erlaubniß des Dentſchmeiſters, dat. ei asien) nach Ltare 1526 bei Jaeger IV. 56.
) Bericht vom J. 1526 im RN.⸗Archiv zu Stuttgart.
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die Ordenshäuſer überdieß mit allerlei nenen Anforderungen, Un⸗ geldern und andern ſtädtiſchen Dienſtleiſtungen. Man erbot ſich unn zwar endlich von Seiten des Ordens in Nürnberg, Ulm u. ſ. w. die aufgebärdeten Belaſtungen mit gewiſſen jährlich zu zahlenden Geldſummen abzırlöfen, um nur die Freiheiten des Ordens zu retten; allein das Anerbieten ward nirgends angenommen). Eben fü drückend waren die Verhältniſſe für den Orden in der Ballei Utrecht.
Dazu kam nun noch, nachdem im Auguſt dieſes Jahres der König Lndwig von Ungarn in der Schlacht bei Mohacz gegen den Sultan Solyman gefallen war und der Röm. König Ferdinand jetzt alte Anſprüche an den Ungarifchen Thron geltend zu machen fuchte, daß im Herbſt zu einem ſchon auf dem Reichstage zu Speier ver⸗ handelten Türkenzug auch eine Aufforderung zur Beihülfe an den Orden erging. Um darüber zu berathen, berief der Dentſchmeiſter in der Mitte Octobers ſeine vornehmſten Gebietiger auf das Haus zu Rothenburg a. d. Tauber. Was geſchehen müſſe, war leicht zu beſchließen: der Komthur von Heilbronn ſollte Hauptmann ſein und die Komthure zu Virnsberg, Oettingen, Münnerſtadt und Rothen⸗ burg ſollten ihn begleiten. Jeder ſolle aufs Pferd monatlich 12 Gul⸗ den Sold erhalten. Man wolle vorerſt bis auf weitere Anforde⸗ rung nur 100 Pferde aufbringen und hie und da einen Edelmann in Sold zu nehmen ſuchen ). Der Dentſchmeiſter ſolle jedoch vor⸗ läufig auch die übrigen Landkomthure und Statthalter des ⸗Deutſchen Gebiets zur Rüſtung auffordern, um ſich mit ihren Reitern auf ſein Aufgebot ſofort bei ihm ſtellen zu können. Schwer aber war es, dieſe Beſchlüſſe in Ausführung zu bringen. Der Deutfchmeifter und der Landkomthur von Franken brachten zwar bald nachher 1000 Gulden als Kriegsſteuer zuſammen ). Wie es aber der Land⸗ komthur von Alten⸗Bieſen für eine Unmöglichkeit erklärte, der Auf⸗
) Verhandlung im R.⸗Archiv zu Stuttgart. In Nürnberg bot man zur Ablöſung 20 bis 40 Gulden. N j
) Jaeger V. an. 1527. Der Anführer biefes Reiterhaufens ſollte nach dieſer Angabe der Komthur zu Kapfenburg Graf Johann von Hohenlohe ſein.
) Der Hauptmann ſollte von obiger Summe zu feiner Rüſtung 300 Gul⸗
den erhalten und das Uebrige unter die Mitreiſenden zu ihrer Rüſtung vertheilt werden. Erſterer aber, damit nicht zufrieden, zeigte an: er müſſe als Haupt⸗ mam freie Tafel halten, habe viel Ueberlauf, wie bei andern Hauptleuten auch geſchehe, und müſſe dazu zur Ehre des Ordens auch Mittel haben. Man for- derte ihn daher zu einem Auſchlag auf. f
forderung in feiner Ballei Folge zu leiften, fo ließ es auch ber Komthur von Marburg ungewiß, ob er eine Beiſteuer geben könne; andere entſchuldigten ſich damit, daß die Landesfürſten ihrer Bal⸗ leien bei ihrer Rüſtung ſie ohnedieß ſchon viel zu ſehr in Anſpruch nähmen. Man beſchloß daher auch, von Seiten des Ordens das kaiſerliche Regiment zu erſuchen, den Landes fürſten darüber ein ern⸗ ſtes Verbot zugehen zu laſſen ).
Der hochbejahrte Deutſchmeiſter, von den Mühen des Lebens niedergebeugt, wünſchte jetzt mehr als je ſeines ſchweren und mühe⸗ vollen Amtes entbunden zu ſein. Er berief deshalb auf Sonntag nach S. Luciä (16. December) ein General⸗Kapitel nach Mergent⸗ heim, wo er in Gegenwart aller Gebietiger der Ballei Franken und der Landkomthure von Thüringen, Heſſen, Sachſen, Weſtphalen und Alten⸗Bieſen ) erklärte, daß Alter und körperliche Schwäche ihn viel⸗ fach hinderten, ſeinem Amte als Meiſter nach Pflicht und Gewiſſen fernerhin noch vorzuſtehen und daß er bitten müſſe, ihn deſſelben zu entlaſſen. Die Gebietiger erkannten das Gewicht ſeiner Gründe, worauf er ihnen denjenigen namhaft machte, den er unter den ob⸗ waltenden Verhältniſſen zur Führung des ſchweren Amtes am tüch⸗ tigſten und geeignetſten finde und forderte ſie zu ihrem Gutachten auf. Bevor ſie dieſes abgaben, erklärten ſie dem Deutſchmeiſter: ehe man jetzt zu einer Wahl ſchreite, müſſe ausdrücklich ausge⸗ ſprochen werden, daß durch die dießmalige Wahlvornahme den An⸗ ſprüchen und Rechten der nicht anweſenden Landkomthure des Deut⸗ ſchen Gebiets und der Ballei Franken kein Eintrag oder irgend welcher Abbruch geſchehe. Der Deutſchmeiſter genehmigte dieſe Be⸗ ſtimmung und ließ ſie „als Verwahrung der Wahlrechte eines Deutſchmeiſters“ urkundlich ausfertigen, um im nächſten Ordens⸗ kapitel darüber das Weitere zu verhandeln ).
Darauf erfolgte die Wahl des neuen Meiſters; ſie fiel ein⸗
) Verhandlung zu Rothenburg am Sonntag nach Galli 1526 im RN. ⸗Arch. zu Stuttgart.
2) Nach einer Urkunde, dat. Mergentheim Dienſtag nach Luciä 1526 bei Jaeger IV. 59 waren die oben Genaunten perſönlich anweſend; nach Venator Geſchichte des D. Ordens 239 erſchienen aus Bieſen der Coadinter und aus Weſtphalen nur ein Bevollmächtigter.
) Die Urkunde, dat. Mergentheim Dienſtag nach Lucik 1586 bei Jaeger IV. 559. Der Sache erwähnt auch Venater 240. De Wal Histoire VIII. 274—275. 5 Be
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ſtimmig auf den zuvor ſchon Bezeichneten; es war der damalige Komthur zu Frankfurt Walther von Cronberg, der fich bereits in mehren Aemtern viele Verdienſte um den Orden erworben). Der alte Deutſchmeiſter ſollte jedoch das Amt nicht eher übergeben, als der Neuerwählte vom kaiſerlichen Regiment die Regalien empfangen haben werde, weshalb alsbald die Komthure von Winnenden und, Heilbronn als Botſchafter an daſſelbe abgefertigt wurden). Man beſchloß ferner: eine nach Spanien abgefertigte Geſandtſchaft, an ihrer Spitze Graf Heinrich von Naſſau, folle den Kaiſer bitten, die Adminiſtration des Hochmeiſterthums den Statuten des Ordens gemäß fortan dem Deutſchmeiſter zu übertragen und dieſen als Ad⸗ miniſtrator zu beſtätigen, mit der Weiſung an alle Mitglieder des Ordens, ihn als ſolchen anzuerkennen und ihm Gehorſam zu leiſten. Auch die Bitte ſolle dem Kaiſer vorgelegt werden, daß der Deutſch⸗ meiſter jedesmal die Regalien vom kaiſerlichen Regiment anſtatt vom Kaiſer ſelbſt empfangen könne. An die Landkomthure der Kam⸗ mer⸗Balleien, die bisher zum Gehorſam gegen den Hochmeiſter ver⸗ pflichtet geweſen, erging vom Kapitel der Befehl, daß ſie fortan bei Vermeidung ernſter Strafe dem Deutſchmeiſter den ſchuldigen Gehorſam zu erweiſen hätten. Das unordentliche Weſen des Land⸗ komthurs von Lothringen ſollte vom Meiſter ſtreng unterſucht und nach Befinden der Schuld mit ernſter Strafe gegen ihn verfahren werden ).
Außer dem als künftiges Statut geltenden Beſchluß, daß man hinfort jeden, den man in einem Kapitel als Statthalter in einer Ballei nützlich und tüchtig befunden habe, dann auch als Landkom⸗ thur beſtätigen ſolle, verhandelte man endlich in dieſem Kapitel auch wieder über die vom Orden geforderte Beihülfe zum Türkenzug. Die Landkomthure zeigten ſich jetzt bereitwilliger. Das Beiſpiel des Marburger, welcher erklärte: er wolle dabei Alles zuſetzen, Becher und Anderes verkaufen und ſelbſt ſein Leben nicht ſchonen, weil er wiſſe, daß der Orden zum Kampf gegen den Glaubensfeind
) Im Komthuramte zu Frankfurt finden wir ihn ſchon im J. 1506.
) Venator 241, der hier ſehr ſichere Nachrichten hat, übereinſtimmend mit dem Kapitelſchluß.
) In Betreff eines abtrünnigen Ordensritters von Ingelheim, der in Strasburg eine Magd geheirathet, ward beſchloſſen, beim kaiſerl. Regiment ein Mandat an die Strasburger auszuwirken, ihn, obgleich er ihr Mitbürger ger worden, an den Orden auszuliefern.
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geſtiftet ſei, wirkte auch auf die Uebrigen. Jeder erklärte ſich nach feinen Kräften zur Mithülfe bereit, ſofern die Landesfürſten es nicht hinderten und der Deutſchmeiſter ſie gegen deren Beläſtigungen ſicher ſtelle. Auch die von Utrecht und Lothringen ſollten dazu auf⸗ gefordert werben ).
Am 24. December erließ Dietrich von Clee ſeinen letzten Be⸗ fehl an ſämmtliche Gebietiger und Ordensbrüder, indem er ſie auf⸗ forderte, dem neuerwählten Deutſchmeiſter Gehorſam zu leiſten, legte dann fein Meiſter⸗Amt förmlich nieder) und zog ſich darauf in das ihm mit mehrfachen Begünſtigungen als Wohnſitz zugewieſene Ordenshaus Weißenburg zurück), wo er 75 Jahre alt am 7. Ja⸗ nuar 1531 das Zeitliche ſegnete. Er hatte das Meiſteramt zwölf Jahre geführt, und wie ihm nachgerühmt ward, „mit großem Fleiß und Beharrlichkeit.“
) Von den vier Kammer Balleien iſt dabei nicht die Rede. Der Land⸗ komthur von Marburg verſprach 6 Pferde, jeder der Uebrigen 4 Pferde zu ſtel⸗ len oder auch mehr, wenn die Landesfürſten es zulaſſen würden. Kapitel⸗Schluß im R.⸗Archiv zu Stuttgart. ö
) Die Urkunde darüber, dat. Mergentheim Montag nach Thom 1526 bei Jaeger IV. 58. Venator 240. De Wal Recherches II. 323. Bock 165.
) Schon im Kapitel zu Rothenburg war ihm die Zufage gegeben, daß er entweder das Haus zu Weißenburg oder das zu Speier mit allen Einkünften als Wohnſitz erhalten ſolle. Urk. dat. Rothenburg a. d. Tauber Sonntag nach Galli 1526 bei Jaeger IV. 61. .
Zweites Kapitel
Der Orden unter dem Deutſchmeiſter Walther von Cronberg. 1526—1543.
Der Deutſchmeiſter Walther von Cronberg, der Sprößling eines edlen Geſchlechts der Rheinlande, welches unweit Frankfurt auf der hohen Kronenburg (Kronberg) ſchon feit alten Zeiten blühte), zog ohne Zweifel noch in den letzten Tagen des Jahres 1526 in den Meifterfig zu Mergentheim ein. Wie feinem Vorfahr ward auch ihm dieſes Ordenshaus mit allen ſeinen Nutzungen nebſt einer jährlichen außerordentlichen Beihülfe von 600 Rhein. Gulden in einem Kapitel auf zwölf Jahre zugewieſen, doch mit der Beſtim⸗ mung, daß dieſe Beihülfe zur Beſtreitung ſeiner amtlichen Ausgaben nicht länger geleiſtet werden ſolle, wenn der Meiſter etwa innerhalb dieſer Jahre ſterbe oder das Meiſter⸗Amt ſich mittlerweile in feinen Einkünften anſehnlich verbeſſere; wo nicht, fo wolle man dann Weis teres darüber berathen ).
Darauf erfolgte auch die vom Kaiſer erbetene Verleihung der katſerlichen und Reichs⸗Regalien, wie ſie ſchon den frühern Meiſtern ertheilt geweſen. Er erklärte ausdrücklich durch ſeinen Statthalter und ſein kaiſerliches Regiment: er verleihe dem ordnungsmäßig er⸗ wählten neuen Meifter in Deutſchen und Welfchen Landen Walther
) De Wal Histoire VIII. 276 nennt Walthers Bater Johann von Eron- berg und ſeine Mutter Catharina von Reifenberg.
J Kapitel⸗Schluß, dat. Mergentheim Freitag S. Thomas ⸗Tag 1526 bei Jaeger IV. 62.
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von Cronberg alle und jegliche feine und des Ordens Regalien und Lehen an allen und jeglichen Städten, Schlöſſern, Märkten, Dör⸗ fern u. ſ. w. mit allen ihren Rechten, Würden und allen andern Regalien und Gerechtigkeiten, wo ſie nur irgend im heil. Reich Deut⸗ ſcher und Welſcher Lande gelegen ſeien, ohne Ausnahme, zu Lehen von kaiſerl. Macht in Kraft dieſes Briefes. Er fügt alsdann hinzu, daß ihm im Namen des genannten Meiſters und in deſſen Seele auch die gewöhnlichen Gelübde und Eide geleiſtet worden, „dem Kaiſer und Reich von ſolcher Regalien und Lehen wegen getreu, gehorſam und gewärtig zu ſein, ihm als ſeinem rechten, natürlichen Herrn zu dienen und Alles zu thun, was ein getreuer Fürſt des Reichs) von ſolcher Lehen wegen nach Recht und Gewohnheit zu thun ſchuldig ſei.“ Und endlich ſchließt er mit dem Befehl, daß alle des Ordens Mannen, Amtleute, Bürgermeiſter, Räthe, Bürger und alle Unterthanen dem genannten Meiſter in allen Dingen als ihrem rechten und ordentlichen Herrn Treue und Gehorſam erweiſen und ihn beim Genuß aller ſeiner Regalien ungehindert bleiben laſſen ſollten “).
als Reichsfürſt zum Kaiſer ſtand, wie er kein im Orden über ihm ſtehendes Oberhaupt mehr anerkennen durfte und nun weit unab⸗ hängiger im Einverſtändniß mit ſeinen Gebietigern auch dahin Ver⸗ fügungen erlaſſen und Anordnungen treffen konnte, wo ihm früher dazu kein Recht zuſtand. Als Adminiſtrator des Hochmeiſterthums
hatte er nun auf Reichstagen ſeinen Sitz unmittelbar nach dem Erz⸗ biſchof von Salzburg und vor allen Deutſchen Biſchöfen ). Ihm
ſtand jetzt die Befugniß zu, den Verkauf einiger Ordensgüter an
den Meiſter S. Georg⸗Ordens in der Kammer ⸗Ballei Oeſterreich, wozu den dortigen Landkomthur Jobſt Truchſeß von Wetzhauſen
ſchwer drückende 8 1 hatten, aus N
1) Als Reichsfürſt ließ ſich der Deutſchmeiſter mit Sitz und Stimme auf
dem Reichstage zu Wagens eg (1527) durch den an zu m ver⸗
treten.
Copie im Reichs⸗ Archiv zu Wien, gedruckt in Brandenb. Uſurp.⸗Geſchichte
Url. 77 p. 144. Venator 240 — 241. De Wal VIII. 275. Recherches
II. 323.
: 3.Goldast Constitut. Imperial. HI. 501. Heiss Histoire a Em-
pire 17 b. 188.
Man erfieht hieraus, in welchem Verhältniß der Deutſchmetßzer
2) Die Verleihungs⸗Urkunde, dat. Eßlingen 18. Januar 1527. Original
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oberherrlicher Macht auch über dieſe Ballei zu beftätigen '). Aber nicht überall zeigten ſich die Landkomthure in den ehemaligen Kam⸗ mer⸗Balleien gegen den Meiſter ſo fügſam. Der Komthur zu Koblenz Herzog Erich von Braunſchweig, von dem wir ſchon hörten, wie er mit Herzog Heinrich, ſeinem Bruder, beim Kaiſer nach höheren Dingen ſtrebte, war zwar von dem, was früher in einem Kapitel zu Speier über ſeine Anmaßungen beſchloſſen war, benachrichtigt worden. Allein er ſchien ſich darum nicht weiter viel zu kümmern, weil er den Deutſchmeiſter immer noch nicht als ſeinen Herrn an⸗ ſah; er verkaufte und verpfändete Balleigüter, wo und wie es ihm beliebte. Der Meiſter erließ daher nicht nur an ihn ſelbſt wieder eine neue ſcharfe Warnung, ſondern wandte ſich auch an die Erz⸗ biſchöfe von Trier und Köln mit der dringenden Bitte, dem geſetz⸗ widrigen Weſen des Komthurs ſo viel nur möglich Einhalt zu thun ).
Nun trat aber auch der Papſt Clemens VII ganz unerwartet gegen den Orden mit einer neuen Forderung auf. Der Erzbiſchof von Riga, Johann Blankenfeld, theilte dem Deutſchmeiſter mit, daß bei ſeiner Anweſenheit in Rom er mit dem Papſt und den Kardi⸗ nälen auch mehrmals Unterredungen über eine neue Hochmeiſter⸗ Wahl gehabt. In einem Conſiſtorium ſei die Meinung der älteſten und gelehrteſten Kardinäle dahin ausgefallen: um eine rechtmäßige und beſtändige Hochmeiſter⸗Wahl vornehmen zu können, müffe zuvor der letzte Hochmeiſter förmlich vorgeladen, verhört und wenn er nicht erſcheine, nach Ordnung und Geſetz als des Amtes entſetzt erklärt werden. Aus Rückſicht auf das Brandenburgiſche Haus aber und aus Schonung gegen den letzten Hochmeiſter hatte der Erzbiſchof den Papſt zu bewegen geſucht, daß er als Oberhaupt des Ordens eine neue Hochmeiſter⸗Wahl vorzunehmen ohne weiteres befehlen möge und es war ihm auch gelungen, päpſtliche Breven an den König von Ungarn und Böhmen, kaiſerliche Statthalter und an die Meiſter von Deutſchland und Livland auszuwirken, worin dieſe zu einer neuen Hochmeiſter⸗Wahl aufgefordert wurden. Dieſe For⸗
) Urkunde des Dentſchmeiſters, dat. Mergentheim Mittwoch nach Luci 1526 bei Jaeger IV. 56. Er ſagt ausdrücklich: Da man uns: erfucht, dieweil Markgraf Albrecht unſern Orden ſeither abgelegt und nunmehr die Ad miniſtra⸗ tion der Obrigkeit des Hochmeiſters in Kraft unſers Ordensbuchs an uns er⸗ wachſen, daß wir folchen Verkauf confirmiren wollen, das e wir angeſehen und erfahren die merkliche Nothdurft u. ſ. w.
) Verhandlung im R.⸗Archiv zu Stuttgart im J. 1527.
Voigt, d. Deutſche Orden. II. 3
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derung widerſprach aber nicht blos den Abſichten des Deutſchmeiſters, der, wie ſchon mehre ſeiner Vorfahren, die Meiſtergewalt in Deutſch⸗ land gern allein und ungetheilt in ſeiner Hand behalten und jetzt nicht ein Oberhaupt über ſich ſtehen ſehen mochte, welches nun ſei⸗ nen Wohnſitz in Deutſchland aufſchlagen mußte, ſondern ſie war auch unvereinbar theils mit dem bereits als geltend angenommenen Kapitelſchluß, „daß man den Deutſchmeiſter nach dem Ordensbuch und den Statuten nach dem Tode eines Hochmeiſters als des Or⸗ dens Oberhaupt anzuerkennen habe, theils auch mit dem Geſuch an den Kaiſer, daß er die Adminiſtration des Hochweiſterthums auf den Deutſchmeiſter übertragen möge. Walther von Cronberg berief daher in der Mitte Juni den Landkomthur von Franken und die fünf Rathsgebietiger der Ballei (die Komthure zu Mergentheim, Heilbronn, Blumenthal, Virnsberg und Winnenden) zu einem Ka⸗ pitelgeſpräch auf das Haus zu Eſchenbach, von wo aus man dem Erzbiſchof die Antwort gab '): die Sache ſei zu wichtig, als daß darüber vom Deutſchmeiſter und einigen Rathsgebietigern etwas beſchloſſen werden dürfe, ſie müſſe in einem General⸗Kapitel bera⸗ then werden. Den erwähnten Kapitelſchluß zu ändern, ſei man nicht befugt. Man deutete auch noch auf andere obwaltende Zeit⸗ umſtände hin, die nicht hoffen ließen, daß ſelbſt in einem Ge⸗ neral⸗Kapitel ein endlicher Beſchluß gefaßt werden würde )). Man müſſe den Lauf der Dinge abwarten ). Nachdem darauf der Deutſchmeiſter von der Stadt Eschenbach die Huldigung eingenommen *) und einige innere Angelegenheiten des Ordens geordnet, z. B. die Klage der Bürgerſchaft von Rothen⸗
) Nach der Angabe bei Jaeger V. an. 1527 waren der Erzbiſchof und der Viſchof Hermann von Kurland perſönlich in Eſchenbach anweſend. Hiärn Liv⸗ und Ehſtländ. Geſchichte herausgeg. von Napiersky 196.
) Nämlich „theils weil das Lutheriſche Weſen noch nicht abgeſtellt ſei, theils wegen eines neulichen Vorfalls mit dem Papſt zu Rom, da man nicht wiſſen könne, was ſich noch zutrage, theils weil beim Kaifer von einer Ordnung und Reformation in allen Ständen die Rede ſei.“
) Verhandlungen des Geſprächs zu Eſchenbach am Sonntag Trinitatis 1527 im R.⸗Archiv zu Stuttgart. — Der Erzbiſchof von Rigs machte damals den Dentſchrzeiſter auch darauf aufmerkſam, daß ſich noch viele Privilegien des Or⸗ dene zu Nom in einem Kaſten des ehemaligen Ordensprocurators Georg Buſch befänden. Der Deutſchmeiſter wollte ſich bemühen, fie durch das kaiſerl. Kriegs⸗ volk in Rom wieder in den Beſitz des Ordens zu bringen.
) Urkunde in Brandenb. Uſurp. Geſchichte Nr. 139.
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burg über den Mangel der ſtiftungsmäßigen, zur Abhaltung des Gottesdienftes nöthigen Prieſter beſeitigt, auch wieder die Aufnahme zweier Ordensritter genehmigt hatte, ſofern fie vorher „beſichtigt, mit Leibgeding verſehen, für fie Bürgſchaft geleiſtet und fie mit dem nöthigen Rüſtgeld verſorgt ſeien“ ), dann ſich auch mit dem Landkomthur von Franken über den Nachlaß ſeines Vorgängers ver⸗ tragsmäßig vereinigt hatte ), kehrte er nach Mergentheim zurück. Hier langte nun auch die an ihn gerichtete, längſt erwartete Erklärung des Kaiſers über das Hochmeiſterthum aus Burgos in Caſtilien an. Nachdem er ſich darin über den Abfall des letzten
Hochmeiſters nicht ohne bittern Tadel und Unwillen ausgeſprochen,
ſich dahin erklärend: er ſehe den pflichtwidrigen Schritt deſſelben nicht blos als eine Kränkung und Schwächung des Ordens, ſondern zugleich auch als eine Schmach, Verletzung und Abbruch feiner kaiſerlichen und des heil. Reichs Hoheit und Obrigkeit an, heißt es dann: „dem Allem nach befehlen wir Dir und Deinen Nachfol⸗ gern hiemit wohlbedachten Muthes und vorgehabten Rathes, ans eigener Bewegniß, rechtem Wiſſen und Röm. kaiſerlicher Machtvoll⸗ kommenheit in Kraft dieſes Briefes und der allerbeſten Form, ernſtlich gebietend und wollen, daß Du Dich hinfürter ohne einige Verhinderung oder Auszug der Adminiſtration des Hochmeiſter⸗ Amtes fürderlich unterfaheſt, ſolches Namens, Titels, Hochmeiſter⸗ Wappens mit dem Kleinod in Deinen Schriften, Siegeln und ſouſt zu Schimpf und zu Ernſt gebraucheſt, uns zu gebührlichem Gehor⸗ ſam, Deinem Orden zu Troſt, Zuflucht und gutem Ebenbild vor⸗ geheſt und regiereſt.“ Der Kaiſer fügt hinzu, daß er nicht nur dem Meiſter von Livland, allen Prälaten, Landmarſchallen, Gebie⸗ tigern und Komthuren, ſondern ingleichem auch den zuvor ins Preu⸗ ßiſche Gebiet gehörigen Balleien Oeſterreich, Koblenz, Elſaß und an der Etſch, ſowie allen Landkomthuren des Deutſchen und Welſchen Gebietes und allen Gliedern und Unterthanen gebiete, den Deutſch⸗ meifter und ſeine Nachfolger als Adminiſtrator des Hochmeiſterthums anzuerkennen, ihm den einem Hochmeiſter gebührenden Gehorſam
) Verhandlungen zu Eſchenbach a. a. O. 5 | ) Nach dem Vertrag, dat. Eſchenbach Mittwoch nach 5 1527 im R.-Archin zu Stuttgart follte der Landkomthur dem Deutſchmeiſter für den bier jan zufallenden Nachlaß des Vorgängers Wolfgang von Iſenhofen 4000 ae zahlen und auch deſſen Schulden übernehmen. 39•³äũůͤß
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) Das wichtige Document, dat. Burgos in Caſtilien 6. December 1527 im Wiener Reichs ⸗Archiv, gedruckt in Brandenburg. Uſurp.⸗Geſch. Url. Nr. 78. Joſeph Holzapfel der deutſche Nitter⸗Orden in feinem Wirken für Kirche und Reich (Wien 1850) S. 94. Guſtermann Kurze Geſchichte Preußens 176 —188.
2) Man verfehlte auch nicht, ihm den frühern Kapitelſchluß nochmals zur Nachachtung mitzutheilen. Die Erzählung von ſeinem Einverſtändniß mit dem Admiral Norby zum Angriff auf Preußen, wie ſie Baczko IV. 208 nach Gru⸗ nau hat, kann nicht verbürgt werden.
) Nach einer Angabe bei Jaeger V. an. 1527.
) Die Ordensbrüder im Haufe zu Nürnberg mußten z. B. zur Pflafte- rung der Stadt Beiſteuer geben, ihre Leute wurden bei Stadtbauten zu Frohn⸗ dienſten gezwungen u. ſ. w. Acta in Sachen des Ordens gegen Nürnberg 108, 105. 5
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Ungelder und Steuern, die dieſer von ihm forderte, in einem langen Streit. Er wurde endlich durch einige Schiedsrichter des Schwä⸗ biſchen Bundes dahin geſchlichtet, daß die Stadt ihre bisherigen Auforderungen zwar fallen laſſen, der Komthur aber verpflichtet ſein ſollte, für ſeine Steuerbefreiung jährlich 25 Gulden zu ent⸗ richten. Er mußte überdieß verſprechen, daß er fortan ohne des Raths Wiſſen und Einwilligung kein im Bürgerrecht oder im Stadtzehnten liegendes Gut kaufen, und wenn ein ſolches durch Schenkung oder auf andere Weiſe dem Hauſe zufalle, damit nach Gebrauch und Herkommen der Stadt verfahren wolle). In ähn- licher Weiſe beläſtigten den Orden auch andere Städte.
Aber nicht blos Städte, auch unter den Fürſten traten hie und da ſchon manche gegen den Orden mißgünſtig und feindſelig auf, vor allen der Landgraf Philipp von Heſſen, der eifrige Vorfechter in der Reformationsſache. Schon zur Zeit des letzten Deutſch⸗ meiſters lag er mit dem Landkomthur wiederholt im Streit; bald unterſagte er ihm, einen Deich zu graben, weil ihm dadurch ſeine Zinſen geſchmälert würden, bald beſchränkte er auf eine Klage der Stadt Marburg dem dortigen Ordenshauſe den Weinſchank in Rück⸗ ſicht der Zeit, des Maaßes und des Preiſes, wann und wie er ihm fortan nur noch geſtattet fein ſollte). Im J. 1527 beklagte ſich der Landkomthur beim Deutſchmeiſter, daß der Landgraf durch ſeine Räthe mehre Ordens⸗Pfarren habe vergeben laſſen, deren Beſetzungs⸗ recht nur allein dem Orden zuſtehe ). Bald darauf trat dieſer gegen den Landkomthur wieder mit der Klage auf: das Haus zu Marburg, eine Stiftung ſeiner Vorältern, werde nicht mehr dem Zwecke ſeiner erſten Gründung gemäß verwaltet; man habe ihm Güter entfremdet, große Geldſummen auswärts verſandt und vieles andere hierhin und dorthin vergendet, dem Hauſe zu völligem Ver⸗ derben. Er verordnete daher, der Freiherr Wilhelm von Landsburg ſollte fortan mit dem Komthur des Hauſes die Verwaltung führen, über Einnahmen und Ausgaben und die darüber geführten Nech⸗
9 Original⸗Urk. dat. Samſtag nach S. Lucien⸗Tag (14. Decemb.) 1527 im N.⸗Archiv zu Stuttgart. Walther von Cronberg genehmigte die Entſchei⸗ dung. N N f
7) Hiſtor.⸗diplomat. Unterricht Beilagen Nr. 89. 90.
) Bericht im N.⸗Archiv zu Stuttgart. Vgl. Hiſtor.⸗diplomat. Unterricht Beil. 91. 92. 98. : 8
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nungen mit dem Komthur bie Aufſicht führen. Letzterer ſolle ohne ves Mitverwalters Mitwiſſen nichts veräußern dürfen. Die Nents⸗ ſiegel ſollten fo verwahrt werden, daß dazu jeder von ihnen einen befoudern Schlüſſel haben ſolle. Der Mitverwalter ſolle für das richtige Einkommen der Zinſen und für deren zweckmäßige Verwen⸗ vung zu des Hauſes Nothdurft ſorgen. Endlich beſtimmte der Land⸗ graf: „es folle dem Komthur und den gemeinen Conventsbrüdern auch angezeigt werden, welcher ſich des Ordens begeben und heraus⸗ treten wolle, dem folle ziemliche Verſehung folgen und mitgetheilt werden, ingleichem auch denjenigen, die allbereits herausgetreten, daß dieſelben auch gebührlich zufrieden geſtellt werden.“ Der Schult⸗ heiß und der Rentmeiſter zu Marburg ſollten beanftragt werden, bei etwaniger Widerſetzlichkeit des Komthurs gegen dieſe Anordnung den Befehl zu vollziehen ). Nach wenigen Tagen erſchien im Ordenshaufe zu Marburg tine Commiſſion, an ihrer Spitze der Freiherr Wilhelm von Lands⸗ bunz, mit dem Auftrage, dem Landkomthur Johann Daniel von Lehrbach (Lauerbach) die Anordnung des Landgrafen bekannt zu machen. Der Landkomthur gab indeß nach kurzer Berathung mit feinem Convent die Antwort: eine ſolche Neuerung könne er feiner Seits nicht zulaffen, er fei nicht als Herr, ſondern nur als Amt⸗ mann von ſeinem Herrn, dem Dentſchmeiſter, in das Haus zu Mar⸗ burg eingeſetzt, um von da aus in des Meiſters und des Orvens Namen die Ballei zu verwalten. Einen ihm gleichſtehenden Mit⸗ serwalter könne er nicht ins Haus aufnehmen und proteſtire dem⸗ nuch gegen die neue Anordnung. Da der Deutſchmeiſter auch Reichs⸗ förſt und zugleich ein Bundesgenoſſe des Schwäbiſchen Bundes ſei, fo erbiete er ſich zur Rechtentſcheidung, ſei es vor dem Kaiſer, dem Reichsregiment, dem Kammergericht oder vor dem Schwäbiſchen Bund). Den Landgrafen befremdete dieſe Widerſetzlichkeit des Lunvkomthurs; er erklärte ihm zuerſt mündlich, daß er ihm durch feine Anordnung „nicht zuwider hanveln, noch etwas entdenden wolle,“ ſchrieb ihm dann aber auch: „es iſt nochmals unſer gnä⸗ diges und ernſtes Begehren, ihr wollet genannten Wilhelm gönnen,
') Suftenetion des Landgrafen o. D. in Hiſtor.⸗diplomat. Unterricht Beil. Nr. 122.
) Darüber das Notariate Inſtrument vom 7. m 1m in en diplom. Unterr. Beil. Nr. 124.
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ſich unſere beſohlene Verwaltung bei euch zu unternehmen“). Der Lanblomthur erwiderte ihm: er möge ihn in feinen alten Tagen nicht in ſolcher Weiſe beläſtigen, zumal da er ſich ſelbſt bewußt ſei, fein Hans ſo redlich und treu verwaltet zu haben, daß eine ſolche Neuerung nicht nöthig ſei und er fie auch nicht verſchuldet habe. Sein Eid, fein Gehorſam und feine Pflicht erlaubten ihm durchaus wicht, fie ohne des Dentſchmeiſters Wiſſen und Genehmigung in ſeinem Amte zuzulaſſen, diefer aber, dem er als. feinen Oberſten ie Sache angezeigt, habe ihm befohlen und verboten, dem Orden und dem Hauft Marburg nichts zu vergeben, noch den Verwaltet anzunehmen ). | :
Bei dem Landgrafen ſcheint jedoch vieſe Erklärung kein Gehör gefunven zu haben. Der Deutſchtneiſter ſandte darauf an ihn den Oberſt⸗Marſchall des Ordens Georg von Eltz, um ihm nochmals vorzuſtellen: jeder Dentſchmeiſter ſei in der Beſetzung der Aemter uud in der Verwaltung der Balleien und Ordenshäuſer von Geiſt⸗ lichen und Weltlichen ſtets unbeſchränkt und unabhängig gewefen auf Grund päpftlicher und kaiferlicher Beſtätigungen. Des Lanb- grafen Vornehmen ſei demnach eine unerhörte Neuerung, die ſelbſt auch der Reichsordmmg widerſtreite. Ueberdieß ſtehe der Orden nebſt allen ſeinen Gütern unter Schutz und Schirm des Kalfers, der nicht goſtatten werde, daß man ihn mit ſolchen Neuerungen bes käftige und in feinem Beſitz beſchränke. Der Deutſchmeiſter hoffe daher und bitte den Landgrafen, von ſeiner Anordnung einer Mit⸗ verwaltung im Haufe zu Marburg abzuſtehen und den Orden in feinen Rechten nicht weiter zu bekümmern, denn nur ungern werde man nöthigen Falles, wie es Pflicht und Gewiffen. geböten, über ſolche Eingriffe und Verletzung der oberherrlichen Rechte des Or⸗ deus an gebührenden Orten gegen den Landgrafen klagen ). |
Auch dieſe Vorſtellung bewog den Landgrafen noch nicht, fein Vothaben aufzugeben. Der Deatſchmeiſter berief daher in der Mitte Februars 1528 eine Anzahl ſeiner Gebietiger za einer Ber
) Schreiben des Landgrafen, dat. Kaſſel Mittwoch Dionyſti 1527, ebendaſ. Nr. 88.
2) Schreiben des Landkomthurs, dat. Samſtag nach Crispini und Crispi· niani 1527, ebendaſ. Nr. 123. | |
) Juſttnetten für den Oberſi⸗Marſchall Oeorg von Eltz o. D., ebendaſ. Nr. 125.
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rathung nach Horneck), wo auch der Landkomthur von Heſſen er⸗ ſchien. Nachdem dieſer der Verſammlung den bisherigen Verlauf der Sache mitgetheilt, machte er, wie es ſcheint, den Vorſchlag, mit dem auch mehre andere Gebietiger übereinſtimmten, dem Landgrafen, wenn er ſeinen Willen durchführen wolle, mit Mitteln der Gewalt entgegen zu treten. Auf des Meiſters Rath wurde jedoch beſchloſſen: er ſolle ſich zuerſt zum Pfalzgrafen Ludwig begeben und dieſen um eine Vermittlung erſuchen; wolle dieſer ſich nicht darauf einlaſſeu, ſo ſolle man dann die Sache nach Speier an das Kammergericht bringen und bei dieſem ein Mandat gegen den Landgrafen auszu⸗ wirken ſuchen ).
Ob dieſer Beſchluß wirklich ausgeführt worden, iſt ungewiß. Den Landgrafen beſchäftigte aber damals eben das ihm durch den Sächſiſchen Vice⸗Kanzler Otto von Pack näher bekannt gewordene, angebliche Bündniß, welches insgeheim mehre katholiſche Fürſten zur Unterdrückung der evangeliſchen Lehre gegen ihn und den Kurfürſten von Sachſen geſchloſſen haben ſollten, ſo außerordentlich und ſeine Kriegsrüſtungen, um dieſer drohenden Gefahr zu begegnen, nahmen ſeine ganze Thätigkeit ſo ſehr in Anſpruch, daß er an die Ausfüh⸗ rung ſeiner Anordnung im Hauſe zu Marburg au weiter denken konnte ).
Dieſe Rüſtungen aber ſetzten auch den Deutſchmeiſter in neue Beſorgniſſe. Da ihm die Nachricht zukam, der Landgraf werde mit ſeiner geſammelten Heeresmacht zuerſt ins Stift Mainz, dann auf Würzburg zu und von da auch ins Wirtembergiſche einfallen, da ferner bereits auch der Schwäbiſche Bund auf einem Bundestage zu Heilbronn über die Mittel zum Widerſtand berathſchlagte, ſo erließ er ſofort an alle Komthure der Ballei Franken den Befehl, ſich in möglichſter Eile zu rüſten, um auf ſein Aufgebot binnen acht Tagen ſich kriegsfertig ins Feld ſtellen zu können).
Auch in der Ballei Thüringen lag der Orden mit dem Landes⸗ fürſten in Streit. Man focht dort nicht nur eine urkundliche Ver⸗ ſchreibung an, auf die ſich gewiſſe Beſitzungen der Ordenspfarre in
) Die Burg muß alſo damals ſchon wieder hergeſtellt ſein. | ) Verhandlung im Geſpräch zu Horneck am 19. Febr. 1528 im R. Archiv zu Stuttgart.
) Vgl. Rommel Geſchichte von Heſſen IV. 4 ff.
) Befehl des Deutſchmeiſters, dat. Mergentheim Montag nach Cate 1528 bei Jaeger IV. 66.
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Weimar gründeten, ſondern der Kurfürſt Johann von Sachfen ver- langte auch, der Komthur des Hauſes zu Altenburg ſolle eben je wie andere Stadtbewohner zur Unterhaltung der Kirchendiener und der Armen einen beſtimmten jährlichen Beitrag geben. Nachdem die Streitfrage, ob man ſich von. Seiten des Ordens in eine ſolche Forderung fügen ſolle, im erwähnten Geſpräch zu Horneck reiflich erwogen und beſchloſſen war, wenigſtens wo möglich eine Ermäßigung zu bewirken), kam es zu einem Vergleich, wodurch der Komthur verpflichtet ward, zu dem genannten Zweck binnen der nächſten ſechs Jahre jährlich dreißig Schock in den gemeinen Kaſten zu entrichten, wogegen er von der Verbindlichkeit, eine Schule und ein Spital zu unterhalten, entbunden fein ſolle). In ähnlicher Weiſe vereinigte man ſich über eine ſolche Beiſteuer vom Ordenshauſe zu Plauen ). Uebrigens ſcheinen fich die finanziellen Verhältniſſe der Ballei Thü⸗ ringen um dieſe Zeit einigermaßen gebeſſert zu haben; der damalige Landkomthur Nicolaus von Uttenrod war wenigſtens im Stande, die von einem frühern Deutſchmeiſter geliehene Summe von 2000 Gulden nebſt allen Zinſen zurückzuzahlen).
Auch mit den Grafen Georg, Albrecht und Wolfgang von Ho⸗ henlohe lag der Deutſchmeiſter ſeit einigen Jahren in Streit, theils wegen der Anforderungen, die er für die Beſchädigungen erhob, welche er und ſein Vorfahr an den Häuſern Horneck, Mergent⸗ heim, Heilbronn, Winnenden u. a. durch Brand, Raub und Plün⸗ derung im Bauernanfruhr von Unterſaſſen der Grafen erlitten, theils wegen Anforderungen der Grafen für Verluſte, die ihnen Unterthanen des Deutſchmeiſters in mehren ihrer Beſitzungen in gleicher Weiſe zugefügt hatten. Es kam endlich im Juli des J. 1528 „zur Erhaltung guter Freundſchaft und zur Vermeidung fernern Schadens“ zu einem gütlichen en Die Grafen traten ae
) Verhandlung im Geſpräch zu Horneck vom 19. Febr. im Ri zu Stuttgart.
) Der Vergleich zwiſchen dem Deutſchmeiſter und dem Kurfürſten Johann, dat. Weimar am Mont. Johannis des Täufers 1529 in den Mittheilungen der Geſchichts⸗ und Alterthumſorſch. Geſellſchaft des Oſterlandes II. H. II. Beil. 8. Auch über die Pfarre zu Weimar hatte man ſich verſtändigt.
5 Detkrächs⸗Ver handlung zu DER: Das Hans zu Plauen en 200 Gulden beifteuern,
9 Nevers des — dat. Berge Dont nach alben 1528 bei Jaeger IV. 65. |
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Anſprüche gänzlich ab und übertrugen, was ſie zu fordern harten, dem Deutfchmeiſter; vieſer dagegen ließ ſich durch eine beſtimmte Eutſchädigungsſumme zufriedenſtellen ). |
Da auf dem lezten Reichstage kein bedeutender Schritt gegen den Herzog von Preußen geſchehen war, obzkeich man von Seiten des Ordens Alles angewandt, beim Papit und dem Kaiſer eine ſtrenge Beſtrafung des abtrünnigen Meiſters „im phariſͤiſchen Kletde“ (wie man ihn dort nannte) auszuwirken ), fo drängte ſich nun die Frage auf: welche Stellung jetzt der Meiſter von Livland gegen den Dentſchmeiſter einnehmen werde? Man beſchloß in einem Provin⸗ zial⸗Kapitel zu Winnenden im November, wo dieſe Frage mit zur Berathung kam, der Deutſchmeiſter ſole als nunmehriger, oom Katfer beſtätigter Adminiſtrator des Hochmeiſterthums dieſe feine Stellung amtlich wie den Landkomthuren der dier zu Preußen ge⸗ hoͤrigen Balleien, fo auch dem Meiſter von Livland anzeigen und zugleich melden, daß er ſie zu gelegener Zeit an einem gelegenen Ort zuſammenberufen werde, um mit ihnen kraft des Befehls des Kaiſers das Weitere zu berathen, was zu n ver Ehre des Ordens dienen möge ).
Wie mit den vorerwähnten Fürſten, fo waltete auch zwiſchen der Stabt Nürnberg und dem Orden immer noch der Streit od über die Leiftungen und Beläſtigungen, die man dem dortigen Or⸗ denshauſe aufgebürdet. Da that nun endlich der Schwäbiſche Bund, an ven man ſich gewandt hatte, auf einem Bumdestage zu Ulm Ans fangs Februar 1529 den Schiedsſpruch: das Verfahren der Nürn⸗ berger gegen den Orden, veſſen Hänfer und Spital zur Zeit des Bauernaufruhrs ſei „eine offenbare Entſetzung wider den gemeinen
) Der Vertrag im Original, dat. am T. Maria Magdalena 1528 im R.⸗Archiv zu Stuttgart.
) Schreiben Thriſtophs von Tanbenheim an den Herzog von Preußen, bat. Berlin, Mittwoch nach Galli 1528. „Es find wohl Leute genug, fchrieb er, die gern mit durch bie Finger ſchen, daß ew. F. G. ein Ungewikter übergehen möchte.
) Verhandlungen im Kapitel zn Winnenden am 2. Catharinä 1628 im R.⸗Archiv zu Stuttgart. — Die wunderliche Nachricht, daß Herzog Aörecht im F. 1528 anf einer Reiſe nach Franken die von einigen Abgefandten des Ordens an ihn geſchehene Zumuthung, Preußen dem Orden wieder einzuraumen, nicht entschieden ablehnend, ſonbern mit der Bitte nur Bebenkzeit beantwortet haben ſoll, bei Baczko IV. 211 hat den Simon Grunas zu Quelle.
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Landfrieden und die beſchwerene Bundes⸗Einigung. Der Komthur des Haufes, ber Spftalmeiſtet und alle ihnen zugewandte Ordens⸗ glieder ſollten ohne Verzug reſtituirt und wie vorvem bei ihrem alten Gebrunch ruhig gelaſſen werden ohne alle bürgerliche Ver⸗ pflichtnagen und Beſchwerden“ ).
Nen nahete aber die Zett der Eröffnang eines neuen Reiche tages zu Speier, wo über die Türkengefahr und die religiöſen An⸗ gelegenheiten verhandelt werben ſollte. Der Deutſchmeiſter beſchloß ihn ebenfalls zu beſuchen. Die Komthure von Heilbronn und Kapfeuburg Eberhard von Ehingen und Graf Hans von Hohenlohe follten ihn begleiten). Wahrſcheinlich um die damit verbundenen Koſten zu beſtreiten, bevollmächtigte er zuvor den Statthalter der Ballei Sachſen, das Ordenshaus zu Goslar ſammt allen ſeinen Liegenſchaften und Zubehörungen an den dortigen Rath zu unwider⸗ ruflichem Beſitz zu verkaufen ). Auf dem Reichstage nahm er dann ftatt feines früheren Sitzes als Deutſchmeiſter die Stelle des Hoch⸗ meiſters unmittelbar nach dem Erzbiſchof von Salzburg, noch vor dem Biſchof Wigand von Bamberg ein). Doch nahmen die wich⸗ tigen Berhaublungen über die Reichsangelegenheiten die Thätigkeit der Reichsſtände viel zu ſehr in Anſpruch, als daß in der Sache des Ordens gegen den Herzog von Preußen etwas zur Berathung gekommen und beſchloſſen worden wäre. Wir hören auch nicht, daß der Deutſchmeiſter vazu irgend einen Anlaß gegeben habe.
Bald nach feiner Rückkehr nach Mergentheim berief er ein Pro⸗ vinzial⸗Kapitel in das Haus zu Horneck. Es waren wichtige Dinge zu berathen. Die Landkomthure ves Preußiſchen Gebiets, d. h. der vier Kammer⸗Balteien hatten ſich auch bis jetzt noch nicht erklört, daß fie ſich vem ihnen mitgetheilten kaiſerlichen Befehl gemäß dem Gehorſam des Deutſchmeiſters untergeben wollten. Es ward be⸗
5 Schiedsſpruch des Schwäbiſchen Bundes, dat. Ulm am Tage Purificat.-
Mariä 1529 in Acta in S. des Ordens gegen Nürnberg p. 66 und Brandenb. . Nr. 120. Lünig spieilee. eecles. Des Deutſchen 2
kerchivs Fortſ. I. Abſchuitt vom Deutſchen Orden 46— 47. 2) Nach Jaogor V. an. 1529.
) Deslmacht des Deutſchmeiſters, dat. Mergentheim Dienſtag 10g en
tbeichnanstag 1529 bei Jaeger IV. 70.
De Wal Histoire VIII. 283. Seit dieſer Zeit ſteht auch in den Unter⸗ ſchriften der Reichsacten der Hoch⸗ und eee den N imnter voran. Vitriayius Must. II. 928. Ä
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A
ſchloſſen, ſie nochmals auf dem nächſten General⸗Kapitel auevrück⸗ lich dazu aufzufordern und zwar ſolle der Dentſchmeiſter nur eine ſolche Erklärung annehmen, wie man fie nach Ausweis der Ordens⸗ ſtatuten und laut des kaiſerlichen Befehls von ihnen erwarten dürfe und ſie zu geben ſchuldig ſeien, nämlich eine Erklärung des unbe⸗ dingten Gehorſams. Würden ſie dieſe verweigern, ſo ſolle der Meiſter mit den Gebietigern gegen ſie auf andere Mittel denken. Ferner hatten manche Landkomthure des Deutſchen Gebiets es ab⸗ gelehnt, die Koſten mit tragen zu helfen, die für den Deutſchmeiſter mit dem Empfang der Regalien ), der Beſtätigung der Ordens⸗ privilegien, mit dem Beſuch der Reichstage und andern Reichabe⸗ ſchwerden verbunden waren. Man beſchloß, ſie zuerſt noch auf mildem Wege zur billigen Entrichtung der auf ſie vertheilten An⸗ lagen aufzufordern, wenn aber dieß nicht fruchte, ihre Widerſetzlichleit dem kaiſerlichen Regiment anzuzeigen und ein Mandat auszuwirken, worin ihnen bei namhafter Strafe geboten werde, ihre Anlagen ge⸗ hörig zu entrichten und alle Reichsbeſchwerden mitzutragen. Der Vorſchlag des Deutſchmeiſters, wegen der häufigen Verhandlungen am Kaiſerhofe dort eine geeignete Perſon als ſtehenden Geſchäfts⸗ träger zu unterhalten, ſcheiterte nachher in der Ausführung theils an dem Mangel einer dazu tüchtigen Ordensperſon, theils auch an den erforderlichen Koſten der Unterhaltung ).
Wenige Wochen nachher hatte der Deutſchmeiſter ein General Kapitel nach Frankfurt berufen „ das erſte, welches unter ihm ge⸗ halten ward. Es waren dazu auch die Landkomthure des Preu⸗ ßiſchen Gebiets geladen. Der Oberſt⸗Marſchall Georg von Eltz und die Landkomthure von Oeſterreich, von Elſaß und Burgund, mit dieſem auch der Komthur zu Mühlhauſen erklärten ſich ſogleich zu unbedingtem Gehorſam gegen den Deutſchmeiſter bereit, des⸗ gleichen wahrſcheinlich auch der Komthur zu Lengmoos im Auftrag des Landkomthurs an der Etſch '). In Stelle des Landkomthurs
) Es wurde dabei in dieſem Kapitel beſtimmt, daß der Deutſchmeiſter,
wenn er mit den Regalien auch die Münzberechtigung erhalte, davon einen Schlagſatz genießen ſolle. 9) Verhandlungen im Kapitel⸗Geſpräch zu Horneck, dat. Sonntag nach Aſſumtion. Mariä 1529 im R.⸗Archiv zu Stuttgart. Die Beſorgung der Or⸗ densangelegenheiten am kaiſerl. Hofe wurde im J. 1531 einem Dr. Brandner gegen Vergütung übertragen.
) Der Inhalt feiner Erklärung iR nicht näher angegeben
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zu Koblenz, Herzog Erich von Braunſchweig ), war deſſen Haus⸗ komthur Hans von Waldmannshauſen erſchienen, gab aber eine Er⸗ klärung ab, die noch nicht entſchieden auf Gehorſam lautete. Da er überdieß auch die Rechnungslegung und die Viſitation ſeiner Ballei verweigert hatte, ſo wollte der Deutſchmeiſter mit Strenge gegen ihn einjchreiten. Auf die Fürbitte der Landkomthure indeß fügte er ſich in den Beſchluß: er ſelbſt ſolle den Erzbiſchof von Trier erſuchen, eine Viſttation einzuleiten. Widerſetze ſich der Land⸗ komthur derſelben und finde man, daß ſeine Amtsverwaltung der Ballei verderblich ſei, ſo ſolle dann der Deutſchmeiſter mit den Landkomthuren von Franken und Heſſen nach der Strenge des . ſetzes gegen ihn verfahren ).
Die neue Stellung, welche der Deutſchmeiſter jetzt als Admi⸗ niſtrator des hochmeiſterlichen Amtes einnahm und zumal auch das neue Verhältniß der ehemaligen vier Kammer⸗Balleien zu ihm machten nun auch neue vorſchriftliche Beſtimmungen für die Land⸗ komthure nothwendig. Der Meiſter verordnete daher mit Geneh⸗ migung des Kapitels: „Jeder Landkomthur ſoll ſich, ehe er beſtä⸗ tigt wird, verſchreiben, daß er dem zeitigen Hoch⸗ und Deutſch⸗ meiſter ſtets gehorſam ſein, des Ordens Ehre und Nutzen fördern, in hohen, wichtigen Ballei⸗ Angelegenheiten des Meiſters Beſcheid und in den täglichen den Rath ſeiner Rathsbrüder einholen wolle. Kein Landkomthur darf ohne des Hoch- und Deutſchmeiſters Con⸗ fens ein unbewegliches Gut verkaufen oder mit Zinſen beſchweren. Wenn er die Kapitel und Verſammlungen beſucht, ſoll er darin getreulich rathen und die Beſchlüſſe niemand mittheilen. Er ſoll jedes Jahr und wenn dieß nicht ſein kann, doch nach zwei Jahren ſeine Ballei viſitiren, Rechnungen abnehmen, Gebrechen abſtellen und über Zinseinkommen und Gefälle der Häuſer ordentliche Zins⸗ bücher und Regiſter anlegen laſſen ). Es ward ferner beſtimmt:
1) Erich, der in einem Schreiben, dat. Mecheln am T. Bartholomäi 1529 den Herzog Albrecht ſchon unbedenklich „Herzog von Preußen nennt, verlangte von dieſem immer noch die ihm früher verſprochene Penflon von 300 Gulden jahrlich.
) Verhandlungen im Groß⸗Kapitel zu Frankfurt im N.⸗Archiv zu Stuttg.
) Auszug, dat. Frankfurt am T. Aegidii 1529 bei Jaeger IV. 69. Venator 358. Vollſtändig in Faber Neue Europ. Staats ⸗Canzlei XXIII. 808. Die kaiſerliche 7 dat. Augsburg 21. Anguſt 1530 chendaſelöſt. De Wal Histoire III. 284
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Jeder Landkomthur, Statthalter, Coadjutor oder deren Auwalte und Geſandte ſollten fortan nach altem Brauch und Geſetz, wenn fie zum Kapitel kommen, ihre Ballei⸗ und Amtsſiegel mitbringen und übergeben, anders ſollte feiner .zugelaffen werben, -
Außerdem ſoll in dieſem Groß⸗Kapitel auch eine gewiſſe Range ordnung unter den Landkomthuren beſtimmt worden fein, ſo daß der Oberſt⸗Marſchall Georg von Eltz, als einer der Großgebietiger früherhin in Preußen, allen voranging, ihm folgten die Landkom⸗ thure von Oeſterreich, vom Elſaß u. ſ. w.)
Auch die Frage: welche Schritte man fortan gegen den Herzog von Preußen thun müſſe? kam von neuem zur Berathung und man beſchloß: Komme ein Concil oder eine National⸗Verſammlung zu Stande, fo ſolle der Deutſchmeiſter entweder perfänlich oder durch eine Geſandtſchaft den Kaiſer, als des Ordens oberſten Schutzherrn, um Beiſtand gegen den Herzog anrufen, deſſen ganzes geſetzwidriges und gewiſſenloſes Verfahren gegen den Orden der Verſammlung klar darſtellen, vornehmlich aber den ganzen Adel Deutſchlands mit in das Intereſſe der Sache als zugleich anch ſeiner eigenen zu ziehen ſuchen.
Man fand ferner rathſam, durch eine Botſchaft an den Kaiſer ein Mandat auszuwirken, welches den Fürſten und Reichsſtänden, beſonders den Verweſern feiner Erblande und dem Harzog von Gel⸗ dern befehle, den Orden überall im Genuß ſeiner Rechte und Frei⸗ heiten ungekränkt zu laſſen, zugleich aber auch bei etwanigen fer⸗ neren Beeinträchtigungen des Ordens um kaiſerlichen Schutz zu bitten ).
Endlich ward noch der Beſchluß gefaßt: Ordensperſonen, die aus Preußen ins Deutſche Gebiet kämen, ſollten hier nur dann in
: 1) De Wal Histoire VIII. 285, geſtützt auf die Kapitelſchlüſſe zu Frank
furt ſagt darüber: On y remarque que George d'Eltz, Grand-Mardchal, Com- mendeur à Mayence, avoit le pas sur tous les Grands-Commendeurs, que le Gand - Commendeur d' Autriche, prscéda celni d' Alaace, es que Walther d Amstel, Stathalter du bailliage d' Utrecht, guivoit le Grand-Commendęur de Marburg ou de Hesse, et preceddoit le depute du Grand-Commandenr de Thuringe. 3 Die RNeiſe⸗ und Unterhaltungskoſten der Geſandtſchaft für 6 Monate am kaiſerl. Hofe auf 1000 Gulden veranſchlagt, mußten durch Beiträge des Deutſch⸗ meiſters und der Landlomthure aufgebracht werden; erſterer gab dazu 100 Gul den, Franlen 150, Sof, Utrecht, Dieſen und * iche 8 die 1 jede 50 Gulden. |
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den Orden wieder zugelaſſen werden, wenn fie nachweiſen könnten, daß ſie an dem Abfall des letzten Hochmeiſters weder durch Rath noch That Theil genommen und bisher nur aus Noth ſich in Preu⸗ * aufgehalten hätten. Erſt wenn ſie dann eine ihnen dafür, daß
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Fe ohne des Deutſchmeiſters Bewilligung dort fo lange noch ge⸗
blieben ſeien, auferlegte Buße überſtanden hätten, ſollten fie in den Orden wieder aufgenommen werden können ).
Schon nach wenigen Monaten ward es nothwendig, eiligſt ein Provinzial⸗Kapitel zuſammenzurufen. Seit dem 26. September lag ein mächtiges Türkenheer vor den Mauern Wiens; es hatte zwar nach einigen Wochen mit ſchweren Verluſten die Belagerung ohne Erfolg aufheben und nach Ofen zurückziehen müſſen. Dort aber rüſtete ſich der Sultan mit grimmigem Zorn zu neuen Angriffen. Da erließen der Kaiſex und der König von Ungarn und Böhmen auch an den Deutſchmeiſter die Aufforderung, in möglichſter Eile mit einem Streithaufen zum Widerſtand gegen den drohenden Feind berbeizuziehen, Der Meiſter berief ſchleunigſt die Komthure in Franken zu einer Berathung auf das Haus Kapfenburg, von wo ſofort eine Geſandtſchaft von mehren Komthuren an den König ging, ihm anzuzeigen, daß der Orden, obgleich er durch Kriege und andere Unfälle ſehr verarmt, feine Häuſer weit zerſtreut und die Landkomthure von den Landesfürſten wenig verſchont ſeien, feiner Stiftung gemäß es doch für ſeine Pflicht erachte, gegen den Glau⸗ beusfeind ins Feld zu ziehen. Man könne freilich vorerſt auf des Ordens Koſten nur mit 100 gerüſteten Reitern zu Hülfe kommen. Der Deutſchmeiſter ſei jedoch bereit, wenn der Widerſtand gegen die Türken es erfordere, all ſein Vermögen und Leib und Leben daran zu ſetzen. Man beſtimmte zugleich im Kapitel: der Komthur zu Heilbronn ſolle des Haufens Hauptmann ſein und die von Virns⸗ berg, Kapfenburg, Oettingen und Münnerſtadt ihn begleiten. Zur Beſoldung der Reiterſchaar auf drei Monate erbot ſich der Deutſch⸗ meiſter zu einer Beiſteuer von 2000 Gulden, der Landkomthur von
Franken zu 3000 Gulden. Dieſe Beſtimmungen galten aber nur
für die Ballei Franken, denn auch die übrigen Landkomthure ſollten zu eiliger Rüſtung und zum Zuzug aufgefordert werden). Die ) Sämmtl. Verhandlungen des Groß⸗Kapitels im R.⸗Arch. zu Stuttgart.
) Verhandlungen im Provinzial » Kapitel zu Kapfenburg Freitag nach Ur⸗ ſula 1529 im N.⸗Archiv zu Stuttgart. Wir lernen bei dieſer Gelegenheit Eini⸗
ges über das Kriegsweſen im Orden näher kennen. Der Hauptmann erhielt
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Koſten dieſes Türkenzugs ſollten nach einer anferlegten Schatzung die Unterthanen des Ordens mit tragen helfen, wegen des Miß⸗ wachſes aber an Wein und Früchten in dieſem Jahre verſchob man die Eintreibung auf eine günſtigere Zeit.
Weniger Opfer koſtete es, zwei andere Feinde, die man damals überall verfolgte, mit vertreiben und bekämpfen zu helfen, die ver⸗ haßten Wiedertäufer und das gefährliche Volk der Zigeuner. Nach einem Beſchluß und Mandat des Schwäbiſchen Bundes erließ der Deutſchmeiſter an alle Komthure, Ordensbeamte und ſtädtiſche Be⸗ hoͤrden den Befehl, das ſchmutzige und verderbliche Zigeuner⸗Volk nirgends ſeinen Unterſchleif mehr treiben zu laſſen, ſondern es überall, wo es ſich nur zeige, zu verfolgen und ihm nirgendwo Herberge zu geſtatten ).
Es begann das in der Weltgeſchichte fo bedeutungsvolle, aber auch für den Deutſchen Orden ſo wichtige Jahr 1530. Den Herzog von Preußen ſchreckte ſchon im Anfang die ihm von mehren Seiten zugekommene Nachricht, der mit ſeiner Stellung unzufriedene Land⸗ komthur zu Koblenz Herzog Erich von Braunſchweig verfolge mit ſeinem Bruder Herzog Heinrich und in Verbindung mit mehren Deutſchen Herren, beſonders auch mit dem Meiſter von Livland am Kaiſerhofe und beim Röm. Könige immer noch den Plan, ſich zum Hochmeiſter des Ordens wählen zu laſſen und dieſem dann mit Heeresmacht Preußen wieder zuzueignen. Da überdieß auch Kriegs⸗ rüſtungen des Herzogs Heinrich im nördlichen Deutſchland die Nach⸗ richt von ſo drohenden Gefahren zu beſtätigen ſchienen, ſo wandte er fih an den Kurfürſten von Sachſen, den Landgrafen von Heſſen und die Herzoge von Lüneburg um Hülfe, um im Fall der Noth dem einfallenden Feind kräftig widerſtehen zu können). So viel
einen beſondern Hauptmannsſold. Davon ſollte er zu Ehren nichts ſparen, „ſon⸗ dern ſich fo halten, daß es ohne des Ordens Nachrede und Verkleinerung fei. es begleiten ihn ein Kaplan, ein Trompeter und vier Trabanten. Auf ein Pferd wird monatlich ein Sold von 12 Gulden gegeben, zu 12 Pferden ein Wagen zu 24 Gulden Sold und ein Troſſer zu 6 Gulden. Die Herren tra⸗ gen graue Röcke vorne mit dem ſchwarzen Kreuz, die jungen Ritterbrüder, die Haube und Spieße führen, haben des Deutſchmeiſters Farbe ohne Kreuz, die Knechte des Deutſchmeiſters Winterfarbe (7). Jaeger V. 1529.
) Mandat des Deutſchmeiſters, dat. Mergentheim Montag nach Luciä 1529 bei Jaeger IV. 67.
) Schreiben des Herzogs Albrecht an die oben genannten Fürſten, dat. im FJebrnar 1530, im m Brite zu Königsberg.
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war: gl; e eee ju:Reblen brite aner nich nach höheren Dingen.
Nach einigen Monaten 180 alle dazu Berufenen gen Augs⸗ burt zum großen Relchstage auf. Daſelbſt erſchien auch der Deutſch⸗ meiſter. Er ſollte dort die feierliche Belehnung mit den Regalien des Ordens empfangen. Aber er hatte zuvor, als der Kaiſer auf dem Tage erſchien, vor dieſem viel Klagen zu führen, daß unge⸗ achtet der dem Orden von früheren Kaiſern und Röntgen verliehenen und ſelbſt auch von dem jetzigen Kaiſer von neuem beſtätigten Pri⸗ vilegien und Freiheiten in Betreff feiner Verwaltungsangelegenheiten, feiner Exemtion von allerlei Abgaben, Zöllen, Geſchoß, Dienſten, Steuern, Auflagen, von aller fremden, geiſtlichen und weltlichen Gerichtsbarkeit, ſowie überhaupt von allen Beſchwerden, wie ſie nur irgend heißen möchten, die Gebietiger des Ordens und deſſen Ange⸗ börige und Unterthanen dennoch oft von Fürſten, Grafen und an⸗ dern Ständen, ſelbſt auch von Statthaltern, Verweſern und Amt⸗ leuten in den kaiſerlichen-Erblanden in ihren Verwaltungsrechten verhindert, mit Anforderungen zu allerlei Abgaben und Auflagen, ſawie mit Eingriffen in des Ordens Gerichtsweſen, Vorladungen vor fremde Gerichte u. ſ. w. beläſtigt, gewaltſam gedrängt und be⸗ ſchwert würden. Auf des Deutſchmeiſters Bitte um Schutz und Schirm gegen ſolche Verletzungen der Freiheiten des Ordens erließ der Kaiſer ein Decret, worin er, des Ordens Verdienſte um den Glauben und das Reich mit rühmenden Worten anerkennend, nach feiner Pflicht als deſſen „oberſter Vogt, Schützer und Schirmer“ nicht nur alle Privilegien, Freiheiten und Gerechtſame des Ordens von neuem beſtätigte (jedoch hinzufügend: „doch Uns und dem heil. Reich an unſerer Obrigkeit und ſonſt männiglich an ſeinen Rechten und - Gerechtigkeiten unvergreiflich und unſchädlich“) ſondern auch den Fürſten, ſämmtlichen Reichs ſtäuden und Beamten im Reiche wie in feinen Erblauden unter Androhung ſeiner ſchweren Ungnade und einer Strafe von hundert Mark Goldes gebot, den Orden und alle ſeine Gebietiger, Glieder und Unterthanen hinfort im ruhigen Beſitz und ungeſtörten Genuß aller ihrer Freiheiten und a zu u en und fie in keiner * . zu N 8 c
) Kaiſerl. Beſtätigungsurkunde, dat. Augsburg 17. Juli 1530 in Bran⸗ benb. Uſurp.⸗Geſchichte Urk. Nr. 96. S. 204. Hiſtor.⸗diplomat. Unterricht Urt. Nr. 28. Bei Lünig Reichs ⸗ Archiv, Deutſcher Orden p. 48 hat die Urkunde
Boigt, d. Deutſche Orden. ll. &
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Bud derauf erfolgte die dem Dentſehmelſur von Kale ver heißene feierliche Belehnung mit dem Hochmeifter-Amet und Landen und Leuten in Preußen nebſt allen dazu gehörenden Nechten und Gerechtigketten. Sie ward mit großem Prunk vollzogen. Von 300 Grafen, Herren, Rittern und andern von Adel auf Noſſen und einer glänzenden Dienerſchaft mnſchaart, begleitet von einer Anzahl von Landkomthuren und Komthuren, erſchien dabei der Meiſter in. einem prachtvollen Talar von weißem Damaſt mit großen, weiten Aermeln, auf Bruft und Rüden bas hochmeiſterliche Frenz, wie es anf der weißen Fahne glänzte, welche der Ordensritter Eberhard von Ehingen vor ihm hertrug, auf dem Grunde ſchwarz, wie es dem Orden ber Papſt, ſodann ein goldenes, wie es der König von Jeruſalem, mit dem Adler in der Mitte, wie ihn Kaiſer Friedrich H und mit den dier goldenen Lilien an den Enden, wie fie Lubenig der Heilige von Frankreich verliehen hatten. Nachdem der Meiſter den Lehenseid auf das Evangelium geleiſtet und die üblichen Ge⸗ bräuche mit der Blutfahne, dem Schwert und dem katſerlichen Zepter beenvet waren, verkündete ein Herold: daß des Kaiſers Majeſtalt geſonnen ſei, Etnige zu Rittern des Neichs zu ſchlagen. Wer fich: nach rittermäßiger Geburt und Herkommen deſſen würdig erachte, möge ſich dem Kaiſer nahen, und fünf oder ſechs en Herren ward alevann die ritterliche Würde zu Theil ). | Der Kaiſer ertheilte hierauf dem Deutjchmeifter ben herkömm⸗ lichen Lehensbrief und erließ ſodann ein Publtcandum, darin er: klärend: Albrecht von Brandenburg habe die hochmeiſterliche Würde verwirkt, der Deutſchmeiſter Walther von Cronberg fei von ihm damit, ſowie mit den Regalien und Lehen der Lande Preußen be lehnt; er fordere daher und gebiete: Markgraf Albrecht ſolle die Lande Preußen nebſt allen Städten, Schlöffern und Allem, was dazu gehöre, an den Admtiniſtrator abtreten und dem Orden, dem fie gehörten, zurückgeben; er fordere zugleich die Prälaten, ſämmt⸗ liche Gebietiger und alle Stände des Landes auf, den Fürſten Wal⸗
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die unrichtige Jahreszahl 1529. Eine N kaiſerk. Beſiätigung aller Or vilegien, Freiheiten, Beſttzungen und Gerechtſame des Ordens, dat. Augsburg. 1. Sept. 1530 in Brandenb. Uſurp.⸗Geſch. Urk. Nr. 82.
) Eine nähere Beſchreibung der Belehnungsſeterkichkeit bei Venat or 244 bis 248. De Wal Histoire VIII. 286. en Sa von nen 317. 11 a. a. O. 206. N
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un augunabapen aud ihm ala: ihrem Fürſten und. Herrn in allen Dingen unbedingt Gehorſam zu leiſten, ohne ſich daran durch Hul⸗ digung, Welübde, Pflichten, Eide oder wie es ſonſt heißen möge, irren und behindern zu laſſen, denn aus Machtvollkommenheit er» re er dieß Alles für Fee amber, e und auftze⸗ hoben). | Ss eroft. es aber ber Koser wit, bem Allem auch meinte, ſe wenig. Eindenck wachte es doch auf alle Diejenigen, welche des Her⸗ vu Albrecht Schritt billigten. Johannes Crstus, der dem Herzog meldete, daß ſich der von Cronberg zum Hochmeiſter in Preußen hahe errensem laſses, fügte Hinzu: „Viele Leute treiben ein Geſpött berhber und verlachen es. Ich wollt, ich wäre in Preußen und hätte die Weile Heller zu zählen, ehe dieſer neue Hochmeiſter dahin temen wird. Doch ſoll man es nicht ganz verachten.“ e ſchrieben dem Herzeg auch andere Freunde). |
Nun war aber Preußen ein Lehen der 88 Bofen; ; es Be Hand ver Vertrag zu Krakau, der Herzog galt für einen Vaſall des Kauiges von Polen. Durfte und konnte er, ſelbſt wenn er gewollt, in dieſem Verhältniß ſich ſeines Landes zu Gunſten des Ordens ohne weiteres entäußern? Der Kaiſer hatte diefe Lage der Sache auch wohl erkannt und dem Polniſchen Geſandten auf dem Reichs ⸗ tage erklärt: „die Belehnung des Denutſchmeiſters ſolle dem Könige ven Polen an feinen Rechten und Gerechtigkeiten unſchädlich und unabbrüchig fein, denn er ſei ihm zu Freundſchaft und angenehmem Willen ſehr geneigt und werde ihm nicht zuwider handeln“). Der Kaiſer hatte demnach, wie man ſieht, die Abficht, das alte Lehens⸗ verhältniß Preußens zum Könige von Polen, wie es unter den letzten Hochmeiſtern beftanden, nun auch für den mimiſtrator wieder⸗
) Kaiſerliches Publicandum, dat. Augsburg 26. Juli 1530 in Brandenb. Ufurp.⸗Geſchichte Urk. Nr. 79 S. 149. Ven at or 243. Vgl. Matthaei Anal. V. 822. De Wal VIII. 292. Guſter mann Kurze Geſchichte Preußens 189. Lünig Dentſches Reichs⸗Archiv Pars special. Kur-Brandenburg 34.
) Schreiben des Johannes Crotus, dat. Halle am 30. Aug. 1590. Heyne Doberitz au den Herzog Albrecht, dat. Dresden 23. November 1530. Johann Apel ſchrietb im J. 1584 ans Nürnberg: Der Deutſchen Herren in Germania ſpottet jedermann, anch am A m. dab: man von 8 das Geldlein nimmt.
) Schreiben des Markgeen En von Brandenburg, ; dat. Ouolibach Dienſtag nach Francisci 1530. Er giebt dem Herzog Albrecht, ſeinem Bruder, den Rath: er möge feine Sache am beſten dem Könige von Polen Überlaſſen.
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herzuſtellen. Da dieſem Plane der Krakauer Vertrag enttzegenſtale, in welchem Preußen zu einem weltlichen Fürſtenthum erhoben war, fo mußte tiefer für aufgehoben, ungültig und nichtig erklärt werden Der Kaiſer ſäumte nicht, durch ein Decret vom 14. November auch dieſen Schritt zu thun) und erließ noch an demſekben Tage auf eine neue Klage des Deutſchmeiſters an den Herzog Albrecht ein Mandat), worin er ihn aufforderte, dem Adminiſtrator Walther von Cronberg das Ordensland Preußen ſofort abzutreten oder bin⸗ nen neunzig Tagen vor dem kaiſerlichen Kammergericht zu erſcheinen, um feine Urſachen und VBeweiſe für den Beſttz des Laudes darzu⸗ thun; wofern ſolche aber nicht für rechtmäßig und genügend befun⸗ den würden, die Pön der Reichsacht über ſich verhängt zu fehen *
Aber auch feine Stellung als Adminkſtrator des Hochmeiſter⸗ Amtes ſuchte der Deutfchmeifter im Innern feines Ordens eb auf dem Reichstage zu Augsburg fo viel als möglich zu ſichern und zu befeſtigen. Die Beſtimmungen über die Verhältniſſe der Land⸗ komthure zu ihm als dem nunmehrigen Ordenshaupte, wie fie ver⸗ gangenes Jahres im General⸗Kapitel zu Frankfurt entworfen worden, hatten bei mehren der damals nicht anweſenden Landkomthure leine Annahme und Billigung gefunden. Ihre Weigerung konnte unheil⸗ volle Folgen bringen, konnte leicht im Orden eine jetzt zumal dop⸗ pelt verderbliche Spaltung herbeiführen ). Der Adminiſtrator letzte jetzt die erwähnten Satzungen in der Form „einer Coaſtitution für das Gedeihen und die Wohlfahrt des Ordens“ dem Kaiſer zur Be⸗ ſtätigung vor und dieſer ſäumte nicht, öffentlich zu erklären: „er habe die Conſtitution für nothwendig, nützlich und vernünftig, da⸗ gegen die erwähnte Weigerung eklicher Landksmthure für unziemlich erkannt; demnach wolle und verordne er, daß dieſe Conſtitutten
.) Wir finden das Decret in einer Druckſchrift des Deutſchmeiſters Boll. gang Schutzbar vom J. 1550 Nr. 13. Es enthält den Krakauer Vertrag in ſeiner ganzen Ausdehnung und iſt dat. Augsburg 14. . 1530. Bock Leben des Herzogs Albrecht 243.
) Dog iel Cod. Polon. IV. Nr. CXCII. 289, dat. Augüstae Viadehe. 14. November 130. Deutſch im Ernenerten Bericht vom Preuß. Nbſall 168.
) Kaiſerl, Mandat, dat. Augsburg 14. November 1530 im Original im Archiv zu Königsberg. De Wal VIII. 294—295. Slei dan. VII. 200. N ) Der Kaiſer ſagt ſelbſt: der Deutſchmeiſter hat uns berichtet, daß etliche Lanbromthure des Deutſchen Gebiets, unangeſehen, daß die Fouſtitution durch den mehren Theil dewitkigt und für gut angeſehen, dieſelbe verweigerten. f
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be dis, ſe lege ber Sante Fürſt ober feine Nachfolger fi mit Rath und Bewilligung eines gemeinen Kapitels ändern, in Wirden und Weſen bleiben, alle Landkomthure, Statthalter, Coad⸗ jutore, Gebietiger und andere Perſonen des Ordens binden und fie. ſich ihr gleichmäßig, zu verhalten ſchuldig ſein ſollten. Wer ſich ihr aher ferner widerſetze, ſolle nicht bloß nach den Satzungen des Ordensbuches in die Strafe des Ungehorſams, ſondern auch. in des Kaiſers und des Reiches ſchwere Pön und Ungnade gefallen fein. Jeder Reichs fürſt, geiſtlich oder weltlich, ſolle den Deutfegmeifte vabel. zu ſchützen und zu ſchirmen verpflichtet ſein).
Noch. beror dem Herzog Albrecht der kaiſerliche Befehl, den Rn als ein „Pönal⸗Mandat“ bezeichnete, zugekommen war, hatte er Nachricht. von dem, was gegen ihn. auf dem Reichstage vorge⸗ gangen war, von ben vielfachen Vorwürfen und Anklagen, die der Dentſchmeiſter über ihn dort vor den Reichsfürſten im bitterſten Zorn. ausgeſprochen. Er meldete dieß Alles dem Könige von Polen, ſeinem Lehensherrn, ihn zugleich um. feine Meinung bittend, wie er ſich au füglichſten rechtfertigen und gegen, feine Ankläger verthei⸗ digen lönne. Der König ging ihm nicht nur mit dem nöthigen Rath zur Hand, ſondern gab zugleich auch das feſte Verſprechen, er werde, ſobald man gewaltſam gegen ihn einſchreite, ihm aufs kräftigſte zu Hülfe ſtehen ). In gleicher Weiſe erfreute ihn der Kurfürſt Johann von Sachſen mit der Nachricht, daß die Gelehrten zu Wittenberg mit einer Apologie für ihn eifrigſt beſchäftigt ſeien, die er. ihm bald zuſenden werde). Auch aus dem ihm treu erge⸗ benen Nürnberg kam dem Herzog der Troſt entgegen, es werde von dem, was zu Augsburg gegen ihn geſchehen ſei, nicht viel zu fürchten ſein, denn bei den ſcrelden Beitäuften, beſeuden bei der ob⸗
9) Die kaiſerl. Beſtätigung, dat. Augsburg 20. Auguſt 1530 in Abſchrift im R.⸗Archiv zu Wien. Die Abſchrift iſt gleichzeitig. Es wird darin auch be⸗ ſtummt, daß ein Landlomthur fo viel Ritterbrüder, die von gutem Herkommen und von ihren vier Ahnen, edlen und rittermäßigen Geſchlechts und Leibes hal⸗ ber ungebrechlich ſeien, in den Orden aufnehmen könne, als deren jede Ballei wohl erhalten müge. Val. Venator 254. Faber neue Europ. Staats⸗Canzlei XXIII. 302. 9 Schreiben des Könige von Boten. dat. Pyotroovias die ogtava mensis Januar 1531. ), Schreiben des aul von Sachsen, dat. Mete Donnerfag nach Conxerſ. Vanli 1581. e e 1.
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waltenden Türkengefahr würden die me fer baten, gegen ihn gewaltſam aufzutreten ).
Bei dieſer noch fort und fort REN Gefahr kam auch wird lich an den Deutſchmeiſter von neuem die Aufforderung, ſich zurn Türkenzug mit einem Streithaufen kriegsfertig bereit zu halten, wit es auf letztem Reichstage angeordnet war. Weil man ſich aber auf die Beihülfe der Landkomthure nicht verlaſſen konnte und im Reichsabſchiede mit einer Strafe gedroht war, wenn man nicht ge⸗ rüſtet erſcheine, fo ward in einem Provinzial» Kapitel beſchloffen: der Deutfchmeifter ſolle dießmal mit Hülfe der Ballei Fraulen die Kriegsrüſtung einer Schaar von 110 zu Fuß und 38 zu Roß auf ſich nehmen und was die Landkomthure noch an Fußvolk ſertden würden, gleicher Weiſe in Reiſige umgewandelt werden ). Um aber für ſolche, ſeit einigen Jahren ſo oft wiederholten Rüſtungen immer die erforderliche Zahl von Ordensrittern zur Hand zu haben, fand man rathſam, die Landkomthure aufzufordern, ſo viel als möglich neue Brüder und insbeſondere folche, die ſich mit guter Rüftung zum Kriegsdienſt gegen die Türken verpflichten würden, in den De den einzukleiden ).
Es war für den Orden eine ſchwere Zeit. Nahmen fhon die eben erwähnten Verhältniſſe und der noch nicht überall beendigte Aus⸗ und Aufbau feiner im Bauernkriege zerſtörten Ordettshäuſer feine finanziellen Kräfte aufs bedeutendſte fort und fort in Anſpruch, fo kamen dazu nicht felten noch andere Anforderungen, die nur mit größter Mühe beſtritten werden konnten. Dahin gehörten vor nehmlich auch die Bundesbeiträge, zu welchen der Dentſchmeiſter und einzelne Häuſer der Ballei Franken für die Schwäbiſche Bun⸗ deskaſſe veranſchlagt waren. Sie betrugen in dieſem Jahre für den Adminiſtrator und die Häuſer, de Mitglieder des Bundes waren, 7000 Gulden ).
| 5 Schreiben des bieron duns Ebner des Nam, dat. . 12 Ja⸗ nuar 1531.
2) Kapitels⸗Schluß, dat. Dinkelsbühl Montag nach Apoltoma 1591 im N. Archiv zu Stuttgart. Jae ger V. an. 1531. Die übrigen Beſtimmungen waren meiſt dieſelben, wie ſie in früheren Kapiteln getroffen worden waren.
) Kapitel ⸗Schluß zu Dinkelsbühl dat. wie vor. Kapitel ⸗Schluß in der Ballei Bieſen in Wymar Sammlung von Kapitel⸗Schlüſſen S. 82.
Y Jaeger V. an. 1581. Außer dem Dentſchmeiſter werden als Bundes⸗ Komthureien genannt: Mergentheim, Ellingen (jedes mit 1000 Gilden), Nürn⸗
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Bei dieſen vielfältigen Anſprüchen an die finanziellen Mittel des Ordens fand es der Deutſchmeiſter um ſo nothwendiger, das Leben der Ordensbrüder fo viel nur möglich auf feine urſprüngliche Einfachheit zurückzuführen und allen unnützen Luxus zu entfernen. Dieß galt insbeſondere von dem wieder eingeriſſenen Aufwand in der Kleidung. Es erging daher das allgemeine Gebot: „Ritter⸗ bruder und Prieſter ſollten ſich ordentlicher und gebührlicher Tracht befleißigen in Hemden, Röcken und Mänteln, Wamſen und Hoſen von usverbetener Farbe, unzerſchnitten und unverbrämt, auch beim Ausreiten ſich der Federn enthalten, in Häuſern und Städten ihre Mäntel: tragen, wie es alt Herkommen fei, im Felde an ihren Klei⸗ dern angenähte oder mit Silber umlegte Kreuze führen, damit das unverweislich ſei un niemand u ein SI gegeben ge 95 5
Mun war in Deutschland nun voll Erwartung, wie ſich der Her⸗ zog von Preußen gegen das Pönal⸗Mandat verhalten werde. Als es ihm am 20. März ein kaiſerlicher Sendbote überbrachte, ſandte er es alsbald dem Könige von Polen, ihm anheimſtellend, in der Sache zu thun, was ihm als Lehensherrn zuſtehe, doch zugleich auch mit der Bitte, ihm als ſeinem Vaſallen zu verbieten, vor dem kaiſer⸗ lichen Kammergericht zu erſcheinen). Der König ging auf dieſen Borſchlag ein und verſprach nicht nur, den Kaiſer ſofort durch einen Abgeordneten erſuchen zu laſſen, von der Vorladung des Herzogs abzuſtehen, und zu erklären, daß er nicht dulden werde, feinen Va⸗ fallen: einer fremden Gerichtsbarkeit zu unterwerfen '), ſondern er ſandte bald darauf dem Herzog auch das gewünſchte Mandat, worin er demſelben „als feinem Unterthan und Lehensfürſten“ ernſtlich unterſagte, in Betreff Preußens irgend eine fremde Jurisdictkon an⸗ zuerkennen oder auch andere Edicte und Befehle als nur die des Königes anzunehmen, weil ihm allein die Oberherrlichleit über Preußen
berg (mit 750), Heilbronn, Birwenikel, Virnsberg, Kapfenburg, Um, Winnen⸗ den, Donauwörth und Oettingen (jedes mit 250 Gulden). 1) Kapitel⸗Schluß zu Dinkelsbühl, dat. wie vor.
) Schreiben des Herzogs Albrecht an den Kurf. von Sachſen, bat. Kirige⸗ berg 25. Mürz 1581. Ueber die Sendung an den König von Polen Dog iel Cod. Polon. IV. 277 — 281. Auszug bei Laneizolle Bildung des Preuß. Staats 440—450.
) Erklärung des Aanige an den benegißen SEINEN, dat. Corine 26. April 1581 bei Dogiel IV. 282.
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gehöre und er keine fremde Gerichtsßarfeit in dieſen Lande dulden werde. Er gebot dem Herzog bei Verluſt ſeines Lehens, in der Sache gegen ſeine Lehenspflicht und den Willen des Königes keien weitern Schritt zu thun ). ö Der Herzog beſchäftigte ſich nunmehr mit nichts eifriger ads
theils mit einer Schrift, worin er auf die Schmähungen und Ver⸗ unglimpfungen antwortete, die ſich der Deutſchmeiſter gegen ſeine Perſon und die neue Glaubenslehre vor dem Kaiſer und mehren Fürſten erlaubt hatte 9, theils mit der Abfaſſung ſeiner ſ. g. Apo⸗ logie, wobei er die Meinungen und Anſichten faſt aller ihn be⸗ freundeten Fürſten und vieler Gelehrten zu Rathe zog). Am thä⸗ tigften dabei waren außer dem Kurfürſten von Sachen ), die Ge lehrten zu Wittenberg. Als ſie endlich vollendet Luthern zur Be⸗ gutachtung vorgelegt wurde, ſchrieb er darüber dem Herzog: „Wir befinden, daß viel guter Gründe und Urſachen geungſam darinnen
geſtellt ſind. Es hat uns auch wol für gut angeſehen, daß nicht Noth ſein ſolle, in augezeigten Stücken ſo genau und weitläuftig ſich heraus zu geben, weil aller Widerſacher Art und Natur iſt, wo ſie den rechten Hauptgründen nichts anhaben mögen, zwacken ſie etwa ein Wort und klügeln darüber, damit die Sache aus der Bahn und die Hauptgründe aus den Augen kommen und den Schein ver⸗ lieren, wie mir bisher täglich geſchehen iſt in allem meinem Schrei⸗ ben. Darum mit ſolchen Leuten zu handeln das Beſte iſt, kurz und feſt hindurch und nicht ſich von den Hauptgründen führen zn laſſen. Ew. fürftl. Gnade fei nur getroſt und laſſe ſich ſolches nicht befümmern,. Gott wird's wohl machen. Hätten fie nicht hie⸗ von zu plaudern, fo müßten fie ein anderes haben; ſo haben fie fo mehr dieß, als ein anderes. Dem Taft . kaun we 5 Wan ſtopfen, er muß plaudern“ 5
) Mandat des Königes, dat. Cracoviae 29. April 1531 bei Dogiel IV. 277. Baczko Geſch. Preußens IV. 217. Lancizolle 450. |
) Schreiben des Herzogs an den Kurf. von Sachſen, dat. 28. Mai 1531. Er überſchickt dem Kurfürſten das Libell gegen den Deutſchmeiſter und ſpricht über deſſen „unverſchämte Schmähungen beim Kaiſer“ mit großer Bitterkeit.
) Unter audern auch die klugen Geſchäftsmänner Lazarus Spengler und Hieronymus Ebner zu Nürnberg.
9) Schreiben des Kurfürſten, dat. Torgau Freitag nach Jubilate 1581.
) Schreiben Luthers, dat. 24. Auguſt 1531 im ng 80 „ Faber Luthers Briefe 6—7.
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Der Herzog ſtand jetzt ungleich feſter und muthiter da. Außer vielen befreundeten Fürſten ſprachen ſich auch der Kurfürſt achim von Brandenburg und deſſen Sohn, der Markgraf Jacht für ihs
ſehr günftig aus und verhießen ihm Rath und Beiſtand, obgleich
der letztere Vedenken trug, feinem ſtrenggläubigen Vater die Apo⸗ logie des Herzogs mitzutheilen). Der Dentſchmeiſter wagte vor⸗
erſt noch keinen weitern Schritt, zumal da ihn die inneren Angele⸗ genheiten ſeines Ordens jetzt vielſeitig beſchäftigten. Der Landkom⸗
thur non Böhmen hatte ihn noch nicht öffentlich als Admtufſtrater auerkaaut. Er ſandie ihm jetzt die vom Kaiſer beſtatigte Conftiten
tion, verlangte von ihm einen genauen Bericht über feine Balli und forderte ihn auf, ſich nun dem unter ihm ſtehenden Dentſchen
Gebiet anzuſchließen). Mit dem Rath von Nürnberg lag er wie⸗
der ee einem neuen Streit, weil diefer es ſich erlaubt hatte, auf
Bitten feiner Bürger an der dortigen Jacobskirche einen neuen Pre diger anzuſtellen, welches der Deutſchmeiſter für einen Eingriff in ſeine Nechte erklärte und daher nicht dulden wollte, da ihm allein die Beſetzung des geiſtlichen Amtes in diefer Ordenskirche zuſtehe. Es wurde darüber lange geſtritten, allein der Rath gab nicht nach und bot Alles auf, ſeine Anordnung durchzufetzen ). Noch weit ärgerlicher waren für den Orden gerade in dieſer Zeit die Ver⸗
hältniſſe in der Ballei Lothringen, wo eine vom Meiſter angeord⸗
nete Viſitation ergab, daß der dortige Landkornthur Graf Dietrich ven Naſſau trotz allen an ihn ergangenen Ermahnungen ſtch fort und fort ungehorſam und widerſpänſtig bewieſen und durch die Uns ordnung in feiner Verwaltung wie durch ſeinen Lebenswandel viel⸗ faches Aergerniß gegeben habe. Nachdem es ihm gelungen war, eine Zeitlang ſelbſt den Erzbiſchof von Trier zu täuſchen und für ſich zu gewinnen, mußte er ſeines Amtes eutlaſſen werden ). Endlich
9 Schreiben des Kurf. von Brandenburg, dat. Cöln a. b. Spree Mittwech nach Aegidii 1531. Schreiben des Markgrafen Joachim, dat. Töln a. d. Spree Dienſtag nach 11,008 Jungfrauen 1531. Der Herzog hatte ſich bei letzterm beklagt, daß „der vermeint Adminiſtrator Dietrich von Clee ihn gegen kaiſerk Majeſtät und ſonſt jedermänniglich zu verunglimpfen unterſteht ./
) Schreiben des Deutſchmeiſters an den Landkomtur in Böhmen und Woh- ren, dat. Mergentheim 17. November 1531 bei Jaeger IV. 72.
) Acts in Sachen des Ordens gegen Nürnberg 173--174. Schreiben des Deutſchmeiſters, dat. Mergentheim Samſtag nach Luck 1531. Antwort 1 Naths, dat. 4. November 1531.
E11 bes nacdwaligen. Deaifäunißers Mellseng Gckukie,
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wür der Deutſchmeiſter am diefe Zeit auch eifrig bemüht, durch ermittlung am Rm. Hofe die verlorenen u in . für den Orden wieder zu gewinnen).
Der Deutſchmeiſter verweilte im Anfang des Jahres 1682 auf der. neuerbanten Ordensburg zu Horneck, als ihm dort die Nachricht zukam, daß der Tod des bisherigen Landlonmhurs zu Koblenz, des Herzoßs Erich von Braumſchweig ihn von dieſem läſtigen Gegner befreit. habe. Er vertraute alsbalb das wichtige Amt derm eſchen huchbejahrten Oberſt⸗Marſchall Georg von Eltz und da dieſev ſchon mich einigen Monaten ſtarb, ward es dem bisherigen Hauskomthur zu Koblenz Walther von Heuſenſtein, einem ſehr ausgezeichneten Mann übertengen ). Bald darauf ward auch kund, daß am 19. Sannar vom kriſerk⸗ Kammergericht zu Speier über den Herzog von Preußen die Neichencht wirklich ausgefprochen ſei). Die Nachricht war ohne Swriſel, für ben Dentfipmeifter erfrenlicher als fie ven Herzoz ſchreckte, den dieſem wurbe in denfelben Tagen von Wien ans gemeldet: beim Nm. Könige ſtehe er keinsswegs in Ungnade, viel“ mehr habe diefer erklärt: „der Herzog dürfe ſich zu ihm Alles ver⸗ eben”; und mam verfitherte, dieſe Worte des Köͤniges berahten wirklich auf deſſen fortdauernd gnädigen und freundſchaftlichen Ge⸗ fünttungen gegen den Herzoßz ). Dagegen mußte der Deutſchmeiſter ſuh des Küniges Gunſt dadurch zu erhalten ſuchen, daß er auf doſſen Belangen einen feiner Günſtlinge, der weder ein Dentſcher noch von deinem Adel wor, gegen die Statuten nicht nur in den Orden auſnahm, ſondern ihm anch als Hauskomthur ein 5 58 einer jahrlichen Penſton überwies).
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dem damals die 1 mit eh war. Die e e son Naſſau erfolgte erſt im J. 1532. Jaeger v. an. 1532.
9) R.⸗Arch zu Stuttgart. N Schreiben des Dentſchmeiſters an den Erzbiſchof Johann von Trier, dat. Horneck Donnerſtag Converſ. Pauli 1682 und nem e Eu Lätare 1582, im Archis zu Koblenz. ) Oebruckt bei Guſter mann a. 4. O. 220.
) Schreiben Sigismunds von Herberſtein an den Herzog, det Wien 18. Jun.
uud Clone 8. Juni 1532. Er hatte die Aeußerungen des Königes Ferdinand aus beſſen eigenem Munde. Archiv für Kunde N . XVII. 271. 272. e „ eit im reh a Stuttgart.
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tag zu Negensburg ſtatt. Hier lezte zuerſt ein Gefandter des Min niges von Polen in deſſen Namen ein an den Kaiſer gerichtetes Manifeft gegen das wider den Herzog Albrecht ergangene nab Mandat vor). Er erklärte darin: Schon: im Anfange Septembers voriges Jahres habe er zu Brüſſel dem Kuiſer in Betreff der Won ladung des Herzogs vor das Kammergericht und der Forderung der Ciarädumung Preußens an den Admimniſtentor vorgeſtellt, daß der Kikiig dem Herzog unterfagt habe, vor dem Kammergericht zu zen ſcheinen, indem er es auf ſich genommen, ihn zu verthedigen und zu verantworten. Darauf und auf die Bitte an den Keller, er möge mit Nückſicht auf die brüderliche Gefianung des Kiniges dem Kammergericht befehlen, in der Sache nicht weiter verzuſchteitttt, habe diefer damals geantwortet: die Sache gehe das Neich an, er wolle ſich aber auf nächſtem Neichstage bemühen, daß Alles geſchehe was den Rechten des Königes gemäß ſei, er werde nühts zu deſſen Nuchtheil thun, viekmehr ſich ihm nach Möglichkeit giftig bewetßen Dennoch habe das Kammergericht auf des Adminiſtraters Antrieh ben Herzog und alle feine Anhänger in die Reichsnht erklärt wit Entbindung der Unterthanen von Gid und Pflicht. Der Fönig habe bies aufs ſchmerzlichſte empfunden, denn der Schritt ſei ug hort; ihn zwinge aber ſeine Pſticht, für feine. Rechte einzutreten und fie in feinen Gränzen aufrecht zu erhalten. Dieß zeige er (der Gm tend, in Betracht des vielen Unglücks, welchen daraus erfolgen könne, nicht zu geſtatten, e eee e N Koniges zur Ausführung komme ).
Dieſem Manifeſt trat der Abmimſtrator am ®. 8 Schrift entgegen, worin er aus der Geſchichte Prenßene ſeit feiner Eroberung durch den Orden nachzuweisen ſuchte, das Land habe ists und immerdar nur allein deni Orden gehört und gehüre ihen
) Sleidan VIII. 228. 1 e 5
) Die obige Schrift unter dem Titel: Regis Polonise negotia, super quibus orator eiusdem petiit responsum in Comitiis Imperialibus Ratisbonae habitis, Anno 1582 in der erwähnten Druckſchrift des Deutſchmeiſters Wolf⸗ gang Schutztar vom Jahre 1550 und in Dogiel Cod. Polon; IV. nr. CC. p. 288. De Wal VIII. 302. S. Defensio Alberti primi Prussiae dneis Sontra eitationem ab Imperatore ſastam a Legato Poloniae. Regis in B. R. I. Comitiis exhibita. Ratisbonae 1532 iu der Schtift: . Preußen n. ſ. w. S. 68. e er TTE
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noch bis zur Stunde, ſei auch unmittelbar dem Kalfer und Neich unterworfen geweſen; der König von Polen habe ſich auf dem Wage der Mewalt die Herrfehaft über einen Theil des Landes angemaßt, Bine. diefes aber mit keinen Gründen des Rechts als ‚fein: Wien thum machweiſen und als fein Lehen werde es nicht anerkannt: Darum - anch bie ftendhafte Weizrrung mehrer Hochmelſter, dem Polniſchen Könige den Lehenseid zu leiſten. Der Kaiſer habt ſten⸗ den Hochmeifter feinen Meichofürſten und ver Orden den Kaiſer ſei⸗ ws Oberiten genannt, niemals aber den König von Polen. Nui wicht von diefen; ſondern vom Keaiſer habe der Orden ſeine echte und Mrioilegtien und der Deutſchmeiſter feine Regalen! . Seikft Muekgraf Albrecht von Brandenburg habe ſich auf dent Nrichstage zu Nürnberg (1524) dem Kaiſer und Reich incorporirt und ſei für einen Reichs fürſten geachtet worden, mit dem Getübde, daß er dem aiſer und Reich ſich ſtets treu beweiſen wolle. Darum konnte un bewfte- er, als er dem Orden entſagte, dem Könige von Polen unter keinent Recht das Land des Ordens als Lehen zuweiſen und es dieſem entfremden. Du er dieß gethan, iſt er zur Berautwortung vor das Kammergericht geladen und da er nicht erſchienen iſt, durch Ermtenz in die Acht erklärt worden. Diefer Baunſpruch dorf nicht aufgehsben werden und es kann nichts en, daß er zur far digen Vollziehung komme).
Auch die Apologie des Herzogs wurde dem Neichöinge ber- | gelegt. 8. waren vornehmlich drei Anklagen des Dentſchmeiſters, nber; vie er ſich zu feinen Rechtfertigung fehr ausführlich ausliaß; Erſtens daß er Preußen dem Röm. Reiche und dem Orden ent⸗ freundet und in freude Gewalt, an eine weltliche Obeigleit ohne Noth gebracht habe; zweitens daß er gegen Pflicht und Gelübde vas Ordenslleid abgeworfen und ins Weltleben zurückgetreten ſei; drittens daß er Preußen von einem fremden Fürſten als Lehen ar genommen und um es in ſeiner Familie zu vererben, ſich in den ehelichen Stand begeben habe. Alles, was ſich zu des Herzogs Ent⸗ ſchuldigung über Anlaß und Urſachen, die ihn zu ſeinen Schritten
9 Obiges IR nur der weſentliche Inhalt der vera informatio, wie der Dentſchmeiſter ſeine dem Neichstagt vorgelegte Schrift nennt, dat. Ratisbonaę 3. uni 1838 in der Druckſchrift Wolfgang Schutzbars von 1550 Nr. 7 und Bent Nr. & Dog iel IV. 284288. Abſchrift im Archi zu. 5 Sleidan VIII. 228. 2
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wegen arten, nur katzen Faden’ ließ. was dl der Schalft cut 1 gewandt auseinandergeſetzt).
Aber es hatte dieß voch keinen Erg; auch ble Einsprache vo Polniſchen Geſandten fruchtete nicht. Seine Bitte an den Maier; die RNeichsacht gegen den Herzog wieder aufzuheben, leunte nicht erz falt werden,. Indeffen gelang s ihm voch nachmals noch durch driagende Vorſtellung beim Katſer, daß die Acht vorläuſtz auf zwei Jahre ſuspendirt wurde). Obhut Zweifel geſchah diaß aw mlt vurch beſondere Einwirkung ves Nam. Königes Ferdinand und visb⸗ leicht auch ſelbſt des Kaiſers, denn die ernſte Sprache, in ver der önig von Polen durch ſeinen Gefandten feinen. Unwillen über die Acht hatte kund geben laſſen, war auf ſie nicht ohne merklichen Ein vruck geblieben. Erſterer fand es ſogar nothwendig, Feb: und den Kuiſer durch feinen Rath, Joachim Maltzan Freiherrn zu Warten berg beim Könige wegen der Achtserklärung emtſchulvigen zu loſfen Er trug ihm auf, dem Könige zu erkennen zu geben: gegen ihn Babe diefer fich zu bellazen keine Urſache, „deun wir oder der Kaiſer; unſer Bruder und Herr, haben darin für unſere Porſon nichts ge⸗ than, ſondern es iſt mit Recht und durch das kaiſerliche Kannner: gericht geſchehen, und was das echt wirkt und darin erkannt wird; ſteht nicht in unſerer Macht aufzuheben oder abzuthun, wollen uns daher auch nicht verſehen, daß der König das zu einer un einiger Uafrenndlichkeit gegen uns reinen: jolle"*). -. |
Ungern hatte ſich der Deutſchmeiſter dem neuen Bra. in Betreff der uicht fügen müſſen! Er wandte jetzt feine Thätigkeit wieder den inneren Verhältniſſen des Ordens zu. Aber er hatte ven Schmerz, daß bias nur in den e . m. 9
) Die Apologie des Herzogs a im Arch zu PN, daten bei Do- gtel IV. Nr. CCII. p. 289. Ugl. De Wal VIII. 308. Lancizolle 4.
) Wir erfahren dieß durch ein Schreiben des Kurfürſten Joachim ven Brandenburg an den Herzog Albrecht, dat. Köln a. d. Spree Mittwoch nach Purificat. Mariä 1533. Die Suspenfion der Acht war zu Speier am 27. Aug. 1532 ausgeſprochen worden „auf des Polniſchen en ſeeißig m en nothbürftige, gebührliche Fürwenbung.n 5
) Schreiben des Röm. Königes an Joachim Melken, dat. Wien 23 April 1533. Ueber Maltzans Verhältniſſe zum Röm. Könige vgl. Li ſch Abhandlung in den Jahrbüchern des Vereins für Mecklend. Geſch. Jahrgang XX.
) Kirchner Geſchichte von Frankfurt a. M. II. 85. Weber die Auflöſung und Umgeſtaltung des Ordens ⸗ . Convents in eee N. De ‚De Wal Recherches II. 208.
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und im wie ese beim - Gettesdientt abgelelkt, Toner auch an Nürnberg in der dortigen Jacobs⸗Kirche und Fliſabeths ⸗Napelis tretz feines Miderftands vom Nail der Stadt die vom Markgrafen Gearg von Brandenburg estworfene firchenorduung eingeführt un) der gwongeliſche Gottesdienſt angeordnet wurde. Nur noch in ihrem Haufe durften die dortigen Orders brüder fortan ihre vergeſchrie⸗ benen Zeiten halten). Auch in Göttingen ſtellte man an den Laud⸗ kemthur von Sachsen das Verlangen, einen Lutheriſchen Prediger auzuftellen, desgleichen zu beſolden. Gs ward Beides zurückgewieſen und ann hoffte, der Herzog Erich von Braunſchweig werde auf eee e 61 ne . | Auch ma andern Orten geliehen. allerlei Singriffe, in des Or⸗ ders alte Orbamgen uud Nechte. Obgleich er ſich ſeit Jahren immer hon neuem mit ſchweren Koſten zum Türken krieg hatte rüſten müſſen (ſelbſt noch in dem letzten Jahre), fo verlangte der Erz; biſchof Johann, von Trier vom Landlomthar zu Koblenz doch uach eine Türlenſtener von 500 Goldgulden und ließ ſich nur ert denn zu einer. Exmdpigung bis auf- 300 bereit finden, als ihm vom Laud⸗ kemthur ein prächtiges Roß geſchenkt wurde). Auch mit dem Erg kiſchof von Mainz lag der Dentſchmeiſter über eentherrliche und andere obrigkeitlichen Rechte in Betreff ihrer Unterthanen lange itz Streit und auch hierbei mußte endlich in einem Vertrag der Orden. auf manche ſeiner Rechte, wie etz ſcheint, Verzicht leiten). 2n gleicher Weiſe hatte fh der Pfalzgraf Otte Heinrich er⸗ laut, von den Renten, Zinſen und Gülten der Ordenshäuſer zu Ulm, Wörth und Regensburg, fowie des Hoapisals zu Nürnberg eine neue Steuer zu fordern und die der Gerichtsbarkeit des Hauſes M.. Ulm usterwarfenen Unterthanen mit mancherlei Auflagen zu . Dieß und die einlaufende Klage über die Parteiungen in der Ballei Utrecht und über die orbnungswidrige Amtsverwal⸗ tung des dortigen Lanbkomthurs veranlaßten den Deutſchmeiſter zur Berufung eines Provinzial-Kapitels in Mergentheim. Es ward be⸗ ſchloſſen, dem Pfalzgrafen zuerſt in Güte vorstellen a laſſen, daß
* 9 Genie Nachricht in der Bibliothel zu Barden ?) Verhandlung im R. ⸗Archin zu Stuttgart. | ) Archiv zu Koblenz. * Vertrag, dat. Donnerſtag nach S. Viti 1533 bei A Iv. 73. Der Vertrag, wie wir ihn haben, iſt etwas unverſtändlich. er
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der Orben nich feinen Peirilegien zu felchen Stern mit, nien verpflichtet ſei, und wenn er der Bitte, ſte abzuſtellen, kein Gehör gebe, ihn daun vor dem Kammergericht zu belangen. Indeß zug ſich der Streit über dieſe Sache doch noch einige Jahre hin). In Betteff der Ballei Utrecht fand man rathſam, durch einige abgeord⸗ nete Viſitatoren zuerſt eine genaue Unterſuchung und * legung vornehmen zu laſſen und wenn fie die Unordaunger nicht 5 konnten, 8 va EN mit e . ine Aach die Aufnshwe nener Ordensbrüder mußte ie biefem Su pitel wieder zur Verhandlung kommen. Der Zudrang zum Orden war zwar unter dem Deutſchen Adel immer noch bedeutend genug und den Landkomthuren ward wohl hie und da auch noch gergönntz geeignete Nitterbrüver in ihren Balleien in den Orden einzukleiden“). In ſehr vielen Ordenshäuſern aber fehlte es zur Abhaltung des Gotteskienftes an den nithigen Prieſterbrüdern. Ge wurde daher beſchloſſen: Jeder Komthur ſolle ſich nach gelehrten Perſonen ums ſehen, die nach Ordensbrauch zu Prieſtern geweiht in einem Ordens hanfe den Gottesvienſt fo kange beſorgen wollten, bis mon ihnen eine erledigte Ordenspfründe zu ihrem geziemenden Unterhalt werde anweiſen können). Sehr viel Sorge machte dem Deutſchmaiſter ein gewiſſer Maria: Worfig ), den ihm nicht nur der Möm. König und mehre Kurfürften, ſondern ſelbſt der Kaiſer und der Papſt zur Aufnahme in den Orden empfohlen hatten. Da er aber weder ein Deutſcher war, noch auch die erforderlichen vier Ahnen hatte, ſe ward beſchloffen, dem Nöm. Könige vorzuſtellen, zu welchen üblen Folgen für den im Orden beſtudlichen Adel eine folche Abweichung von dem alten Orvensgeſetz führen werde, und ihn zu bitten, zur Aufrechthaltung ber alten: Sabang von ſeinem ee eher
9 Kaptel⸗Verhaublungen zu Mergentheim, dat. Montag dos geonfarbi (10. Nov.) 1533. Der Streit war auch im J. 1536 noch nicht geſchlichtet; der Pfalzgraf erhob ſeine Forderungen von neuem, dehnte ſie ſogar noch weiter aus. Der Orden beſchloß nun, mit feiner lage an ii er zu m zu Archw zu Stuttgart.
) Verhandlung im A.-Archie zu euungert
) Wy mar Kapitel⸗Berhandlungen 33. *
) Kapitel⸗Verhandlung im N.⸗Archiv zu 8 An er bunte man einem ſolchen Prieſter nur ungefähr 10 Gulden versprechen.
) De Wal Recherches II. 347 nennt ihn nach einem Breve zn. au vom J. 1533 Marius Barziz Italien.
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werde er dieß nicht genehmigen, To ſolle ihm erklärt weten: die Sache gehe nicht den Deutſchmelſter und die Ballei Franken allein en, ſondern fie müſſe einem General⸗Kapitel vorgelegt werden * bis dahin auf ſich beruhen).
Der Dentſchmeiſter hatte jedoch in die Stiepeaſton der Acht nicht eingewilligt und ſie gar nicht anerkannt; er betrieb vielnuhr tyre Ausführung fort und fort mit allem nur möglichen Eifer) und es gelang ihm fogar, ein neues Executorial⸗ Mandat der Acht mit einer Citation gegen die Prälaten, Nitterfchaft und alle übrigen Unterthauen des Herzogs auszuwirken. Um fo tätiger aber nahmen ſich jetzt auch des letztern Freunde der Sache an, Sein Bruder Markgraf Georg hatte ſich um Aufhebung des Straf- Evicts an den Röm. König gewandt und erhielt die Antwort: Es liege zwar nicht in feiner Gewalt, ein ſolches Geſuch zu erfüllen, komme aber künftig die Sache an Orte, wo es ſich zebühre, ſo wolle er, wenn er dann auweſend ſei, darin gern alles mögliche Ente fördern, fo welt es ihm nur unverweislich fein könne ). Außerdem betrieb er mit dem Kurfürſten von Sachſen und Dem Laudgrafen von Heſſen aufs eifrigſte die Zuſammenkunſt der evan⸗ geliſchen Stände auf einem Tag zu Nürnberg, wo die Sache bes Herzogs ein Hauptgegenſtand der Berathung fein ſollte).
Der König von Polen ſetzte gleichfalls Alles in Bewegung, um die Ausführnag der Acht zu hintertreiben. Dem Nm. Könige er⸗ klärte er: er werde; da die Acht im vorigen Jahre ſuspendirt, aun aber durch ein Executorial⸗ Mandat doch wieder publicirt ſei, unter feinen Rmſtänden dulden, daß ihm fein rechtmäßig zugehöriges Land von irgend jemand entriffen oder auch nur beunruhigt werde. Den Präſiventen des Neichskammergerichts ſtellte er die aus ihrem Man⸗ dat nothwendig erfolgenden Gefahren vor und verlangte deſſen Zurück⸗ nahme. Die Kurfürſten wies er darauf hin: das Mandat könne
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9 Bapiei-Berkanbtung vom 10. November 1533 im R.⸗Archiv zu Stutt⸗ gart. Wahrſcheinlich gingen ähnliche Vorſtellungen auch an die übrigen Empfeh⸗ lenden. Am meiften fand man es auffällig, daß unter dieſen auch der Rap war, der dem Orden mehre ſeiner e in Falten entzogen hatte.
2) De Wal VIII. 304.
J Schreiben des Markgrafen Georg von Brandenburg, dat. Ouelzbach
Sonnt. Iuvocavit 1534. Die Antwort des Röm. Königes war vom 23. Jan.
) Schreiben des Markgrafen Georg, dat. Onolzbach Freitag nach Juvo⸗ cavit 1684.
vom - Waminiitrator: beim Kammergericht nur erfchlichen fein, denn bei der geneigten Geſinnung des Kaiſers gegen ihn (den König) ſei nicht zu glauben, daß dieſer es verfügt habe. Die Sache des Her⸗ zogs ſei zugleich auch die ſeinige. In gleicher Weiſe ſuchte er durch die Reichs ſtädte, an die er ſich wandte, dahin zu wirken, daß das Achtsmandat widerrufen werde. Vor Allem aber ſprach er ſein großes Befremden über den Vorgang der Dinge in einem Schreiben an den Kaiſer aus, ihm erklärend: Was gegen den Herzog geſche⸗ hen ſei, müſſe er anſehen, als gegen ihn ſelbſt geſchehen; es betreffe ſein Eigenthum und ſeine Rechte, die er ſich nicht entfremden laſſen werde. Er, der Kaiſer als Oberſter und Präſes der Gerichte möge dem Kammergericht befehlen, das Achtsmandat zurückzunehmen oder es ſelbſt für ungültig erklären ). Ä
Der Kaiſer, der damals in Spanien verweilte, kam in Ver⸗ legenheit, ihm war die Sache ſehr unangenehm; er trug dem Röm. Könige auf, den Deutſchmeiſter in irgend einer Weiſe zur Ein⸗ willigung in die Suspenſion der Acht zu bewegen. „Wiewohl die Sache, ſchrieb er ihm, eine gerichtliche und im Rechte ſchwebend iſt, darin uns weiter und anders, denn was Recht und des Reichs Orduung vermögen und ausweiſen, nicht wohl zu thun gebührt, fo wollten wir dennoch ſeiner Lieb (dem Könige von Polen) aus be⸗ ſonderm guten, freundlichen Willen, in dieſer und auch andern bil⸗ ligen Sachen unſeres Theils, ſoviel uns das gebühren will, gern millfahren und uns dermaßen beweiſen, daß feine Lieb ſolchen un⸗ fern freundlichen, brüderlichen Willen und Neigung ſpüren möchte“). Daſſelbe meldete er auch dem Könige ſelbſt; er möge die ihm uns angenehme Sache gern beſeitigen und er (der König) habe recht, wenn er annehme, daß die Acht nicht von . ausgegangen oder mit feinen Willen gefchehen ſei ).
Mittlerweile hatten ſich der Kurfürſt von Suchen, der Land⸗ graf von Heſſen und mehre andere evangeliſche Fürſten über einen Verhandlungstag, der zu Nürnberg in der Mitte Mai gehalten werden ſollte, vereinigt. Da man dort auch über des Herzogs
) Sämmtl. Schreiben des Königs v. Polen, dat. Vilnse XI u. XII Martii 1584 bei Dogiel Cod. Polen. IV. 294— 297. Y) Schreiben des Kaiſers au den Röm. König, dat. Palentia V Aug. 1534. 9) Schreiben deg, Keiſers an den König v. Polen, dat. Palentia VII Aug. 1554. Beide Schreiben in Abſchriſt im Archiv zu Königsberg. . eit, . Oeutſchs Orden. II. 5
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Angelegenheit berathen wollte, jo ſandte er an die Abgeordneten feines Bruders Georg eine Inſtruction dahin, um vie Yärften über den Stand ſeiner Sache zu unterrichten). Kaum aber hatte der Deutſchmeiſter erfahren, der König von Polen und ver Herzog don Preußen hätten bei den Fürſten darauf angetragen, den letztern und die Lande Preußen mit in den Nürnberger Religionsfrieden aufzu⸗ nehmen, als er fofort erklären ließ: auf den „vermeinten Herzog,“ der ſich vom Kaiſer und Reich getrennt, könne ſich diefer Friedens vertrag nicht erſtrecken; als Aechter ſei er dazu ohnedieß nicht wür⸗ dig und dem Kaiſer werde es zur Schmach gereichen, mit ihm als Aechter in Gemeinſchaft zu treten; auch handele es ſich zwiſchen ihm und dem Orden nicht um die Religion, ſondern um Land und Leute ). Die Sache des Herzogs kam nun zwar auf dem Tage zu Närnberg nicht zur näheren Verhandlung. Die evangeltſchen Stände aber entwarfen an das Kammergericht, weil es ungeachtet des vom Kaiſer befohlenen Stillſtandes aller Streithändel in Sachen der Religion und andern dahin gehörigen Verhältniſſen unbefugt zu procediren fortfuhr, eine Recuſation, worin fie fein Verfahren für Ordnungs⸗ widrigkeit und Ungehorſam gegen des Kaiſers Befehl erklärend Alles, was es irgend vornehme, als ungültig verwarfen: eine Erklärung, die auch auf die Achtsſentenz gegen den Herzog bezogen werden konnte ).
Den Deutſchmeiſter drückten aber um dieſelbe Zeit noch andere ſchwere Beſorgniſſe. Es iſt bekannt, daß im Mai, während der Kaiſer in Spanien und der Röm. König in Ungarn beſchäſtigt waten, der Landgraf Philipp von Heſſen und der vertriebene Her⸗ zog Ulrich von Wirtemberg plötzlich mit einer beträchtlichen Heer⸗ ſchaar in Schwaben einſtürmten, um dem letztern feine Herrſchuſt wiederzugewinnen ). Da der Landgraf dem Orden ſich längſt nichts weniger als geneigt gezeigt und Herzog Ulrich mit dem Deutſch⸗
) Schreiben des Markgrafen Georg von Anſpach, dat. Onolzbach 7. April 1534. Schreiben des Herzogs Albrecht an den Kurf. von Sachſen und den Landgrafen von Heſſen, dat. 13. u. 15. April 1534.
2) Nachricht aus dem R.⸗Archiv zu Stuttgart.
9) So nach einem Bericht über die Tagsverhandlungen zu 1 Nurnberg (im Archiv zu Königsberg), wo auch die Urſachen angegeben werden, warum über des Herzogs Sache nicht beſonders verhandelt wurde.
9) Rommel Geſch. von . Iv. 189-158. Kuchenbeeker Anal. Hassiaca a I. 35—86.
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meiſter wegen Steuerforderungen im Streit lag), jo war für die nahe liegenden Ordenshänuſer bei dem Kriegsſturm viel zu fürchten. Während daher das Kriegsheer der Fürſten noch bei Laufen am Weder lag, bot der Deutſchmeiſter alle Kräfte auf, die Häuſer Herneck, Neckarsulm und Stocksberg fo ſtark wie möglich zu be mannen und um jeden Anlaß zu Feindſeligkeiten zu vermeiden, er⸗ ließ er an die Unterthanen der genannten Häuſer die Anweiſung, die beiden Fürſten auf ihre ‚Derperumg ſoviel möglich mit ar mitteln zu verſehen ).
Nach allen dieſen Verhältniſſen blieb nun zwar dem Deutſch⸗ meiſter vorerſt nur wenig Hoffnung, daß es zur Execution der Acht gegen den Herzog von Preußen kommen werde; ein Geſandter des Röuiges von Polen fand beim Röm. Könige in Wien nicht nur eine äußerſt freundliche Aufnahme, ſondern erhielt von dieſem auch die Nachricht, daß auf des Kaiſers Befehl an den Deutſchmeiſter Geſandte abgefertigt ſeien, die zwiſchen dieſem und dem Herzog Albrecht eine friedliche Unterhandlung einleiten ſollten ). Allein jener mochte wohl bald einſehen, daß auf dieſem Wege für den Or⸗ den nicht viel zu gewinnen ſei, zumal wenn er in die Suspendirung der Acht, wie man von. ihm verlangte, werde eingewilligt haben. Er berief daher im December ein Provinzial⸗ Kapitel nach Horneck und es ward da beſchloſſen: eine Geſandtſchaft“) ſolle dem Röm. Könige vonſtellen, welche Nachtheile für den Kaiſer, den König, das ganze Reich, zumal auch für den Adel und den Orden eine Aufhe⸗ bung der Acht haben werde; wie in Preußen geſchehen, könne leicht Aehnliches auch mit Fipland verſucht werden u. ſ. w. Man fand im Kapitel zugleich rathſam, den ganzen Adel in Schwaben, Bahern, Franken und am NMhein aufzufordern, in ſeinem eigenen. Intereſſe durch eine e an den Röm. König eruſte Vorſtellungen richten
) Der Herzog belegte nämlich ſogleich die Ordeuspfarrer mit einer drücken⸗ den Steuer. R.⸗Archiv zu Stuttgart.
e) Jaeger V. an. 1534. Bekanntlich bedrohte Philipp auch die Oeſter⸗ reichiſchen Lande, bis Herzog Georg von Sachſen einen e vermittelte. Kuchenbecker 36.
) Schreiben des Geſandten Felir Stanz von Alden, dat. Wien 1. Nov. 1534. „Der Röm. König habe ſich gegen den König von Polen hoch erboten und fei gut Polniſch.
) Als Geſandte wurden l ie ea zu⸗Kapfenburg. Graf Jo. haun von Hohenlohe und der Coadiutor der Ballei rn Erasmus Frei⸗ herr zum Thurn.
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zu laſſen, und man beſchloß endlich, unter keiner Bedingung von Seiten des Ordens in „die Anſtellung der Acht einzuwilligen, viel⸗ mehr aufs heftigſte dagegen zu arbeiten und zu proteftiren )“.
Auch die innern Angelegenheiten des Ordens kamen in dieſem Kapitel mehrfach zur Sprache. Der Deutſchmeiſter hatte in den letzten vier Jahren in mehren Balleien Viſitationen vornehmen laſſen, in einigen ſich ihnen auch ſelbſt unterzogen). Da man unter andern Mängeln hie und da auch Unregelmäßigkeiten im Or⸗ densbuche gefunden hatte, ſo kam die Frage zur Berathung, wie und durch wen es in eine beſſere Ordnung gebracht werden könne. Bei den abweichenden Meinungen der Gebietiger konnte man ſich darüber noch zu keinem feſten Beſchluß vereinigen. Dagegen fand man es bei der bedeutenden Zahl von Ordensrittern, die ſeit dem Abfall Preußens in die Balleien Franken, Koblenz, Oeſterreich, Lo⸗ thringen und a. d. Etſch hatten aufgenommen werden müffen, ſehr nothwendig, jetzt bei der Aufnahme mit großer Strenge und Vor⸗ ſicht zu verfahren. Mehren, die ſich angemeldet, wurde ſie daher in dieſem Kapitel verweigert, weil man ihren Lebenswandel nicht ganz tadellos fand ).
Es kamen ferner in dieſem Kapitel auch Anklagen gegen einige Gebietiger zur Sprache. Sie waren vornehmlich gegen den Land⸗ komthur von Heſſen und den Komthur zu Straßburg gerichtet, weil ſie an dem erwähnten Kriegszuge des Landgrafen von Heffen Theil genommen hatten. Da ſich jedoch ermittelte, daß erſterer aus drin⸗ gender Noth und zur Verhütung großen Schadens für den Orden, auch mit Vorwiſſen des Statthalters des Meiſters ſich dem Zuge angeſchloſſen, ſo ward er für entſchuldigt erklärt; nicht ſo der Kom⸗ thur, bei welchem dieſe Umſtände nicht obwalteten. Man beſchloß indeſſen dennoch, die Sache dießmal mit Stillſchweigen zu übergehen. Nicht ſo nachſichtig verfuhr man gegen den Komthur zu Weinheim Hans von Ehingen, der einen Knecht, welcher ihm einiges Silber, Betten u. a. geſtohlen, ſo gemißhandelt hatte, daß er durch einen Fall vom Pferde zu Tode gekommen war. Es wurde ihm die Strafe zuerkannt: er ſolle, nachdem er ſich mit den Verwandten des
1) Kapitel⸗Verhandlungen zu Horneck, dat. Montag nach Luciä 1534 im R.⸗Archiv zu Stuttgart.
) Jaeger V. an. 1534.
) Kapitel⸗Schluß zu Horueck a. a. O.
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Enechts verglichen, in einer einſamen Kammer eine Zeitlang einge⸗ ſchloſſen nur Knechtsſpeiſe und Waſſer erhalten und dann in ein anderes Amt verſetzt werden, wobei er noch die Warnung bekam: er ſolle ſich fortan „des Stolzierens, Prachtens und anderer Ueppig⸗ keiten und Leichtfertigkeiten enthalten, deren er beſchuldigt worden!).
In Folge der letzten Verhandlungen erließ bald darauf der Deutſchmeiſter in alle Balleien die Verordnung, daß fernerhin bei Vermeidung ſtrenger Strafe kein Ordensritter ohne des Meiſters ausdrückliche Einwilligung ſich in fremden Kriegsdienſt begeben folle*). Wir hören auch, daß er damals eine Münze ſchlagen ließ, auf welcher ſich das Wappen eines Hochmeiſters in Preußen befand, ſie ſoll aber an Silber ſo geringhaltig geweſen ſein, daß mehre Fürſten ihre Annahme in ihren Landen nicht zuließen ). In der Sache gegen den Herzog von Preußen blieb er fort und fort unermüdlich thätig, immer gingen neue Botſchafter oder Briefe bald an den Röm. König, bald an das Kammergericht, bald an verſchiedene Reichsſtände. Dürfen wir aber den Berichten glauben, fo hatten ſie überall wenig Wirkung und nirgends fanden die Bitten Gehör. „Das Kammergericht nimmt Geld und ſchreibt dafür Briefe, ſagt ein aufmerkſamer Beobachter der damaligen Ereigniſſe, die Deut⸗ ſchen Herren laufen, bitten und flehen, werden aber zur Zeit nicht gehört“). Es wachte auch der Gedanke auf, den jungen Pfalz⸗ grafen Friedrich, wenn es der Kaiſer genehmige, zum Hochmeiſter zu erwählen; man hoffte, er werde dann Preußen mit Hülfe be⸗ freundeter Fürſten für den Orden bald wieder gewinnen. Der Deutſchmeiſter ſcheint für dieſen Plan ſehr thätig geweſen zu ſein; er ſcheiterte aber an Friedrichs Willen, der ſich darauf nicht ein⸗ laſſen mochte). „Die Dentſchen Herren, ſchreibt ein Zeitgenoſſe,
) Kapitel⸗ Verhandlungen zu Horneck a. a. O. Daß in dieſem Kapitel dem Deutſchmeiſter das Hans Mergentheim als Reſidenz wieder auf 10 Jahre zuge⸗ wieſen wurde, iſt früher ſchon erwähnt worden.
) Jaeger V. an. 1535. |
) Schreiben Georgs von Heideck, dat. Neuburg 14. Februar 15885.
) Schreiben des Dr. Johann Apel, dat. Nürnberg 25. Februar 1535. In einem Schreiben vom 8. April ſagt er: „Jedermann ſieht, daß der Orden Schan⸗ den halber mit der Acht hat fortfahren müſſen. Aber ſie haben nicht Geld dazu und ob fie es haben, wollen fie es nicht darſtrecken. |
) Schreiben des Kaspar Plattner an Herzog Albrecht, dat. 13. Februar 1585. Schreiben des Herzogs Albrecht an den Herzog von Jülich, dat. Wilna
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And felbft unter einander nicht einig, jeder ſtrebt nur nach einem guten Amt und nach fetter Weide. Sie haben ſelbſt wenig Ber trauen zu ihrer Sache. Am Willen fehlt es ihnen nicht, aber am Vermögen, fie haben's im Sinn, nur nicht in der Taſche, alſo if ihnen mit der Taſche auch der Muth entfallen“ ). Es ſah aller⸗ dings in vielen Ordenshäuſern traurig genug aus. Der alte ehe⸗ maliche Oberſte Marſchall Graf Wilhelm von Eiſenberg, jetzt Kom⸗ thur zu Mainz, klagt dem Herzog Albrecht, daß die Einkünfte ſeines Hauſes kaum nur 300 Gulden betrügen und er mit großer Noth kämpfe; er bittet daher um die Fortzahlung der 100 Gulden, vie ihm der Herzog früher als Hochmeiſter vom Landkomthur an der Etſch jährlich hatte entrichten laffen ). Der Hauskomthur zu Nürnberg konnte einen Ordensritter, der ihn beſuchte, in der ſchlech⸗ ten Kleidung die er trug, kaum wieder erkennen. „Ach, es wird bald gar mit uns aus ſein, erwiderte dieſer, ich möchte auch gern auf einer beſſern Weide ſein, aber es will mir niemand weichen; hat jetzt einer ein gut Amt, ſo bleibt er darauf, man gebiete ihm, was man wolle“ ).
Es verbreitete ſich aber im Frühling 1536 doch wieder die Nachricht, es ſei dem Deutſchmeiſter dennoch gelungen, mit dem Pfalzgrafen Friedrich, der ſich vor kurzem mit der Tochter des Kö⸗ niges Chriſtiern LI von Dänemark vermählt, ein Bündniß zu ſchließen, um Preußen durch ihn für den Orden wieder zu gewinnen). Der König von Polen, der dieß erfuhr, ließ alsbald durch eine Bat⸗ ſchaft dem Kaiſer ernſtlich vorſtellen: er möge die Unruheſtifter zur Ruhe verweiſen; wo nicht, ſo werde er mit den Unchriſten, mit denen er jetzt Krieg führe, Friede ſchließen und dann mit ſeiner ganzen Macht ſeine Lande gegen ſeine chriſtlichen Feinde zu ver⸗
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27. Februar 1535. Schreiben Georgs v. Heideck, dat. Neuburg Sonntag nach Jacobi 1535.
) Schreiben des Dr. Johann Apel, dat. Nürnberg 8. Nov. 1535.
) Schreiben des Grafen Wilhelm von Eiſenberg, dat. Mainz am T. Mat⸗ thäi 1535.
) Schreiben des Dr. Johann Apel, dat. Nüruberg 8. Nov. 1585.
) Schon im Januar 1536 warnt der Kurfürſt von Brandenburg in einem Schreiben, dat. Cöln a. d. Spree Dienſtag nach Antonii 1536, den Herzog Al⸗ brecht wegen des Pfalzgrafen und des Deutſchmeiſters zur Vorſicht. Bock 248. n 455.
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theidigen fuchen). Man ſtand in Folge deſſen von dem Unter⸗ nahmen ab .
Bald darauf berief der Deutſchmeiſter zum 27. März ein Ge⸗ neral-⸗Kapitel nach Mergentheim, ſeit ſieben Jahren das erſte wieder. Man beſchleß zunächſt, beim Kaiſer oder auf nächſtem Reichstage auf Exteutien der Acht und auf Reſtitution Preußens anzutragen, beim Papſt aber möglichſt bald einen Baunfluch gegen den abtrün⸗ nigen Hochmeiſter auszuwirken). Es kam dann auch wieder die nothwendige Umformung des Ordensbuchs zur Sprache. Man ſchlug zu einer gründlichen Reviſion deſſelben einige Komthure, Prieſter und den Trappier zu Frankfurt vor. Dann ſollte es mit dem un⸗ längſt veformirten Ordensbuch des Johanniter⸗ Ordens verglichen, vou einigen Landkamthuren und Gelehrten mit aller Vorſicht ge⸗ prüft, verbeſſert und verändert, endlich einem General⸗Kapitel vor⸗ gelegt und zur nochmaligen Prüfung und etwanigen Vorſchlägen dem Meiſter von Livland und jedem Landkomthur und Statthalter ein Exemplar zugeſandt werden. Habe man ſich dann über Alles in ſolcher Weiſe vereinigt, ſo wollte man es dem Kaiſer und dem Papſt zur Beſtätigung vorlegen laſſen ).
Der Vorſchlag des Deutſchmeiſters, den Orden wegen der viel fachen Irrungen und Beſchwerden, in die er von Tag zu Tag im⸗ mer mehr verwickelt werde, in den erneuerten kaiſerlichen Bund aufnehmen zu laſſen, um an dieſem eine neue Stütze zu gewinnen, wurde vom Kapitel nicht genehmigt, weil man daraus neu entſprin⸗ gende Laſten und Verpflichtungen fürchtete ).
In der Ballei e hatte ſich Herzog Georg von Sachen
1) Anſtruetion des Königes für den Geſandten, Anfangs re 1536. Schreiben deffelben an Herzog Albrecht, dat. Vilnse III. Mart. 1536.
2) Nach einem Schreiben des Grafen Wilhelm von Henneberg, dat. Maß⸗ feld Sonutag nach Vincula Petri 1536 wax jedoch noch Anfangs Auguſt im Wildbad zu Ems von dem erwähnten Plan die Rede.
) Und zwar mit einer invocatio brachii secularis — Aus zwei Schreiben des Markgrafen Georg von Anſpach vom Sonntag Palmar. und Montag nach Inbllate 1586 erfahren wir, daß auch ein Bevollmächtigter des Meiſters von Livland; im Kapitel anweſend war.
9) Die ſorgſame Berathung über dieſen Gegenstand in den kapitel Ber- handlungen zu Mergentheim am Sonnt. Lätare 1536 im R.⸗Arch. zu Stuttgart.
e) Man wollte erſt zuſehen, ob die Beſchwerden in der Bundesordnung durch den Beitritt mehrer Stände nicht noch vermindert würden. Vgl. a Geſch. der Deutſchen IV. 164. |
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das Recht angemaßt, bie unter ſeinem Schirm liegenden Orbenehänfer Zwetzen, Liebſtädt, Nägelſtädt und Schillen gleichſam als ſein Eigen⸗ thum viſitiren, ſich darin Rechnung ablegen und Alles inventariſtren zu laſſen. Da er nach vielen Verhandlungen darüber dennoch bei dieſem Eingriff in die Rechte des Ordens beharrte, mußte man end⸗ lich beim Kammergericht ein Inhibitionsedict gegen m auswirken, welches das Kapitel jetzt in die Ballei ſandte.
Die übrigen Berathungen des Kapitels betrafen größten Theils die nicht eben erfreulichen finanziellen Verhältniſſe des Ordens. Die Streitſache mit dem Herzog von Preußen hatte theils für aus⸗ gewirkte Urtheilsbriefe, für die Achtserklärung und Executionsmau⸗ date, theils für die fortwährenden Geſandtſchaften nach Wien, Nom und an viele Fürſtenhöfe ſo bedeutende Koſten veranlaßt, daß das Kapitel ſich genöthigt ſah, jede Ballei auf drei Jahre zu einer jähr⸗ lichen Beiſteuer von hundert Gulden zu verpflichten. Außerdem hatten ſich auch am Hofe des Deutſchmeiſters die Geſchäfte in den auswärtigen Angelegenheiten des Ordens ſeit längerer Zeit ſo ſtark vermehrt, daß er es nothwendig fand, noch mehr Räthe und andere geſchäftskundige Perſonen in Dienſt zu nehmen, weshalb er im Kapitel ebenfalls eine genügende Hülfsſteuer von Seiten der Balleien in Antrag bringen mußte und ſie wurde ihm von den Landkomthuren auch bewilligt )). Ä
Im Auguſt dieſes Jahres mußte der Deutſchmeiſter ſchon wie⸗ der ſeine Gebietiger zu einem Kapitel nach Mergentheim berufen. Der Kaiſer hatte zu ſeinem damaligen Kriegszug gegen Franz von Frankreich auch die Beihülfe des Ordens in Anſpruch genommen. Man beſchloß, ihm einen Reiterhaufen von 50 Mann zuzuführen, deren Koſtenanſchlag von 5000 Gulden auf die Balleien verhält⸗ nißmäßig angewieſen wurde ). Es ward ferner beſtimmt, daß die jedesmaligen Kapitelskoſten, deren Bezahlung für den Deutſchmeiſter man beſtritten hatte, von den Landkomthuren getragen werden müß⸗ ten, wie dieſer es als alten Gebrauch nachgewieſen hatte ).
) Kapitel⸗Verhandlungen zu Mergentheim vom 27. März 1536 im N.⸗Arch. zu Stuttgart. Wir erfahren aus dieſen Verhandlungen, daß der Orden auch jet noch die auf feinem Haufe im Rom liegende Verpflichtung hatte, jedes Jahr ein Fräulein mit 30 Ducaten auszuſtenern und den Mönchen 8. Marino norae 10 Ducaten zu entrichten.
*) Jaeger V. an. 1536.
) Jaeger IV. 74.
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Wie mit Herzog Georg von Sachſen, fo lag der Orden jetzt auch mit dem Herzog Ulrich von Wirtemberg im Streit. Weil man die von ihm verlangte Geldhülfe zur Deckung ſeiner Kriegs⸗ koſten verweigert hatte, ſo war von ihm an die Ordensunterthanen in ſeinen Landen das Verbot ergangen, niemand ſolle fortan dem Orden ſeinen Zehnten oder irgendwelche Nutzungen und Gefälle mehr entrichten. Um nicht durch Nachgiebigkeit in des Herzogs
g andern Fürſten in ähnlichen Dingen ein Beiſpiel zu geben, ward beſchloſſen, dieſen neuen Eingriff in die Freiheiten des Ordens dem nächſten Bundestag zur Entſcheidung vorzulegen ). Dieſe Streitigkeiten legten jetzt wieder die Frage nahe und wie es ſcheint hatte dazu auch der Kaiſer aufgefordert: ob es für den Or⸗ den nicht rathſam ſei, ſich ebenfalls dem neuen kaiſerlichen Bund anzuſchließen oder doch eine Anzahl ſeiner Häufer in denſelben auf⸗ nehmen zu laſſen. Man entſchied ſich jetzt dahin: es ſollten zuvor durch einen Abgeordneten über die innern Verhältniſſe des Bundes genaue Erkundigungen eingezogen und dann durch die Rathegebietiger ein weiterer Beſchluß gefaßt werden ).
Vom Deutſchmeiſter und dem Orden hatte Herzog Albrecht jetzt kaum noch etwas zu fürchten, denn wenn jener auch immer wieder durch Sendboten bald den Kaiſer, bald den Röm. König dringend um Execution der Acht erſuchen ließ) und man dem Herr zog auch meldete: „man feiert keinen Tag im Orden, man ſchiebt und treibt am Rädlein, wie man Euch doch ein Bankett bringen kante ), fo durfte er doch darauf rechnen, daß die Kurfürſten von Sachſen und Brandenburg, der Landgraf von Heſſen und mehre andere ihn nie ohne Hülfe laſſen würden. Sie hatten ſich von neuem an den Kaiſer um Aufhebung der Acht gewandt); des⸗ gleichen nahm ſich der König von Polen der Sache des Herzogs wie feiner e immer mit e Eifer an. Der Herzegs Otto
) Berbandlung im Kapitel zu Mergentheim um Bartholomäi > im N.⸗Archiv zu Stuttgart.
9) Kapitel⸗Schluß a. a. O. Es wurde in dieſem J. 1536 vom Venti meier auch beſtimmt, daß der Landkomthur von Weſtphalen fortan feinen “en Bohafisg im Haufe zu Otmarsheim haben ſolle. Jaeger IV. 75. 2555
) Schreiben Georgs v. Heideck aus dem J. 1537.
) Schreiben des Markgrafen Georg von Anſpach. 1587.
) Dankſchreiben des Herzogs Albrecht an den Landgrafen von Heſſen, dat. Königsberg 14. Mai 1537.
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Heinrich von der Pfalz drang beim Deutfchmeifter mit allem Craft darauf, ſich mit dem Herzog in gütliche Verhandlungen einzulaſſem, ihm vorſtellend, welche bedenkliche Folgen es für den ganzen Orden haben konnte, wenn der Streit nicht ausgeglichen würde). ;
Die Thätigkeit des Deutſchmeiſters ward auch bald durch die inneren Angelegenheiten ſeines Ordens wieder mehr in Anſpruch genommen. Man griff wieder von mehren Seiten in ſeine alten Vorrechte ein. Wie mit mehren andern Fürſten, ſo lag er auch mit ben Pfalzgrafen Frievrich und Otto Heinrich lange Zeit in Streit wegen der fortwährenden Beſtenerungen und Ungelder, womit ſte die Ordensunterthanen in ihren Landen belafteten. Man er⸗ kannte nun zwar wohl, man dürfe eine ſolche Verletzung der Frei⸗ heiten des Ordens nicht auf ſich beruhen laſſen, theils ſchon weit die Ordensunterthanen ohnedieß zu Zins und Gülte an die Ordens⸗ häuſer verpflichtet ſeien, theils weil leicht andere Fürſten bale gleiche Anforderungen erheben würden und man überhaupt auch ſchuldig fei, die Unterthanen vor unrechtmäßigen Belaſtungen zu ſchützen; allein die Richtung der Zeit gebot zugleich, in ſolchen Ver hälmiſſen nur mit möglichfter Vorſicht und Schonung gegen die Für⸗ ſton einzuſchreiten. So fand man rathſam, dem Pfalzgrafen Otte Heinrich lieber freiwillig ein gewiſſes jährliches Ungeld zu bewilligen und ihm zu Gefallen auch auf die von ihm bereits eingenommenen Steuern keine weitern Anſprüche zu erheben; nur folle er dagegen ver Freiheit des Ordens gemäß deſſen Unterthanen fortan mit Steuern und allen andern Auflagen unbeſchwert laſſen, wo nicht, fü beſchloß man, gegen ihn den Weg des Rechts einzuſchlagen ). In gleicher Weiſe maßten ſich der Burggraf und die Ganerben der Burg Friedberg (an ver Usbach) das Recht an, gegen altes Ders kemmen „auf des Ordens Landſiedel und Gültleute zu Kloppenheim und andere im freien Gericht geſeſſenen Ordensunterthanen eine Bete zu ſchlagen“ ). Der Orden aber fah dies ebenfalls für eine ordnungswidrige Anmaßung an und der Deutſchmeiſter erſuchte ſie, davon ohne weiteres . drohend, widrigen Falls nach der
* ‚Schreiben 8 von Heide, dat. Neuburg 15. Kork 1887. Der Deutſchmeiſter hatte dem Herzog erwidert: Ohne Wiſſen des Lioländiſchen Mei⸗ ſters könne die Sache nicht beendigt werden.
) Verhandlungen im Geſpräch zu Ellingen 1587 im N.⸗Arch, zu Stuttg.
3.) @it befaupteiens ber Romifur zu Beanffart ofe itgenrnbe Sänne. {om Ehren halber eine ſolche Anforderung nicht beftreiten.. .. .: 2 2.30. 2
Neichsordnung gegen fie mit dem Recht emzuſchreiten ). Hatte er hier vie Freiheit feines Ordens verwahrt, ſo mußte er gegen die Frün ; hſchen Kreisſtände die Sache feiner eigenen Ehre verfechten. Su haften nicht nur gegen ſein Recht zu Sitz und Seimme in ihren Versammlungen Einſpruch gethan, fondern ihn auch in einem Schrei⸗ ben an den Röm. König, worin fie ſich deshalb verantworten, bei dieſem durch allerlei unerweisliche Anſchuldigungen in ein ſehr un ⸗ günſtiges Licht geſtellt, fo daß er genäthigt war, zu feiner Rech fertigung an den König einen Gegenbericht gelangen zu N worin er „die Unwahrheiten“ der Kreisſtände nachwies).
Im September dieſes Jahres (1537) berief der Deutſchmweiſter ſämmtliche Gebietiger in Franken zu einem Kapitel⸗Geſpräch in Mergentheim. Anlaß dazu gab eine eingereichte Bittſchrift des dor⸗ tigen Bürgermeifters, Raths und der geſammten Bürgerſchaft wegen Aufhebung der in der Stadt beſtehenden Leibeigenſchaft. Man am leunte in der Berathung darüber allgemein an, „daß folche Leib eigenſchaft nicht einen überaus rechtmäßigen, guten Anfang un Grund habe, die Aufhebung aber zuverfichtlich dem Dentſchmeiſter und dem Orden zu Lob, ſowie der Stadt Mergentheim zu bien; derm Gut und Aufnahme kommen werde.“ Man beſchloß daher, weil die Leibeigenſchaft ſeit undenklichen Zeiten dem bertigen ern thur zugehört habe, mit der Stadt wegen einer Entſchädigung fürn ihn von jährlich 15 bis 20 Gulden in Verhandlung zu kreten, wofäe man dann alle Bürger und Einwohner nebſt Frauen und Kindern für völlig frei erklüren wolle). Am 12. November lam zwiſchen dem Deutſchmeiſter und dem Rath der Stadt ein Vertrag zu Stande, worin der erſtere die geſammte Bürgerſchaft und alle ihre Nag kommen von der Leibeigenſchaft und Allem, was mit ihr zuſammen⸗ hing, völlig frei und ledig erklärte, wogegen der Rath ſich ver⸗ pflichtete, dem jederzeitigen Komthur zu Mergentheim zu e Zeiten als Entgelt jährlich 15 Gulden zu entrichten I Be
) Verhandlung vom J. 1537 im M- Arche zu Stuttgart. Der Kurftten von der Pfalz wird dabei als oberſter Ganerbe genannt. Wei
Y Verhandlung im R.⸗Archiv zu Stuttgart. Im uebrigen, hieß es, wolle mam die Sache ſelbſt auf ſich beruhen laſſen, weil dem Orden nicht viel 8 gelegen ſei.
) Kapitel ⸗Geſpräch zu Mergentheim am Montag und warnt 1007 im N.⸗Archis zu Stuttgart.
9 Vertrage Ntkunde, dat. Montag nach Martin 1657 bei Jaeger Ide
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Während nun um biefe Zeit mehre dem Herzog von Preußen verwandte Fürſten am Hofe des Kaiſers eifrig bemüht waren, diefen zu bewegen, beim Deutſchmeiſter dahin zu wirken, daß er ſich wo möglich mit einer Geldſumme in ſeinen Anſprüchen auf Preußen abfinden laſſen möge, wozu der Herzog ſich ſehr geneigt erklärte und auch den König von Polen, feinen Lehnsherrn dafür zu ge⸗ winnen ſuchte ), dauerten die Streithändel zwiſchen dem Orden und mehren Deutſchen Fürſten und Grafen immer noch fort. Wie der hartnäckige Gegner des Ordens Herzog Otto Heinrich von der Pfalz auf feinen Anforderungen noch fort und fort beharrte“), fo belaſteten auch die Herzoge von Sachſen, von Wirtemberg, die Gra⸗ ſen don Oettingen u. a. die nahegeſeſſenen Komthure und deren Unterthanen mit Steuern und allerlei läſtigen Dienſtleiſtungen und überall klagte man über Beeinträchtigungen und Eingriffe der Für⸗ ſten in die alten Freiheiten und Vorrechte des Ordens). In eine ſehr bevenkliche Lage kam der Landkomthur zu Marburg durch die Forderung des Landgrafen Philipp von Heſſen, zwölf Studenten in das bortige Haus aufzunehmen und überdieß auch einen entlaufenen Pfaffen mit Lebensunterhalt zu verſorgen. Er legte die Sache in einem Kapitel⸗Geſpräch zu Kapfenburg den dortigen Gebietigern zur Berathung vor. Man war lange zweifelhaft, was man thun und laſſen ſollte; die Forderung zu bewilligen oder zu verweigern, Bei⸗ des ſchien einem Fürſten gegenüber, wie Philipp war, gleich be⸗ deutlich und gefährlich. Die Aufnahme des Pfaffen fand man aller
Ordnung widerſtreitend, aber auch die der Studenten ganz gegen die
Seiſtang des Ordens, zumal da man durch fie einen ſehr nachthei⸗ ligen Einfluß auf das ſittliche Leben der Ritterbrüder befürchten
Der Deutſchmeiſter erklärt, „daß wir dieſelbige Leibeigenſchaft mit allen und jeden ihren Anhangen und Beſchwerden ganz und gar für Uns und alle Unſere Nachkommen und Orden aufgehabt, und alle unſer Bürger zu Mergentheim, welche da find und noch fein werden, derſelben ee ey und ledig gezahlt geben und tun das in Craft dieß Briefs.“
1) Schreiben des Herzogs von Preußen an den König von Polen, dat October 1587 im Archiv zu Königsberg.
2) Schreiben Georgs von Heideck an den Herzog von Preußen, bat. Ren» burg 15. April 1537.
) Berhandlungen im N.⸗Archiv zu Stuttgart. Namentlich unterlagen die Ordensunterthanen zu Kapfenburg, Ulm und Winnenden einem ſchweren Steuer⸗ dend und mit Graf Lnbwig von Oettingen lag der Orden beſtändig in Streit.
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mußte). Bon der Beſorgniß geleitet, daß der Landgraf bei einiger Nachgiebigkeit bald noch andere Forderungen erheben und dann auch audere Fürſten und Reichsſtände nach dieſem Beiſpiel in gleicher Weiſe verfahren könnten, zugleich auch von der Anſicht ausgehend, „daß der Orden ſtets ein beſonderer Aufenthalt des Adels und der Ritterſchaft geweſen ſei,“ beſchloß man endlich, dieſen mit in die Sache zu ziehen und ihm die Beſchwerden vorzutragen, mit der Bitte, durch ſeinen Einfluß beim Landgrafen zu vermitteln, vos feiner Forderung abzuſtehen. Komme man damit nicht zum Ziel, ſo wollte man einen Vertrag einleiten, worin man ſich bis zum Ausſpruch eines allgemeinen Coneils zu einem Jahrgeld für den Unterhalt der Studenten verpflichten ſollte, und gelinge auch dieß nicht, ſo ſollte der Landkomthur, um ſich bei ſeinem Widerſtand ver etwaniger Beſtrickung zu ſichern, ſich an einem feſten Ort feiner Ballei verborgen halten oder ſich nach Franken flüchten ). ar Häufig lagen auch noch die Städte mit den Komthuren in Streit und um dieſe Zeit keine mehr als Fraukfurt, wo man den dortigen Komthur bald in feinen Bauten, bald in andern alther⸗ kammlichen Befugniſſen zu beſchränken und zu hindern ſuchte ). Während dieſer Streithändel veranlaßte aber das zwiſchen dem Papſt Paul III, dem Kaiſer und der Republik Venedig geſchloſſent Bündniß gegen den Sultan Suleiman) den Nöm. König zu einem abermaligen Aufruf an den Deutſchen Orden, ſich in mäglichſter Eile zu einem Zuzug gegen die Türken zu rüſten. Nachdem man auf dem Tage zu Kapfenburg die Sache berathen und beſchleſſen ), traf man im Juni ſofort auch Anſtalten zur Rüſtung, um auf bes Königs Aufforderung mit dem verlangten Streithaufen unter dem
) Es heißt in der Verhandlung darüber: So auch die 12 Studenten in das Haus genommen, dieſelben würden unzweifelich unterſtehen, die Nitterbrüder zu verleiten, nachdem das Volk nicht feiert, ſondern als eine freſſende Krankheit und räudige Schafe für und für um ſich frißt und andere bemault.“
) Verhandlungen im Kapitel⸗Geſpräch zu Kapſenburg Montag nach ae Domini 1538 im R.⸗Archiv zu Stuttgart.
) Darüber Verhandlungen vom Jahre 1537 und 1538 im N.⸗Archiv zu Stuttgart.
) Zinkeiſen Geſchichte des Osman. Neichs II. 777.
) Man meldete dem Röm. König: ſofern er eine anſehnliche Hüte von den Neichefürſten und Ständen erhalte, wolle auch der Orden Ales hintanſetzen und ihm die nach dem Augsburger und Negensburger en ie 1 auferlegte Halſe Bellen. N.⸗Archtv zu Senttgart.
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Romiäur zu Kapfenburg Srafen Johann don Hohenlohe ſog leich im Felde erſcheinen zu tunen‘). Wahrſcheinlich ſollte es als Be⸗ lohnang für die bewieſene Bereitwilligkeit gelten, wenn der Kaiſer
bald darauf vermittelte, daß der Deutſchmeiſter wieder als Mitglied des Fränkiſchen Kreiſes mit Sitz und Stimme auf den Kreistagen von den Fürſten und Ständen dieſes Kreiſes aufgenommen wurde). Im Herbſt des Jahres 1538 veranlaßten verſchiedene innere Angelegenheiten des Ordens die Berufung eines Provinzial⸗Kapitels in das Haus zu Neckars⸗Ulm. Vor allem mußte ein zwiſchen dent Deutſchmeiſter und dem jüngſt verſtorbenen Landkomthur von Fran⸗ ken Wilhelm von Neubaufen über den Nachlaß eines verſtorbenen Ordensritters entſtandener Streit geſchlichtet werden, weil er auch für zukünftige Fälle noch Folgen haben konnte. Nach langer Vev⸗ handlung kam das alte Geſetz in Geltung, daß aus dem Nachlaß eines Ordensbruders jeder Zeit dem Deutſchmeiſter nur dasjenige zufalle, was nicht an ſich ſchon einem Ordenshauſe zugehöre oder mit veſſen Renten erworben worden fei. Mehre Ueberſchreitungen der Londkomthure in ihrer amtlichen Befugniß veranlaßten den Deutſch⸗ meiſter zu dem Mandat, daß fortan kein Landkomthur ohne ſeine Genehmigung auf irgend ein Ordenshaus mittelſt einer Verſchrei⸗ bung eine Geldanleihe aufnehmen ſolle). Die immer bedenklicheren Gerhältuiſſe der Balleien Sachſen und Thüringen ließen es rath⸗ am finden, die fie betreffenden Urkunden in beſſere Verwahrung z nehmen und ihre Ablieferung zu verlangen, um fich ihrer beim etwanigen Verlaſt der Häuſer im Recht bedienen zu können. WS bam endlich im Kapitel auch die Frage zur Sprache, wie es fortan mit der Wahl des Deutſchmeiſters und mit feinen Wohnfitz im Hauſe zu Mergentheim gehalten werden ſolle? Um jedoch beſorg⸗ liche Irrungen mit den ſ. g. Preußiſchen Balleien zu vermeiden, da man über deren Zulaſſung immer noch nicht einig war, trug der Meiſter darauf an, die Sache der Wahl, ſo lange er lebe, auf ſich beruhen zu laſſen, äußerte aber aus wichtigen Gründen den dringenden Wunſch, daß man die ni in Betreff des Sau zu
) Verhandlung im Kapitel zu Kapfenburg Mittwoch nach ee 1538. Die Pallei Franlen ſtellte 28 Reiter. „ 9 Nach einer Urkunde, Dal: N N nach Ritieni 1688, a 856. bei Jaeger V. 1588. ; ) Beſchluß des Kapitels zu ect» An im. R Archis zu Stutgest.
8 I. um
Mergentheim zur enbätchen Entſcheidung bringen amd es auf ewige Zeiten durch einen Tauſchvergleich dem Meiſter als beſtändiger Wohnſitz zugewieſen werden möge. Man verſchod e die wellen Verhandlung darüber auf eine ſpätere Zeit).
Das Jahr darauf (1539) war indeſſen nicht sähe; Aber die inneren Angelegenheiten des Ordens weiter zu verhaudeln. G begann im Frühling ein heftiger Streit mit dem Landgrafen Phi⸗ kipp von Heſſen. Es war am 16. Mai, als diefer Jürſt, en ſchloſſen, der evangeliſchen Lehre wie in fetten ganzen Laude, fo auch in Marburg allgemeinen Eingang zu. verfchaffen, dem dam ligen Landkomthur der Ballei Heſſen Wolfgang Schntzbar genannt Milchling ankündigen ließ: er werde am nächſten Sonntag in der Ordenskirche einer evangeliſchen Predigt beiwohnen und alsdann das Abendmahl empfangen, der Ordensgeiſtliche habe daher die Kanzel an diefem Tage nicht zu betreten. Am Tage darauf brach⸗ ten Abgeordnete des Landgrufen dem Landkemthur den Befehl, ihnen das Monument und den Sarg öffnen zu laſſen, worin ſich die Mes kiquien der heil. Elfſabeth befänden, um dieſelben auf das Kichleß zu bringen. Der Landkomthur weigerte ſich deſſen und begab ſich felbſt zum Fürſten; allein fo dringend und nachdrücklich auch = ſeine Borftellungen. waren, fo hatten fie doch. beinen Erfolg. Der Landgraf beharrte auf ſeinem Verlangen und als am folgenden Bag der Gottesdieuft beendigt war, wiederholte er feinen Veßehl, daß ihm die Thüren zum Grabmahl der heil. Elifabeth geöffnet würden. Trotz langem Verweigern des herbeigerufenen Landlemthurs geſihn es enblich und als der Fürſt nun in Begleitung des Herzog U brecht von Lüneburg⸗Grubenhagen und einer großen Zahl von Grafen, Hofleuten, Vorſtehern der Univerſität, dem Rath der Stadt und vielen Bürgern dem Grabdenkmahl näher getreten war, forderte er den Landkomthur auf, das eiſerne das Monument umgebende Geländer und das Grabmahl aufzufchliegen. Diefer indeß gab dem Befehl keine Folge und als man mit aller Heftigkeit in ihn drang, warf er die Schlüſſel hinweg. Man war nicht im Stande, das Denkmahl mit den Schlüſſeln zu öffnen; man mußte es mit aller Gewalt erbrechen und ebenſo das Monument felbft, worin die Re⸗ ffquien der * in einem ſilbernen Sarge verwahrt lagen.
= 1) Verhandtengen im Kapiel-Geiprich m x Reli Montag 8 Aller Heiligen 1688 im R.⸗Archis zu; Giangent. . e
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Nicht ume ein unwürdiges Gefpött)) holte der Landgraf mit eige⸗ ner Hand die heiligen Ueberreſte der hochgefeierten Wohlthäterin aus dem Sarge heraus und ließ ſie durch ſeinen Statthalter Georg von Kollmatſch in einem Futterſack auf das Schloß in die Kapelle S. Michaels bringen und dann zerſtreuen. Endlich ward der Land⸗ lomthur auch gezwungen, dem Landgrafen den Schrank zu zeigen, in welchem ſich das Haupt der heil. Eliſabeth befand. Er ward geöffnet und man fand es da noch mit der koſtbaren goldenen Krone verſehen, mit welcher es einſt Kaiſer Friedrich II geſchmückt. Trotz allem Widerſpruch des Landkomthurs ließ es der Landgraf ebenfalls aufs Schloß tragen und ſo war nun das Gotteshaus des Ordens feiner hochgefeierten Heiligthümer gewaltſam beraubt. Philipp ſuchte diefe feine Gewaltthat durch die Erklarung zu rechtfertigen: er habe in ſolcher Weiſe „der Abgötterel und Ketzerei, wie fie vormals mit ſolchem Gebein geſchehen,“ für die Folge vorbeugen wollen ). Es darf kaum erwähnt werden, daß dieſes gewaltſame Ver⸗ fahren des Landgrafen, fein eigenmächtiger Eingriff in die alte Glaubensſache im ganzen Orden den tiefſten Unwillen und eine all⸗ gemeine Erbitterung zur Folge hatte. Der Deutſchmeiſter wandte ſich ſofort mit einer Klazſchrift an den Kaiſer ihm vorſtellend: ob⸗ gleich ihm und dem Orden durch des Kaiſers Gnade auf dem Reiche: tage zu Augsburg alle ſeine Freiheiten verbürgt ſeien, der Orden auch ſeit undenklicher Zeit unter kaiſerlichem Schutz und Schiym geſtanden habe, der Landfriede jede Gewaltthat, jede Beſchädigung eines Reicheſtandes verbiete und in Nürnberg ein Friedensſtand mit den proteſttrenden Fürſten aufgerichtet ſei, fo. habe doch trotz dem der Kurfürſt von Sachſen dem Orden nicht nur mehre feiner Häuſer und Höfe, wie das zu Plauen u. a. weggenommen, ſondern der
) „Das walt Gott! ſagte Philipp, das iſt S. Eliſabethen Heiligthum! Mein Gebeines und Knochen!